Mommsen, Theodor: Römische Geschichte. Bd. 2: Von der Schlacht bei Pydna bis auf Sullas Tod. Leipzig, 1855.KAPITEL XII. Nationalität. Religion. Erziehung. In dem grossen Kampfe der Nationalitäten innerhalb des KAPITEL XII. Nationalität. Religion. Erziehung. In dem groſsen Kampfe der Nationalitäten innerhalb des <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0396" n="[386]"/> <div n="2"> <head>KAPITEL XII.<lb/><hi rendition="#g">Nationalität</hi>. <hi rendition="#g">Religion</hi>. <hi rendition="#g">Erziehung</hi>.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">I</hi>n dem groſsen Kampfe der Nationalitäten innerhalb des<lb/> weiten Umfangs des römischen Reiches erscheinen die secundä-<lb/> ren Nationen in dieser Zeit im Zurückweichen oder im Ver-<lb/> schwinden. Die bedeutendste unter allen, die phönikische, em-<lb/> pfing durch die Zerstörung Karthagos die Todeswunde, an der<lb/> sie sich langsam verblutet hat. Die Landschaften Italiens, die ihre<lb/> alte Sprache und Sitte bis dahin noch gewahrt hatten, Etrurien<lb/> und Samnium, wurden nicht bloſs von den schwersten Schlägen<lb/> der sullanischen Reaction getroffen, sondern die politische Nivel-<lb/> lirung Italiens nöthigte ihnen auch im öffentlichen Verkehr die<lb/> lateinische Sprache und Weise auf und drückte die alten Landes-<lb/> sprachen herab zu rasch verkümmernden Volksdialekten. Nir-<lb/> gends mehr erscheint im ganzen Umfang des römischen Staates<lb/> eine Nationalität als befugt mit der römischen und der griechi-<lb/> schen auch nur zu ringen. Dagegen ist extensiv wie intensiv die<lb/> latinische Nationalität im entschiedensten Aufschwung. Wie<lb/> seit dem Bundesgenossenkrieg jedes italische Grundstück jedem<lb/> Italiker zu vollem römischem Eigen zustehen, jeder italische<lb/> Tempelgott römische Gabe empfangen kann, wie in ganz Italien<lb/> mit Ausnahme der transpadanischen Landschaft seitdem das rö-<lb/> mische Recht mit Beseitigung aller anderen Stadt- und Land-<lb/> rechte ausschlieſslich gilt: so ist auch damals die römische<lb/> Sprache die allgemeine Geschäfts- und bald gleichfalls die allge-<lb/> meine Sprache des gebildeten Verkehrs auf der ganzen Halbinsel<lb/> von den Alpen bis zur Meerenge geworden. Aber sie beschränkte<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[386]/0396]
KAPITEL XII.
Nationalität. Religion. Erziehung.
In dem groſsen Kampfe der Nationalitäten innerhalb des
weiten Umfangs des römischen Reiches erscheinen die secundä-
ren Nationen in dieser Zeit im Zurückweichen oder im Ver-
schwinden. Die bedeutendste unter allen, die phönikische, em-
pfing durch die Zerstörung Karthagos die Todeswunde, an der
sie sich langsam verblutet hat. Die Landschaften Italiens, die ihre
alte Sprache und Sitte bis dahin noch gewahrt hatten, Etrurien
und Samnium, wurden nicht bloſs von den schwersten Schlägen
der sullanischen Reaction getroffen, sondern die politische Nivel-
lirung Italiens nöthigte ihnen auch im öffentlichen Verkehr die
lateinische Sprache und Weise auf und drückte die alten Landes-
sprachen herab zu rasch verkümmernden Volksdialekten. Nir-
gends mehr erscheint im ganzen Umfang des römischen Staates
eine Nationalität als befugt mit der römischen und der griechi-
schen auch nur zu ringen. Dagegen ist extensiv wie intensiv die
latinische Nationalität im entschiedensten Aufschwung. Wie
seit dem Bundesgenossenkrieg jedes italische Grundstück jedem
Italiker zu vollem römischem Eigen zustehen, jeder italische
Tempelgott römische Gabe empfangen kann, wie in ganz Italien
mit Ausnahme der transpadanischen Landschaft seitdem das rö-
mische Recht mit Beseitigung aller anderen Stadt- und Land-
rechte ausschlieſslich gilt: so ist auch damals die römische
Sprache die allgemeine Geschäfts- und bald gleichfalls die allge-
meine Sprache des gebildeten Verkehrs auf der ganzen Halbinsel
von den Alpen bis zur Meerenge geworden. Aber sie beschränkte
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |