Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.7. Capitel. lich oder öffentlich, zu verleiten, oder abzuhal-ten. §. 45. Gleiche Beschaffenheit hat es mit dem frem- *) Mein Ausw. Staatsr. S. 324. 331. 334. Vattel 2, 72. §. 46. Desgleichen mit einem ihnen bewilligendeu Abfällige Unterthanen. §. 47. Wann Unterthanen ihrem bißherigen Sou- *) Beyspile von den vereinigten Niderlanden und den Englischen Colonien. §. 48. Wann er auch eine Zeitlang die eine Parthie §. 49. Noch weniger kan ihme verarget werden, §. 50.
7. Capitel. lich oder oͤffentlich, zu verleiten, oder abzuhal-ten. §. 45. Gleiche Beſchaffenheit hat es mit dem frem- *) Mein Ausw. Staatsr. S. 324. 331. 334. Vattel 2, 72. §. 46. Desgleichen mit einem ihnen bewilligendeu Abfaͤllige Unterthanen. §. 47. Wann Unterthanen ihrem bißherigen Sou- *) Beyſpile von den vereinigten Niderlanden und den Engliſchen Colonien. §. 48. Wann er auch eine Zeitlang die eine Parthie §. 49. Noch weniger kan ihme verarget werden, §. 50.
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7. Capitel.
lich oder oͤffentlich, zu verleiten, oder abzuhal-
ten.
§. 45.
Gleiche Beſchaffenheit hat es mit dem frem-
den fluͤchtigen oder anderen Unterthanen erthei-
lenden Schuz.
*⁾ Mein Ausw. Staatsr. S. 324. 331.
334. Vattel 2, 72.
§. 46.
Desgleichen mit einem ihnen bewilligendeu
militariſchen oder anderen Beyſtand.
Abfaͤllige Unterthanen.
§. 47.
Wann Unterthanen ihrem bißherigen Sou-
verain den Gehorſam aufkuͤndigen, und ſich ſelb-
ſten fuͤr unabhaͤngig erklaͤren, kommt es auf
jeden dritten Souverain an, wie er ſich dabey
betragen wolle, ſo lang die Sache noch im
Streit iſt.
*⁾ Beyſpile von den vereinigten Niderlanden
und den Engliſchen Colonien.
§. 48.
Wann er auch eine Zeitlang die eine Parthie
ergriffen hat, kan er deßwegen doch hernach
dieſelbe verlaſſen, und die andere erwaͤhlen.
§. 49.
Noch weniger kan ihme verarget werden,
wann er ſeine gute Dienſte anbietet, dergleichen
innerliche Kriege beylegen zu helffen.
§. 50.
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