Erörterung der Frage: Ob Des Hrn. Marquis de Monti Arretirung wider das Völcker-Recht sey.
Monsieur!
Jch bin nicht einerley Meynung mit Jhnen, was die Arretirung des Marquis Monti an- betrift. Die Person, so er nach des Königs Augusti II. Glorwürdigsten Andenckens, Tod in Pohlen gespielet, ist so zweydeutig gewesen, als der Ausgang ihn selbst be- stürtzt gemacht. Da er sich bald als einen Gevollmächtigten von Stanislao, bald als dessen vertrautesten Ministre, bald als ei- nen Krieges-Held und Frantzösischen General aufgeführet, so soll zuletzt der Caracter eines Gesandten von Franckreich alles zude- cken. Wenn sie aber unpartheyisch das Verfahren des Rußt- schen Herrn General-Feld-Marschalls ansehen, werden Sie fin- den, daß dem Völcker-Recht nichts zu nahe getreten worden, wobey ich nur nachfolgende drey Ursachen zu überlegen geben will:
1.) Daß der Hr. Marquis Monti den Caracter eines Ambassc- deur wn Franckreich bisher nicht mehr gehabt, oder 2.) doch den- selbengäntzlich überschritten, und allenfals 3.) derselbe gegen die Kayerin von Rußland Jhm nicht zustatten kommt.
Die
Eroͤrterung der Frage: Ob Des Hrn. Marquis de Monti Arretirung wider das Voͤlcker-Recht ſey.
Monſieur!
Jch bin nicht einerley Meynung mit Jhnen, was die Arretirung des Marquis Monti an- betrift. Die Perſon, ſo er nach des Koͤnigs Auguſti II. Glorwuͤrdigſten Andenckens, Tod in Pohlen geſpielet, iſt ſo zweydeutig geweſen, als der Ausgang ihn ſelbſt be- ſtuͤrtzt gemacht. Da er ſich bald als einen Gevollmaͤchtigten von Stanislao, bald als deſſen vertrauteſten Miniſtre, bald als ei- nen Krieges-Held und Frantzoͤſiſchen General aufgefuͤhret, ſo ſoll zuletzt der Caracter eines Geſandten von Franckreich alles zude- cken. Wenn ſie aber unpartheyiſch das Verfahren des Rußt- ſchen Herrn General-Feld-Marſchalls anſehen, werden Sie fin- den, daß dem Voͤlcker-Recht nichts zu nahe getreten worden, wobey ich nur nachfolgende drey Urſachen zu uͤberlegen geben will:
1.) Daß der Hr. Marquis Monti den Caracter eines Ambaſſc- deur wn Franckreich bisher nicht mehr gehabt, oder 2.) doch den- ſelbengaͤntzlich uͤberſchritten, und allenfals 3.) derſelbe gegen die Kayerin von Rußland Jhm nicht zuſtatten kommt.
Die
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Eroͤrterung der Frage:
Ob
Des Hrn. Marquis de Monti Arretirung
wider das Voͤlcker-Recht ſey.
Monſieur!
Jch bin nicht einerley Meynung mit Jhnen,
was die Arretirung des Marquis Monti an-
betrift. Die Perſon, ſo er nach des Koͤnigs
Auguſti II. Glorwuͤrdigſten Andenckens,
Tod in Pohlen geſpielet, iſt ſo zweydeutig
geweſen, als der Ausgang ihn ſelbſt be-
ſtuͤrtzt gemacht. Da er ſich bald als einen
Gevollmaͤchtigten von Stanislao, bald als
deſſen vertrauteſten Miniſtre, bald als ei-
nen Krieges-Held und Frantzoͤſiſchen General aufgefuͤhret, ſo ſoll
zuletzt der Caracter eines Geſandten von Franckreich alles zude-
cken. Wenn ſie aber unpartheyiſch das Verfahren des Rußt-
ſchen Herrn General-Feld-Marſchalls anſehen, werden Sie fin-
den, daß dem Voͤlcker-Recht nichts zu nahe getreten worden,
wobey ich nur nachfolgende drey Urſachen zu uͤberlegen geben
will:
1.) Daß der Hr. Marquis Monti den Caracter eines Ambaſſc-
deur wn Franckreich bisher nicht mehr gehabt, oder 2.) doch den-
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Monti, Anton de: Zwey Brieffe welche der Frantzösische Minister Marqvis de Monti vor seiner Arretirung an den Rußl. Kayserl. Hn. Gen. Feld-Marschall Graffen von Münnich abgelassen. [s. l.], [1734], S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/monti_brieffe_1734/7>, abgerufen am 06.01.2025.
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