nichtig: Aber welcher Souverain will derglei- chen auf sich kommen lassen?
*)Vattel 2, 296.
§. 50.
Wann es hingegen der eine Theil bloß sel- ber an der erforderlichen Klugheit und Vorsicht ermanglen lässet, mag er den Schaden haben!
"Von der geographischen Staatsklugheit bey Schliessung derer Tractaten," habe ich mei- ner vermischt. Abhandl. (1750.) 3tem Theil, S. 264. einen Aufsaz einverleibt.
§. 51.
Genaue Beobachtung derer Tractaten ist die Seele derselbigen.
*)Vattel 2, 284.
§. 52.
Indessen geschiehet es mehrmalen, daß, wann ein Theil von seinem Bundesgenossen die versprochene Hülffe verlangt, lang und scharff darüber gestritten wird: Ob auch dermalen der Fall vorhanden seye, in welchem man sich zu ei- ner Hülffleistung verbunden habe?
Der Tractaten Erklärung, etc.
§. 53.
Es ist auch dem Völckerrecht zuwider, daß ein compaciscirender Theil einen Tractat zu sei- nem Vortheil einseitig und eigenmächtig ausle- ge: Und noch mehr, daß er solche Auslegung mit Gewalt durchseze.
§. 54.
16. Capitel.
nichtig: Aber welcher Souverain will derglei- chen auf ſich kommen laſſen?
*)Vattel 2, 296.
§. 50.
Wann es hingegen der eine Theil bloß ſel- ber an der erforderlichen Klugheit und Vorſicht ermanglen laͤſſet, mag er den Schaden haben!
„Von der geographiſchen Staatsklugheit bey Schlieſſung derer Tractaten,„ habe ich mei- ner vermiſcht. Abhandl. (1750.) 3tem Theil, S. 264. einen Aufſaz einverleibt.
§. 51.
Genaue Beobachtung derer Tractaten iſt die Seele derſelbigen.
*)Vattel 2, 284.
§. 52.
Indeſſen geſchiehet es mehrmalen, daß, wann ein Theil von ſeinem Bundesgenoſſen die verſprochene Huͤlffe verlangt, lang und ſcharff daruͤber geſtritten wird: Ob auch dermalen der Fall vorhanden ſeye, in welchem man ſich zu ei- ner Huͤlffleiſtung verbunden habe?
Der Tractaten Erklaͤrung, ꝛc.
§. 53.
Es iſt auch dem Voͤlckerrecht zuwider, daß ein compaciſcirender Theil einen Tractat zu ſei- nem Vortheil einſeitig und eigenmaͤchtig ausle- ge: Und noch mehr, daß er ſolche Auslegung mit Gewalt durchſeze.
§. 54.
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16. Capitel.
nichtig: Aber welcher Souverain will derglei-
chen auf ſich kommen laſſen?
*⁾ Vattel 2, 296.
§. 50.
Wann es hingegen der eine Theil bloß ſel-
ber an der erforderlichen Klugheit und Vorſicht
ermanglen laͤſſet, mag er den Schaden haben!
„Von der geographiſchen Staatsklugheit
bey Schlieſſung derer Tractaten,„ habe ich mei-
ner vermiſcht. Abhandl. (1750.) 3tem
Theil, S. 264. einen Aufſaz einverleibt.
§. 51.
Genaue Beobachtung derer Tractaten iſt
die Seele derſelbigen.
*⁾ Vattel 2, 284.
§. 52.
Indeſſen geſchiehet es mehrmalen, daß,
wann ein Theil von ſeinem Bundesgenoſſen die
verſprochene Huͤlffe verlangt, lang und ſcharff
daruͤber geſtritten wird: Ob auch dermalen der
Fall vorhanden ſeye, in welchem man ſich zu ei-
ner Huͤlffleiſtung verbunden habe?
Der Tractaten Erklaͤrung, ꝛc.
§. 53.
Es iſt auch dem Voͤlckerrecht zuwider, daß
ein compaciſcirender Theil einen Tractat zu ſei-
nem Vortheil einſeitig und eigenmaͤchtig ausle-
ge: Und noch mehr, daß er ſolche Auslegung
mit Gewalt durchſeze.
§. 54.
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Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778, S. 204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_grundlehren_1778/216>, abgerufen am 03.03.2025.
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