Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.des Reichscammergerichts. sind so hoch und strenge, daß sie mit der Zeit, wenn erst allesselbst im Lande gemacht werden kan, nichts mehr von uns nehmen können, und Pohlen ....... Deutschland aber allein hat kein gemeinschaftliches Interesse wodurch seine Seehäfen mit dem innern Lande zu einem Zwecke gestimmt und gebracht werden könnten. Dessen Zollwesen steht noch auf denselben Grundsätzen, worauf es vor 500 Jahren, wie alle seine Nach- baren noch von seinen Kaufleuten abhängig waren, gestan- den hat; und in jeder Capitulation wird es, in Rücksicht auf seinen würklichen Zustand mit dem besten Grunde, sonst aber wahrlich ohne Rücksicht auf die Handlung wiederholet, daß kein neuer Zoll angelegt, kein alter erhöhet, und somit das werthe Vaterland allen wachsamen Nationen zum bestän- digen Raube gelassen werden solle. LXXXIV. Von dem öffentlichen Credit, und dessen großen Nutzen. Es kömmt vielen unglaublich vor, wenn man ihnen sagt, tion F f 4
des Reichscammergerichts. ſind ſo hoch und ſtrenge, daß ſie mit der Zeit, wenn erſt allesſelbſt im Lande gemacht werden kan, nichts mehr von uns nehmen koͤnnen, und Pohlen ....... Deutſchland aber allein hat kein gemeinſchaftliches Intereſſe wodurch ſeine Seehaͤfen mit dem innern Lande zu einem Zwecke geſtimmt und gebracht werden koͤnnten. Deſſen Zollweſen ſteht noch auf denſelben Grundſaͤtzen, worauf es vor 500 Jahren, wie alle ſeine Nach- baren noch von ſeinen Kaufleuten abhaͤngig waren, geſtan- den hat; und in jeder Capitulation wird es, in Ruͤckſicht auf ſeinen wuͤrklichen Zuſtand mit dem beſten Grunde, ſonſt aber wahrlich ohne Ruͤckſicht auf die Handlung wiederholet, daß kein neuer Zoll angelegt, kein alter erhoͤhet, und ſomit das werthe Vaterland allen wachſamen Nationen zum beſtaͤn- digen Raube gelaſſen werden ſolle. LXXXIV. Von dem oͤffentlichen Credit, und deſſen großen Nutzen. Es koͤmmt vielen unglaublich vor, wenn man ihnen ſagt, tion F f 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0473" n="455"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">des Reichscammergerichts.</hi></fw><lb/> ſind ſo hoch und ſtrenge, daß ſie mit der Zeit, wenn erſt alles<lb/> ſelbſt im Lande gemacht werden kan, nichts mehr von uns nehmen<lb/> koͤnnen, und Pohlen ....... Deutſchland aber allein hat<lb/> kein gemeinſchaftliches Intereſſe wodurch ſeine Seehaͤfen mit<lb/> dem innern Lande zu einem Zwecke geſtimmt und gebracht<lb/> werden koͤnnten. Deſſen Zollweſen ſteht noch auf denſelben<lb/> Grundſaͤtzen, worauf es vor 500 Jahren, wie alle ſeine Nach-<lb/> baren noch von ſeinen Kaufleuten abhaͤngig waren, geſtan-<lb/> den hat; und in jeder Capitulation wird es, in Ruͤckſicht<lb/> auf ſeinen wuͤrklichen Zuſtand mit dem beſten Grunde, ſonſt<lb/> aber wahrlich ohne Ruͤckſicht auf die Handlung wiederholet,<lb/> daß kein neuer Zoll angelegt, kein alter erhoͤhet, und ſomit<lb/> das werthe Vaterland allen wachſamen Nationen zum beſtaͤn-<lb/> digen Raube gelaſſen werden ſolle.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">LXXXIV.</hi><lb/> Von dem oͤffentlichen Credit, und deſſen<lb/> großen Nutzen.</hi> </head><lb/> <p>Es koͤmmt vielen unglaublich vor, wenn man ihnen ſagt,<lb/><hi rendition="#fr">daß ein Staat durch Schulden machen</hi> reicher werde;<lb/> und gleichwol muͤſſen die eifrigſten Feinde dieſer Behauptung<lb/> einraͤumen, daß England in vorigem Kriege keine 50 Millio-<lb/> nen Pf. St. wuͤrde haben aufleihen koͤnnen, wenn es nicht<lb/> vorher ſchon achtzig ſchuldig geweſen waͤre. Sie geſtehen,<lb/> eine Nation, welche noch gar keine Schulden und hoͤchſtens<lb/> ſechs Millionen baares Geld habe, koͤnne unmoͤglich in einem<lb/> Jahre 12 Millionen aufleihen, und ein Drittel davon auſſer<lb/> halb Landes verwenden, ohne die ganze einheimiſche Circula-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">F f 4</fw><fw place="bottom" type="catch">tion</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [455/0473]
des Reichscammergerichts.
ſind ſo hoch und ſtrenge, daß ſie mit der Zeit, wenn erſt alles
ſelbſt im Lande gemacht werden kan, nichts mehr von uns nehmen
koͤnnen, und Pohlen ....... Deutſchland aber allein hat
kein gemeinſchaftliches Intereſſe wodurch ſeine Seehaͤfen mit
dem innern Lande zu einem Zwecke geſtimmt und gebracht
werden koͤnnten. Deſſen Zollweſen ſteht noch auf denſelben
Grundſaͤtzen, worauf es vor 500 Jahren, wie alle ſeine Nach-
baren noch von ſeinen Kaufleuten abhaͤngig waren, geſtan-
den hat; und in jeder Capitulation wird es, in Ruͤckſicht
auf ſeinen wuͤrklichen Zuſtand mit dem beſten Grunde, ſonſt
aber wahrlich ohne Ruͤckſicht auf die Handlung wiederholet,
daß kein neuer Zoll angelegt, kein alter erhoͤhet, und ſomit
das werthe Vaterland allen wachſamen Nationen zum beſtaͤn-
digen Raube gelaſſen werden ſolle.
LXXXIV.
Von dem oͤffentlichen Credit, und deſſen
großen Nutzen.
Es koͤmmt vielen unglaublich vor, wenn man ihnen ſagt,
daß ein Staat durch Schulden machen reicher werde;
und gleichwol muͤſſen die eifrigſten Feinde dieſer Behauptung
einraͤumen, daß England in vorigem Kriege keine 50 Millio-
nen Pf. St. wuͤrde haben aufleihen koͤnnen, wenn es nicht
vorher ſchon achtzig ſchuldig geweſen waͤre. Sie geſtehen,
eine Nation, welche noch gar keine Schulden und hoͤchſtens
ſechs Millionen baares Geld habe, koͤnne unmoͤglich in einem
Jahre 12 Millionen aufleihen, und ein Drittel davon auſſer
halb Landes verwenden, ohne die ganze einheimiſche Circula-
tion
F f 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |