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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.
einzutauschen, bei einem Preise von 62 Metzen Getreide B1
zwei Pferde, B2 aber ein Pferd; bei einem Preise von 54 Metzen
Getreide: B1 drei, B2 zwei Pferde und B3 ein Pferd; bei einem
Preise von 36 Metzen Getreide B1 fünf, B2 vier, B3 drei, B4 zwei
Pferde, B5 ein Pferd erstehen wird u. s. f.

Die obige Darlegung, bei welcher wir uns unter B1, B2,
B3 und so fort, eben so wohl auch Concurrentengruppen von
verschiedener Tauschkraft und Tauschlust vorstellen können,
versinnbildlicht uns den Einfluss, welchen die von einem Mono-
polisten fixirten Preise, je nach der Verschiedenheit ihrer Höhe,
auf die Volkswirthschaft äussern, auf das deutlichste. Je höher
diese Preise, um so zahlreicher die Individuen, beziehungsweise
die Schichten der Bevölkerung, welche von dem Genusse des
Monopolgutes vollständig ausgeschlossen sind, um so kärglicher
die Versorgung der übrigen Schichten der Bevölkerung, um so
geringer aber auch die Quantitäten des Monopolgutes, welche
der Monopolist umsetzt, während bei Ermässigung der Preise
immer weniger wirthschaftende Subjecte (beziehungsweise Be-
völkerungsschichten) von dem Erwerbe von Quantitäten des Mo-
nopolgutes vollständig ausgeschlossen werden, die Versorgung
der zum Eintausch gelangenden zugleich immer vollständiger
wird und der Absatz des Monopolisten fortschreitend wächst.
Die genauere Präcisirung findet das oben Gesagte in den nach-
folgenden Grundsätzen.

1. Durch den vom Monopolisten fixirten Preis einer Mass-
einheit des Monopolgutes werden alle jene Concurrenten um
das Monopolgut von der Erwerbung von Quantitäten dieses
letzteren vollständig ausgeschlossen, für welche eine Mass-
einheit des Monopolgutes das Aequivalent einer gleichen, oder
geringeren Quantität des im Austausche dagegen zu bietenden
Gutes ist, als der Preis beträgt.

2. Die Concurrenten um Quantitäten des Monopolgutes, für
welche eine Masseinheit desselben das Aequivalent einer
grösseren Quantität des dagegen zu bietenden Gutes ist, als der
vom Monopolisten fixirte Preis beträgt, versorgen sich bis zu
jener Grenze mit Quantitäten des Monopolgutes, wo eine Mass-
einheit desselben für sie das Aequivalent der durch den Mo-
nopolpreis ausgedrückten Quantität des bezüglichen Gutes wird

Die Preisbildung im Monopolhandel.
einzutauschen, bei einem Preise von 62 Metzen Getreide B1
zwei Pferde, B2 aber ein Pferd; bei einem Preise von 54 Metzen
Getreide: B1 drei, B2 zwei Pferde und B3 ein Pferd; bei einem
Preise von 36 Metzen Getreide B1 fünf, B2 vier, B3 drei, B4 zwei
Pferde, B5 ein Pferd erstehen wird u. s. f.

Die obige Darlegung, bei welcher wir uns unter B1, B2,
B3 und so fort, eben so wohl auch Concurrentengruppen von
verschiedener Tauschkraft und Tauschlust vorstellen können,
versinnbildlicht uns den Einfluss, welchen die von einem Mono-
polisten fixirten Preise, je nach der Verschiedenheit ihrer Höhe,
auf die Volkswirthschaft äussern, auf das deutlichste. Je höher
diese Preise, um so zahlreicher die Individuen, beziehungsweise
die Schichten der Bevölkerung, welche von dem Genusse des
Monopolgutes vollständig ausgeschlossen sind, um so kärglicher
die Versorgung der übrigen Schichten der Bevölkerung, um so
geringer aber auch die Quantitäten des Monopolgutes, welche
der Monopolist umsetzt, während bei Ermässigung der Preise
immer weniger wirthschaftende Subjecte (beziehungsweise Be-
völkerungsschichten) von dem Erwerbe von Quantitäten des Mo-
nopolgutes vollständig ausgeschlossen werden, die Versorgung
der zum Eintausch gelangenden zugleich immer vollständiger
wird und der Absatz des Monopolisten fortschreitend wächst.
Die genauere Präcisirung findet das oben Gesagte in den nach-
folgenden Grundsätzen.

1. Durch den vom Monopolisten fixirten Preis einer Mass-
einheit des Monopolgutes werden alle jene Concurrenten um
das Monopolgut von der Erwerbung von Quantitäten dieses
letzteren vollständig ausgeschlossen, für welche eine Mass-
einheit des Monopolgutes das Aequivalent einer gleichen, oder
geringeren Quantität des im Austausche dagegen zu bietenden
Gutes ist, als der Preis beträgt.

2. Die Concurrenten um Quantitäten des Monopolgutes, für
welche eine Masseinheit desselben das Aequivalent einer
grösseren Quantität des dagegen zu bietenden Gutes ist, als der
vom Monopolisten fixirte Preis beträgt, versorgen sich bis zu
jener Grenze mit Quantitäten des Monopolgutes, wo eine Mass-
einheit desselben für sie das Aequivalent der durch den Mo-
nopolpreis ausgedrückten Quantität des bezüglichen Gutes wird

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[194/0212] Die Preisbildung im Monopolhandel. einzutauschen, bei einem Preise von 62 Metzen Getreide B1 zwei Pferde, B2 aber ein Pferd; bei einem Preise von 54 Metzen Getreide: B1 drei, B2 zwei Pferde und B3 ein Pferd; bei einem Preise von 36 Metzen Getreide B1 fünf, B2 vier, B3 drei, B4 zwei Pferde, B5 ein Pferd erstehen wird u. s. f. Die obige Darlegung, bei welcher wir uns unter B1, B2, B3 und so fort, eben so wohl auch Concurrentengruppen von verschiedener Tauschkraft und Tauschlust vorstellen können, versinnbildlicht uns den Einfluss, welchen die von einem Mono- polisten fixirten Preise, je nach der Verschiedenheit ihrer Höhe, auf die Volkswirthschaft äussern, auf das deutlichste. Je höher diese Preise, um so zahlreicher die Individuen, beziehungsweise die Schichten der Bevölkerung, welche von dem Genusse des Monopolgutes vollständig ausgeschlossen sind, um so kärglicher die Versorgung der übrigen Schichten der Bevölkerung, um so geringer aber auch die Quantitäten des Monopolgutes, welche der Monopolist umsetzt, während bei Ermässigung der Preise immer weniger wirthschaftende Subjecte (beziehungsweise Be- völkerungsschichten) von dem Erwerbe von Quantitäten des Mo- nopolgutes vollständig ausgeschlossen werden, die Versorgung der zum Eintausch gelangenden zugleich immer vollständiger wird und der Absatz des Monopolisten fortschreitend wächst. Die genauere Präcisirung findet das oben Gesagte in den nach- folgenden Grundsätzen. 1. Durch den vom Monopolisten fixirten Preis einer Mass- einheit des Monopolgutes werden alle jene Concurrenten um das Monopolgut von der Erwerbung von Quantitäten dieses letzteren vollständig ausgeschlossen, für welche eine Mass- einheit des Monopolgutes das Aequivalent einer gleichen, oder geringeren Quantität des im Austausche dagegen zu bietenden Gutes ist, als der Preis beträgt. 2. Die Concurrenten um Quantitäten des Monopolgutes, für welche eine Masseinheit desselben das Aequivalent einer grösseren Quantität des dagegen zu bietenden Gutes ist, als der vom Monopolisten fixirte Preis beträgt, versorgen sich bis zu jener Grenze mit Quantitäten des Monopolgutes, wo eine Mass- einheit desselben für sie das Aequivalent der durch den Mo- nopolpreis ausgedrückten Quantität des bezüglichen Gutes wird

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/212>, abgerufen am 26.04.2024.