Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.über die Abschaffung der Feyertage. fordern. Alles was wir für uns thun können, besteht darinn,daß wir unsre überflüßigen Bedürfnisse einschränken, unsere Ausgaben dadurch vermindern, unsere Güter nicht verschulden, und uns dadurch in den Stand setzen unsre Steuren und Ab- giften mit mindrer Arbeit aufzubringen. Alsdenn werden wir uns selbst Feyertage machen, und unsre übrige Zeit Gott widmen können. Die Kirche wird dieses freywillige Opfer freudig annehmen, und die weltliche Obrigkeit denen die nach gethaner Arbeit feyren, ihre Freude zur nöthigen Ermunte- rung sehr gern gönnen. XXXIX. Also ist das Branteweintrinken zu verbieten. Mein Freund aus Amsterdam schreibt mir, daß der Preis In dem Reichspoliceygesetzen findet man gar nichts ge- "Doch S 3
uͤber die Abſchaffung der Feyertage. fordern. Alles was wir fuͤr uns thun koͤnnen, beſteht darinn,daß wir unſre uͤberfluͤßigen Beduͤrfniſſe einſchraͤnken, unſere Ausgaben dadurch vermindern, unſere Guͤter nicht verſchulden, und uns dadurch in den Stand ſetzen unſre Steuren und Ab- giften mit mindrer Arbeit aufzubringen. Alsdenn werden wir uns ſelbſt Feyertage machen, und unſre uͤbrige Zeit Gott widmen koͤnnen. Die Kirche wird dieſes freywillige Opfer freudig annehmen, und die weltliche Obrigkeit denen die nach gethaner Arbeit feyren, ihre Freude zur noͤthigen Ermunte- rung ſehr gern goͤnnen. XXXIX. Alſo iſt das Branteweintrinken zu verbieten. Mein Freund aus Amſterdam ſchreibt mir, daß der Preis In dem Reichspoliceygeſetzen findet man gar nichts ge- „Doch S 3
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uͤber die Abſchaffung der Feyertage.
fordern. Alles was wir fuͤr uns thun koͤnnen, beſteht darinn,
daß wir unſre uͤberfluͤßigen Beduͤrfniſſe einſchraͤnken, unſere
Ausgaben dadurch vermindern, unſere Guͤter nicht verſchulden,
und uns dadurch in den Stand ſetzen unſre Steuren und Ab-
giften mit mindrer Arbeit aufzubringen. Alsdenn werden
wir uns ſelbſt Feyertage machen, und unſre uͤbrige Zeit Gott
widmen koͤnnen. Die Kirche wird dieſes freywillige Opfer
freudig annehmen, und die weltliche Obrigkeit denen die nach
gethaner Arbeit feyren, ihre Freude zur noͤthigen Ermunte-
rung ſehr gern goͤnnen.
XXXIX.
Alſo iſt das Branteweintrinken
zu verbieten.
Mein Freund aus Amſterdam ſchreibt mir, daß der Preis
des Rockens dort ungemein fallen wuͤrde, wenn die
deutſchen Fuͤrſten ſich vereinigten, oder einer nur den Anfang
machte, das Branteweinstrinken ganz zu verbieten. Da die
Sache wichtig iſt: ſo will ich davon uͤberhaupt etwas ſagen.
In dem Reichspoliceygeſetzen findet man gar nichts ge-
gen den Brantewein, zum Zeichen, daß er in den Zeiten, wie
man die Policey noch gluͤcklicher Weiſe auf dem Reichstage
behandelte, und Handel und Wandel zwiſchen gemeinen Reichs-
unterthanen nicht aus jedem Cabinette ſperrete; noch wenig
in Gebrauch geweſen. Auch in des Erzſtifts Cölln Refor-
mation, wo doch bey Gelegenheit des Ingwers der gute Rath
ertheilet wird,
„Doch
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