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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
der beiden Concurrenten, würde von den ihm verfügbaren
500 Pfund des Monopolgutes 200 Pfund vernichten, oder sonst
dem Verkehre entziehen, so würde er hiedurch allerdings be-
wirken können, dass der Preis einer Masseinheit des in Rede
stehenden Gutes z. B. von 6 auf 9 Loth Silber steigen, nicht
aber, dass ihm ein grösserer Gesammterlös zufallen würde; der
Erfolg seiner Massregel wäre nämlich, dass A2 für seine 500 Pfund,
statt 3000 Loth Silber, 4500 Loth Silber, er selbst aber für die
ihm erübrigenden 300 Masseinheiten (statt 3000) nur 2700 Loth
Silber im Austausch erlangen, also der beabsichtigte Nutzen
lediglich seinem Concurrenten zufallen, ihm selbst aber ein
beträchtlicher Schaden erwachsen würde.

Die erste Folge des Auftretens einer jeden wahren Con-
currenz im Anbote ist demnach, dass keiner der Concurrenten
im Anbote einen ökonomischen Vortheil daraus ziehen kann,
dass er etwa einen Theil der ihm verfügbaren Quantität einer
Waare der Vernichtung preisgiebt, dem Verkehre entzieht, oder,
was dasselbe ist, die ihm zur Erzeugung derselben verfügbaren
Productionsmittel ungenützt lässt.

Auch eine zweite dem Monopol eigenthümliche Erscheinung
des wirthschaftlichen Lebens wird durch die Concurrenz be-
seitigt, wir meinen die successive Ausbeutung der verschiedenen
Gesellschaftsschichten, von der wir im vorigen Capitel gesprochen
haben. Haben wir nämlich gesehen, dass es für den Monopolisten
nicht selten vortheilhaft sein kann, im Anfange nur geringe
Quantitäten des Monopolgutes bei hohen Preisen in den Ver-
kehr zu bringen, und nur nach und nach minder tauschkräftige
Schichten der Bevölkerung zum Tausche hinzuzulassen, um so
alle Schichten der Bevölkerung allmälig auszubeuten, so ist ein
solches Vorgehen durch die Concurrenz sofort unmöglich ge-
macht. Würde nämlich A1 trotz der Concurrenz des A2 eine
solche stufenweise Ausbeutung der Gesellschaftsschichten ver-
suchen und im Anfange nur geringe Quantitäten des bezüglichen
Gutes in den Verkehr bringen, so würde er hiedurch nicht etwa
bewirken, dass die Preise bis zu jener Grenze emporschnellen
würden, wo ihm ein Nutzen erwächst, sondern nur den Erfolg
herbeiführen, dass sein Concurrent die so geschaffenen Lücken

Menger, Volkswirthschaftslehre. 14

Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
der beiden Concurrenten, würde von den ihm verfügbaren
500 Pfund des Monopolgutes 200 Pfund vernichten, oder sonst
dem Verkehre entziehen, so würde er hiedurch allerdings be-
wirken können, dass der Preis einer Masseinheit des in Rede
stehenden Gutes z. B. von 6 auf 9 Loth Silber steigen, nicht
aber, dass ihm ein grösserer Gesammterlös zufallen würde; der
Erfolg seiner Massregel wäre nämlich, dass A2 für seine 500 Pfund,
statt 3000 Loth Silber, 4500 Loth Silber, er selbst aber für die
ihm erübrigenden 300 Masseinheiten (statt 3000) nur 2700 Loth
Silber im Austausch erlangen, also der beabsichtigte Nutzen
lediglich seinem Concurrenten zufallen, ihm selbst aber ein
beträchtlicher Schaden erwachsen würde.

Die erste Folge des Auftretens einer jeden wahren Con-
currenz im Anbote ist demnach, dass keiner der Concurrenten
im Anbote einen ökonomischen Vortheil daraus ziehen kann,
dass er etwa einen Theil der ihm verfügbaren Quantität einer
Waare der Vernichtung preisgiebt, dem Verkehre entzieht, oder,
was dasselbe ist, die ihm zur Erzeugung derselben verfügbaren
Productionsmittel ungenützt lässt.

Auch eine zweite dem Monopol eigenthümliche Erscheinung
des wirthschaftlichen Lebens wird durch die Concurrenz be-
seitigt, wir meinen die successive Ausbeutung der verschiedenen
Gesellschaftsschichten, von der wir im vorigen Capitel gesprochen
haben. Haben wir nämlich gesehen, dass es für den Monopolisten
nicht selten vortheilhaft sein kann, im Anfange nur geringe
Quantitäten des Monopolgutes bei hohen Preisen in den Ver-
kehr zu bringen, und nur nach und nach minder tauschkräftige
Schichten der Bevölkerung zum Tausche hinzuzulassen, um so
alle Schichten der Bevölkerung allmälig auszubeuten, so ist ein
solches Vorgehen durch die Concurrenz sofort unmöglich ge-
macht. Würde nämlich A1 trotz der Concurrenz des A2 eine
solche stufenweise Ausbeutung der Gesellschaftsschichten ver-
suchen und im Anfange nur geringe Quantitäten des bezüglichen
Gutes in den Verkehr bringen, so würde er hiedurch nicht etwa
bewirken, dass die Preise bis zu jener Grenze emporschnellen
würden, wo ihm ein Nutzen erwächst, sondern nur den Erfolg
herbeiführen, dass sein Concurrent die so geschaffenen Lücken

Menger, Volkswirthschaftslehre. 14
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[209/0227] Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz. der beiden Concurrenten, würde von den ihm verfügbaren 500 Pfund des Monopolgutes 200 Pfund vernichten, oder sonst dem Verkehre entziehen, so würde er hiedurch allerdings be- wirken können, dass der Preis einer Masseinheit des in Rede stehenden Gutes z. B. von 6 auf 9 Loth Silber steigen, nicht aber, dass ihm ein grösserer Gesammterlös zufallen würde; der Erfolg seiner Massregel wäre nämlich, dass A2 für seine 500 Pfund, statt 3000 Loth Silber, 4500 Loth Silber, er selbst aber für die ihm erübrigenden 300 Masseinheiten (statt 3000) nur 2700 Loth Silber im Austausch erlangen, also der beabsichtigte Nutzen lediglich seinem Concurrenten zufallen, ihm selbst aber ein beträchtlicher Schaden erwachsen würde. Die erste Folge des Auftretens einer jeden wahren Con- currenz im Anbote ist demnach, dass keiner der Concurrenten im Anbote einen ökonomischen Vortheil daraus ziehen kann, dass er etwa einen Theil der ihm verfügbaren Quantität einer Waare der Vernichtung preisgiebt, dem Verkehre entzieht, oder, was dasselbe ist, die ihm zur Erzeugung derselben verfügbaren Productionsmittel ungenützt lässt. Auch eine zweite dem Monopol eigenthümliche Erscheinung des wirthschaftlichen Lebens wird durch die Concurrenz be- seitigt, wir meinen die successive Ausbeutung der verschiedenen Gesellschaftsschichten, von der wir im vorigen Capitel gesprochen haben. Haben wir nämlich gesehen, dass es für den Monopolisten nicht selten vortheilhaft sein kann, im Anfange nur geringe Quantitäten des Monopolgutes bei hohen Preisen in den Ver- kehr zu bringen, und nur nach und nach minder tauschkräftige Schichten der Bevölkerung zum Tausche hinzuzulassen, um so alle Schichten der Bevölkerung allmälig auszubeuten, so ist ein solches Vorgehen durch die Concurrenz sofort unmöglich ge- macht. Würde nämlich A1 trotz der Concurrenz des A2 eine solche stufenweise Ausbeutung der Gesellschaftsschichten ver- suchen und im Anfange nur geringe Quantitäten des bezüglichen Gutes in den Verkehr bringen, so würde er hiedurch nicht etwa bewirken, dass die Preise bis zu jener Grenze emporschnellen würden, wo ihm ein Nutzen erwächst, sondern nur den Erfolg herbeiführen, dass sein Concurrent die so geschaffenen Lücken Menger, Volkswirthschaftslehre. 14

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 209. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/227>, abgerufen am 26.04.2024.