Wahr ist's, die Scepter und Cronen kommen von Gott, so wie alle übrige Dinge der Natur. In diesem Puncte sind die Könige wenigstens Christen; aber im übrigen sind sie Atheisten. Denn da sie behaupten, dass sie nur in der künf- tigen Welt Rechenschaft schuldig seyen, ihre Handlungen und Regierungen aber so führen, dass es ihnen davon Rechnung zu geben un- möglich wäre, so ist's deutlich, dass sie an kei- ne Ewigkeit glauben *).
23. Natur-Recht der Despoten.
"Wer kann oder wird so keck seyn, zu läug- nen, dass dasjenige, was Licht und Recht der Natur auch die lehret, welche das geschriebene Wort Gottes nicht haben, die Regenten und Landesherren gleichfalls verbinde, es seyen nun allgemeine Pflichten aller Menschen oder be- sondere der Obrigkeiten. Es gereichet in Wahr- heit den Grossen zu keiner Ehre, wenn man
erst
*)Wekhrlins Ungeheuer II. B. S. 75.
22. Religion der Monarchen.
Wahr ist’s, die Scepter und Cronen kommen von Gott, so wie alle übrige Dinge der Natur. In diesem Puncte sind die Könige wenigstens Christen; aber im übrigen sind sie Atheisten. Denn da sie behaupten, daſs sie nur in der künf- tigen Welt Rechenschaft schuldig seyen, ihre Handlungen und Regierungen aber so führen, daſs es ihnen davon Rechnung zu geben un- möglich wäre, so ist’s deutlich, daſs sie an kei- ne Ewigkeit glauben *).
23. Natur-Recht der Despoten.
„Wer kann oder wird so keck seyn, zu läug- nen, daſs dasjenige, was Licht und Recht der Natur auch die lehret, welche das geschriebene Wort Gottes nicht haben, die Regenten und Landesherren gleichfalls verbinde, es seyen nun allgemeine Pflichten aller Menschen oder be- sondere der Obrigkeiten. Es gereichet in Wahr- heit den Groſsen zu keiner Ehre, wenn man
erst
*)Wekhrlins Ungeheuer II. B. S. 75.
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22.
Religion der Monarchen.
Wahr ist’s, die Scepter und Cronen kommen
von Gott, so wie alle übrige Dinge der Natur.
In diesem Puncte sind die Könige wenigstens
Christen; aber im übrigen sind sie Atheisten.
Denn da sie behaupten, daſs sie nur in der künf-
tigen Welt Rechenschaft schuldig seyen, ihre
Handlungen und Regierungen aber so führen,
daſs es ihnen davon Rechnung zu geben un-
möglich wäre, so ist’s deutlich, daſs sie an kei-
ne Ewigkeit glauben *).
23.
Natur-Recht der Despoten.
„Wer kann oder wird so keck seyn, zu läug-
nen, daſs dasjenige, was Licht und Recht der
Natur auch die lehret, welche das geschriebene
Wort Gottes nicht haben, die Regenten und
Landesherren gleichfalls verbinde, es seyen nun
allgemeine Pflichten aller Menschen oder be-
sondere der Obrigkeiten. Es gereichet in Wahr-
heit den Groſsen zu keiner Ehre, wenn man
erst
*) Wekhrlins Ungeheuer II. B. S. 75.
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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/262>, abgerufen am 21.11.2024.
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