Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.

Bild:
<< vorherige Seite
bey einer Oßnabrück. Landesordnung.
ganze Kirchspiel, um die Leute zu versammlen, erschallen
lassen kann; warum sollen denn die einzelnen Hausleute
zu diesen Anstalten gezogen; warum sollen sie mit der Auf-
sicht der Feuergeräthschaften belastet, warum sollen sie be-
strafet werden, wenn im Dorfe, worinn der Bauerrichter
nichts zu sagen hat, nicht alle Feuergeräthe in richtiger Ord-
nung sind? Und wie ist es
6) billig, daß die Unkosten aus der Mark, worinn
oft die Dorfgesessene nicht einmal intereßiret sind, genom-
men werden? Können endlich
9) Beamte ermessen, ob es am diensamsten sey, die
Kosten aus der Mark oder aus der Bauerrechnung zu neh-
men? Wenn der Holzgrafe mit seinen Markgenossen es nicht
dienlich findet, die Mark damit zu beschweren: so bleibt den
Beamten in hiesigem Stifte keine andere Ermäßigung oder
Anordnung übrig, als das Kirchspiel zur Anschaffung der
Feuersprützen aus der Kirchspiels oder Bauerrechnung an-
zuhalten. Alles dieses ist so klar, so gewiß und so unwi-
derleglich, daß ich demjenigen hundert Ducaten verspreche,
der mir mit gesunder Vernunft ein Wort darauf antworten
kann. Ich bin ...


XLIII.
Antwort.

Nur geschwind die hundert Ducaten ausgezahlt. Das
Publicum wird mir solche gewiß zuerkennen. Ha-
ben Sie denn nicht ihre Kirche, ihre Pfarr- und Schulhäu-
ser im Dorfe? Liegt nicht auch mehrentheils das Vogtey-
Haus darin? Und ist das ganze Kirchspiel nicht schuldig,
wenn diese abbrennen, zu deren Wiederaufbauung zu Hülfe

zu
Mös. patr. Phant. III. Th. L
bey einer Oßnabruͤck. Landesordnung.
ganze Kirchſpiel, um die Leute zu verſammlen, erſchallen
laſſen kann; warum ſollen denn die einzelnen Hausleute
zu dieſen Anſtalten gezogen; warum ſollen ſie mit der Auf-
ſicht der Feuergeraͤthſchaften belaſtet, warum ſollen ſie be-
ſtrafet werden, wenn im Dorfe, worinn der Bauerrichter
nichts zu ſagen hat, nicht alle Feuergeraͤthe in richtiger Ord-
nung ſind? Und wie iſt es
6) billig, daß die Unkoſten aus der Mark, worinn
oft die Dorfgeſeſſene nicht einmal intereßiret ſind, genom-
men werden? Koͤnnen endlich
9) Beamte ermeſſen, ob es am dienſamſten ſey, die
Koſten aus der Mark oder aus der Bauerrechnung zu neh-
men? Wenn der Holzgrafe mit ſeinen Markgenoſſen es nicht
dienlich findet, die Mark damit zu beſchweren: ſo bleibt den
Beamten in hieſigem Stifte keine andere Ermaͤßigung oder
Anordnung uͤbrig, als das Kirchſpiel zur Anſchaffung der
Feuerſpruͤtzen aus der Kirchſpiels oder Bauerrechnung an-
zuhalten. Alles dieſes iſt ſo klar, ſo gewiß und ſo unwi-
derleglich, daß ich demjenigen hundert Ducaten verſpreche,
der mir mit geſunder Vernunft ein Wort darauf antworten
kann. Ich bin …


XLIII.
Antwort.

Nur geſchwind die hundert Ducaten ausgezahlt. Das
Publicum wird mir ſolche gewiß zuerkennen. Ha-
ben Sie denn nicht ihre Kirche, ihre Pfarr- und Schulhaͤu-
ſer im Dorfe? Liegt nicht auch mehrentheils das Vogtey-
Haus darin? Und iſt das ganze Kirchſpiel nicht ſchuldig,
wenn dieſe abbrennen, zu deren Wiederaufbauung zu Huͤlfe

zu
Moͤſ. patr. Phant. III. Th. L
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <list>
          <item><pb facs="#f0175" n="161"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">bey einer Oßnabru&#x0364;ck. Landesordnung.</hi></fw><lb/>
ganze Kirch&#x017F;piel, um die Leute zu ver&#x017F;ammlen, er&#x017F;challen<lb/>
la&#x017F;&#x017F;en kann; warum &#x017F;ollen denn die einzelnen Hausleute<lb/>
zu die&#x017F;en An&#x017F;talten gezogen; warum &#x017F;ollen &#x017F;ie mit der Auf-<lb/>
&#x017F;icht der Feuergera&#x0364;th&#x017F;chaften bela&#x017F;tet, warum &#x017F;ollen &#x017F;ie be-<lb/>
&#x017F;trafet werden, wenn im Dorfe, worinn der Bauerrichter<lb/>
nichts zu &#x017F;agen hat, nicht alle Feuergera&#x0364;the in richtiger Ord-<lb/>
nung &#x017F;ind? Und wie i&#x017F;t es</item><lb/>
          <item>6) billig, daß die Unko&#x017F;ten aus der Mark, worinn<lb/>
oft die Dorfge&#x017F;e&#x017F;&#x017F;ene nicht einmal intereßiret &#x017F;ind, genom-<lb/>
men werden? Ko&#x0364;nnen endlich</item><lb/>
          <item>9) Beamte erme&#x017F;&#x017F;en, ob es am dien&#x017F;am&#x017F;ten &#x017F;ey, die<lb/>
Ko&#x017F;ten aus der Mark oder aus der Bauerrechnung zu neh-<lb/>
men? Wenn der Holzgrafe mit &#x017F;einen Markgeno&#x017F;&#x017F;en es nicht<lb/>
dienlich findet, die Mark damit zu be&#x017F;chweren: &#x017F;o bleibt den<lb/>
Beamten in hie&#x017F;igem Stifte keine andere Erma&#x0364;ßigung oder<lb/>
Anordnung u&#x0364;brig, als das Kirch&#x017F;piel zur An&#x017F;chaffung der<lb/>
Feuer&#x017F;pru&#x0364;tzen aus der Kirch&#x017F;piels oder Bauerrechnung an-<lb/>
zuhalten. Alles die&#x017F;es i&#x017F;t &#x017F;o klar, &#x017F;o gewiß und &#x017F;o unwi-<lb/>
derleglich, daß ich demjenigen hundert Ducaten ver&#x017F;preche,<lb/>
der mir mit ge&#x017F;under Vernunft ein Wort darauf antworten<lb/>
kann. Ich bin &#x2026;</item>
        </list><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        <div n="2">
          <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#aq">XLIII.</hi><lb/> <hi rendition="#g">Antwort.</hi> </hi> </head><lb/>
          <p>Nur ge&#x017F;chwind die hundert Ducaten ausgezahlt. Das<lb/>
Publicum wird mir &#x017F;olche gewiß zuerkennen. Ha-<lb/>
ben Sie denn nicht ihre Kirche, ihre Pfarr- und Schulha&#x0364;u-<lb/>
&#x017F;er im Dorfe? Liegt nicht auch mehrentheils das Vogtey-<lb/>
Haus darin? Und i&#x017F;t das ganze Kirch&#x017F;piel nicht &#x017F;chuldig,<lb/>
wenn die&#x017F;e abbrennen, zu deren Wiederaufbauung zu Hu&#x0364;lfe<lb/>
<fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#fr">Mo&#x0364;&#x017F;. patr. Phant.</hi><hi rendition="#aq">III.</hi><hi rendition="#fr">Th.</hi> L</fw><fw place="bottom" type="catch">zu</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[161/0175] bey einer Oßnabruͤck. Landesordnung. ganze Kirchſpiel, um die Leute zu verſammlen, erſchallen laſſen kann; warum ſollen denn die einzelnen Hausleute zu dieſen Anſtalten gezogen; warum ſollen ſie mit der Auf- ſicht der Feuergeraͤthſchaften belaſtet, warum ſollen ſie be- ſtrafet werden, wenn im Dorfe, worinn der Bauerrichter nichts zu ſagen hat, nicht alle Feuergeraͤthe in richtiger Ord- nung ſind? Und wie iſt es 6) billig, daß die Unkoſten aus der Mark, worinn oft die Dorfgeſeſſene nicht einmal intereßiret ſind, genom- men werden? Koͤnnen endlich 9) Beamte ermeſſen, ob es am dienſamſten ſey, die Koſten aus der Mark oder aus der Bauerrechnung zu neh- men? Wenn der Holzgrafe mit ſeinen Markgenoſſen es nicht dienlich findet, die Mark damit zu beſchweren: ſo bleibt den Beamten in hieſigem Stifte keine andere Ermaͤßigung oder Anordnung uͤbrig, als das Kirchſpiel zur Anſchaffung der Feuerſpruͤtzen aus der Kirchſpiels oder Bauerrechnung an- zuhalten. Alles dieſes iſt ſo klar, ſo gewiß und ſo unwi- derleglich, daß ich demjenigen hundert Ducaten verſpreche, der mir mit geſunder Vernunft ein Wort darauf antworten kann. Ich bin … XLIII. Antwort. Nur geſchwind die hundert Ducaten ausgezahlt. Das Publicum wird mir ſolche gewiß zuerkennen. Ha- ben Sie denn nicht ihre Kirche, ihre Pfarr- und Schulhaͤu- ſer im Dorfe? Liegt nicht auch mehrentheils das Vogtey- Haus darin? Und iſt das ganze Kirchſpiel nicht ſchuldig, wenn dieſe abbrennen, zu deren Wiederaufbauung zu Huͤlfe zu Moͤſ. patr. Phant. III. Th. L

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Für das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr]

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/175
Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/175>, abgerufen am 21.11.2024.