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Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.

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II.
Literarische Vorbemerkungen.
§ 8.
1. Verhältniß der Staatswissenschaften zu anderen wissenschaft-
lichen Kreisen.

Alle menschlichen Verhältnisse können eine wissenschaftliche
Bearbeitung erhalten, d. h. eine gründliche Erforschung ihres
Wesens; Auffindung und Formulirung der Gesetze, welchen
sie folgen, und zwar nach den verschiedenen möglichen Be-
ziehungen; endlich Darlegung der Folgerungen für Denken
und Handeln. Auch ist das geschichtliche Wissen zum Bewußt-
sein zu bringen. Je nach der Verschiedenheit des Hauptgegen-
standes bilden sich die großen Wissenschaftskreise.

Diese Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die
Organisationen des Zusammenlebens der Menschen; und zwar
scheidet sich die Wissenschaft derselben nicht nur von den Durch-
denkungen und Darstellungen der übrigen menschlichen Be-
ziehungen, z. B. von den Erforschungen der geistigen und
der körperlichen Natur des einzelnen Menschen oder seiner Be-
ziehungen zu der Welt im Ganzen und zu Gott; sondern sie
zerfällt auch wieder in sich in verschiedene Hauptabtheilungen,
je nachdem eine bestimmte Art des Zusammenlebens der Vor-
wurf ist, also das Verhältniß des Einzelnen zum Einzelnen
und, als nothwendige Ergänzung hievon, die Familie, der

II.
Literariſche Vorbemerkungen.
§ 8.
1. Verhältniß der Staatswiſſenſchaften zu anderen wiſſenſchaft-
lichen Kreiſen.

Alle menſchlichen Verhältniſſe können eine wiſſenſchaftliche
Bearbeitung erhalten, d. h. eine gründliche Erforſchung ihres
Weſens; Auffindung und Formulirung der Geſetze, welchen
ſie folgen, und zwar nach den verſchiedenen möglichen Be-
ziehungen; endlich Darlegung der Folgerungen für Denken
und Handeln. Auch iſt das geſchichtliche Wiſſen zum Bewußt-
ſein zu bringen. Je nach der Verſchiedenheit des Hauptgegen-
ſtandes bilden ſich die großen Wiſſenſchaftskreiſe.

Dieſe Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die
Organiſationen des Zuſammenlebens der Menſchen; und zwar
ſcheidet ſich die Wiſſenſchaft derſelben nicht nur von den Durch-
denkungen und Darſtellungen der übrigen menſchlichen Be-
ziehungen, z. B. von den Erforſchungen der geiſtigen und
der körperlichen Natur des einzelnen Menſchen oder ſeiner Be-
ziehungen zu der Welt im Ganzen und zu Gott; ſondern ſie
zerfällt auch wieder in ſich in verſchiedene Hauptabtheilungen,
je nachdem eine beſtimmte Art des Zuſammenlebens der Vor-
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und, als nothwendige Ergänzung hievon, die Familie, der

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[[42]/0056] II. Literariſche Vorbemerkungen. § 8. 1. Verhältniß der Staatswiſſenſchaften zu anderen wiſſenſchaft- lichen Kreiſen. Alle menſchlichen Verhältniſſe können eine wiſſenſchaftliche Bearbeitung erhalten, d. h. eine gründliche Erforſchung ihres Weſens; Auffindung und Formulirung der Geſetze, welchen ſie folgen, und zwar nach den verſchiedenen möglichen Be- ziehungen; endlich Darlegung der Folgerungen für Denken und Handeln. Auch iſt das geſchichtliche Wiſſen zum Bewußt- ſein zu bringen. Je nach der Verſchiedenheit des Hauptgegen- ſtandes bilden ſich die großen Wiſſenſchaftskreiſe. Dieſe Möglichkeit liegt denn namentlich auch vor für die Organiſationen des Zuſammenlebens der Menſchen; und zwar ſcheidet ſich die Wiſſenſchaft derſelben nicht nur von den Durch- denkungen und Darſtellungen der übrigen menſchlichen Be- ziehungen, z. B. von den Erforſchungen der geiſtigen und der körperlichen Natur des einzelnen Menſchen oder ſeiner Be- ziehungen zu der Welt im Ganzen und zu Gott; ſondern ſie zerfällt auch wieder in ſich in verſchiedene Hauptabtheilungen, je nachdem eine beſtimmte Art des Zuſammenlebens der Vor- wurf iſt, alſo das Verhältniß des Einzelnen zum Einzelnen und, als nothwendige Ergänzung hievon, die Familie, der

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Zitationshilfe: Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859, S. [42]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mohl_staatswissenschaften_1859/56>, abgerufen am 21.12.2024.