Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.5. Capitel. §. 13. Vicekönige und General-Gouverneurs hin- §. 14. Und einige Stätte in der Schweiz, welche *) Vattel 3, 457. §. 15. Ob die das Evangelische Corpus zu Regens- §. 16. Reichsprälatische Collegial-Gesandte paßie- *) Westph. u. Rysw. Frid. Handl. §. 17. Reichsgräfliche Collegialgesandte desglei- *) Anfänglicher Streit im Haag. Streit beym Reichstag. So auch die von einzelnen alten Gräflichen *) Acta beym Reichstag. §. 18. Reichsstättische Collegialgesandte kommen Wohl
5. Capitel. §. 13. Vicekoͤnige und General-Gouverneurs hin- §. 14. Und einige Staͤtte in der Schweiz, welche *) Vattel 3, 457. §. 15. Ob die das Evangeliſche Corpus zu Regens- §. 16. Reichspraͤlatiſche Collegial-Geſandte paßie- *) Weſtph. u. Rysw. Frid. Handl. §. 17. Reichsgraͤfliche Collegialgeſandte desglei- *) Anfaͤnglicher Streit im Haag. Streit beym Reichstag. So auch die von einzelnen alten Graͤflichen *) Acta beym Reichstag. §. 18. Reichsſtaͤttiſche Collegialgeſandte kommen Wohl
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5. Capitel.
§. 13.
Vicekoͤnige und General-Gouverneurs hin-
gegen ſeynd im Beſiz, Geſandte vom zweyten
Rang zu ſchicken und anzunehmen.
§. 14.
Und einige Staͤtte in der Schweiz, welche
einen Fuͤrſten haben, behaupten doch, daß ſie
das Geſandtſchafftsrecht haben.
*⁾ Vattel 3, 457.
§. 15.
Ob die das Evangeliſche Corpus zu Regens-
burg ausmachende Geſandte das Recht haben,
formliche Geſandte zu ſchicken? wurde geſtritten.
§. 16.
Reichspraͤlatiſche Collegial-Geſandte paßie-
ren als ſolche vom zweyten Rang.
*⁾ Weſtph. u. Rysw. Frid. Handl.
§. 17.
Reichsgraͤfliche Collegialgeſandte desglei-
chen.
*⁾ Anfaͤnglicher Streit im Haag. Streit
beym Reichstag.
So auch die von einzelnen alten Graͤflichen
Haͤuſern.
*⁾ Acta beym Reichstag.
§. 18.
Reichsſtaͤttiſche Collegialgeſandte kommen
auf dem Europaͤiſchen Staatstheater nie zum
Vorſchein:
Wohl
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