Daß ein Reich der Sachen nicht für sich und unter der ab- soluten Herrschaft einer Sache, par excellence, wie des edeln Metalls, bestehen könne, daß es eben so wenig wieder ein ab- gesondertes Reich der persönlichen Kräfte gebe, daß vielmehr sich Personen und Sachen allenthalben mit beyderseitiger Frey- heit bedingen, daß sie wie die zwey entgegen gesetzten Seiten und Offenbarungen derselben großen Grundkraft, die aus ihrer Wechselwirkung immer mächtiger hervorgeht, betrachtet wer- den müssen, und daß beyde, wenn sie außer Beziehung auf die- se große Grundkraft des Glaubens oder Credits gestellt werden, einander durch wechselseitige Versuche der Unterjochung noth- wendig zerstören müssen, -- dieß möchte nun keines weiteren Beweises bedürfen. Auf das Gesellschaftliche, auf das Credit- erzeugende in beyden, nicht auf die Materie, welche diese pro- ductiven Kräfte trägt, kommt es an; also nicht auf das was jedes von beyden abgesondert ist, sondern auf das, was beyde im Verhältniß zu einander, d. h. in Beziehung auf einen ge- meinschaftlichen Mittelpunct sind, wird geachtet werden müssen.
Gesetzt also, es gäbe unter den Sachen eine Sache, die gleich- sam das Szepter zu führen schiene über die Sachen, wie das edle Metall: gesetzt es gäbe andererseits unter den persönlichen
Fuͤnftes Kapitel. Vom Maaßſtabe.
Daß ein Reich der Sachen nicht fuͤr ſich und unter der ab- ſoluten Herrſchaft einer Sache, par excellence, wie des edeln Metalls, beſtehen koͤnne, daß es eben ſo wenig wieder ein ab- geſondertes Reich der perſoͤnlichen Kraͤfte gebe, daß vielmehr ſich Perſonen und Sachen allenthalben mit beyderſeitiger Frey- heit bedingen, daß ſie wie die zwey entgegen geſetzten Seiten und Offenbarungen derſelben großen Grundkraft, die aus ihrer Wechſelwirkung immer maͤchtiger hervorgeht, betrachtet wer- den muͤſſen, und daß beyde, wenn ſie außer Beziehung auf die- ſe große Grundkraft des Glaubens oder Credits geſtellt werden, einander durch wechſelſeitige Verſuche der Unterjochung noth- wendig zerſtoͤren muͤſſen, — dieß moͤchte nun keines weiteren Beweiſes beduͤrfen. Auf das Geſellſchaftliche, auf das Credit- erzeugende in beyden, nicht auf die Materie, welche dieſe pro- ductiven Kraͤfte traͤgt, kommt es an; alſo nicht auf das was jedes von beyden abgeſondert iſt, ſondern auf das, was beyde im Verhaͤltniß zu einander, d. h. in Beziehung auf einen ge- meinſchaftlichen Mittelpunct ſind, wird geachtet werden muͤſſen.
Geſetzt alſo, es gaͤbe unter den Sachen eine Sache, die gleich- ſam das Szepter zu fuͤhren ſchiene uͤber die Sachen, wie das edle Metall: geſetzt es gaͤbe andererſeits unter den perſoͤnlichen
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Fuͤnftes Kapitel.
Vom Maaßſtabe.
Daß ein Reich der Sachen nicht fuͤr ſich und unter der ab-
ſoluten Herrſchaft einer Sache, par excellence, wie des edeln
Metalls, beſtehen koͤnne, daß es eben ſo wenig wieder ein ab-
geſondertes Reich der perſoͤnlichen Kraͤfte gebe, daß vielmehr
ſich Perſonen und Sachen allenthalben mit beyderſeitiger Frey-
heit bedingen, daß ſie wie die zwey entgegen geſetzten Seiten
und Offenbarungen derſelben großen Grundkraft, die aus ihrer
Wechſelwirkung immer maͤchtiger hervorgeht, betrachtet wer-
den muͤſſen, und daß beyde, wenn ſie außer Beziehung auf die-
ſe große Grundkraft des Glaubens oder Credits geſtellt werden,
einander durch wechſelſeitige Verſuche der Unterjochung noth-
wendig zerſtoͤren muͤſſen, — dieß moͤchte nun keines weiteren
Beweiſes beduͤrfen. Auf das Geſellſchaftliche, auf das Credit-
erzeugende in beyden, nicht auf die Materie, welche dieſe pro-
ductiven Kraͤfte traͤgt, kommt es an; alſo nicht auf das was
jedes von beyden abgeſondert iſt, ſondern auf das, was beyde
im Verhaͤltniß zu einander, d. h. in Beziehung auf einen ge-
meinſchaftlichen Mittelpunct ſind, wird geachtet werden muͤſſen.
Geſetzt alſo, es gaͤbe unter den Sachen eine Sache, die gleich-
ſam das Szepter zu fuͤhren ſchiene uͤber die Sachen, wie das
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/196>, abgerufen am 03.03.2025.
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