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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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langten Culturentwickelung, denn je nach der Verschiedenheit
dieser Elemente sind auch die Grundlagen verschieden, auf wel-
chen die immateriellen Vorzüge der einzelnen Geschäftsarten für
die Unternehmer beruhen. Diese Vorzüge richten sich zunächst
nach der Art des Betriebs der Unternehmungen. Je nachdem
nämlich ein Geschäftszweig dem Groß- oder dem Kleinbetriebe
angehört, werden die unternehmungsfähigen Personen bei der
Schätzung der Vorzüge der Stellung eines Unternehmers einen
verschiedenen Maßstab anlegen. Der Großbetrieb erfordert be-
deutende Capitalien; die Unternehmer, die hier auftreten, ver-
gleichen sich daher nicht sowohl mit Lohnarbeitern, als mit Rent-
nern, und was ihnen als immaterieller Gewinn erscheint, sind
weniger die Vorzüge, die sie vor jenen, als diejenigen, die sie
vor diesen voraus haben, weniger also namentlich die Selb-
ständigkeit, als die Befriedigung des Thätigkeitstriebes, welche
die Unternehmungen gewähren. Umgekehrt verhält es sich mit
den kleinen Unternehmungen. Hier würden die Unternehmer,
wenn sie nicht eben solche wären, sich meistens ihre Existenz nur
als Lohnarbeiter verdienen können, und der immaterielle Gewinn
ihrer Stellung besteht demnach wesentlich in den Vorzügen,
welche diese vor einem Lohnverhältnisse gewährt, somit haupt-
sächlich in der größeren Selbständigkeit und Freiheit, welche
sie gestattet. Dem entsprechend wird denn unter den Geschäften
des Großbetriebs der immaterielle Theil des Unternehmergewinnes
da am größten sein, wo der persönlichen Bethätigung der wei-
teste Spielraum und die höchste Anerkennung eröffnet ist, also
namentlich in solchen Unternehmungen, die eine besondere Ent-
faltung organisatorischen Talentes, charaktervoller Energie und
geschickten Speculationsgeistes zulassen oder die als im allgemei-
nen Interesse besonders wichtig gelten. Unter den im kleinen Maß-
stabe betriebenen Unternehmungen dagegen wird der immaterielle

langten Culturentwickelung, denn je nach der Verſchiedenheit
dieſer Elemente ſind auch die Grundlagen verſchieden, auf wel-
chen die immateriellen Vorzuͤge der einzelnen Geſchaͤftsarten fuͤr
die Unternehmer beruhen. Dieſe Vorzuͤge richten ſich zunaͤchſt
nach der Art des Betriebs der Unternehmungen. Je nachdem
naͤmlich ein Geſchaͤftszweig dem Groß- oder dem Kleinbetriebe
angehoͤrt, werden die unternehmungsfaͤhigen Perſonen bei der
Schaͤtzung der Vorzuͤge der Stellung eines Unternehmers einen
verſchiedenen Maßſtab anlegen. Der Großbetrieb erfordert be-
deutende Capitalien; die Unternehmer, die hier auftreten, ver-
gleichen ſich daher nicht ſowohl mit Lohnarbeitern, als mit Rent-
nern, und was ihnen als immaterieller Gewinn erſcheint, ſind
weniger die Vorzuͤge, die ſie vor jenen, als diejenigen, die ſie
vor dieſen voraus haben, weniger alſo namentlich die Selb-
ſtaͤndigkeit, als die Befriedigung des Thaͤtigkeitstriebes, welche
die Unternehmungen gewaͤhren. Umgekehrt verhaͤlt es ſich mit
den kleinen Unternehmungen. Hier wuͤrden die Unternehmer,
wenn ſie nicht eben ſolche waͤren, ſich meiſtens ihre Exiſtenz nur
als Lohnarbeiter verdienen koͤnnen, und der immaterielle Gewinn
ihrer Stellung beſteht demnach weſentlich in den Vorzuͤgen,
welche dieſe vor einem Lohnverhaͤltniſſe gewaͤhrt, ſomit haupt-
ſaͤchlich in der groͤßeren Selbſtaͤndigkeit und Freiheit, welche
ſie geſtattet. Dem entſprechend wird denn unter den Geſchaͤften
des Großbetriebs der immaterielle Theil des Unternehmergewinnes
da am groͤßten ſein, wo der perſoͤnlichen Bethaͤtigung der wei-
teſte Spielraum und die hoͤchſte Anerkennung eroͤffnet iſt, alſo
namentlich in ſolchen Unternehmungen, die eine beſondere Ent-
faltung organiſatoriſchen Talentes, charaktervoller Energie und
geſchickten Speculationsgeiſtes zulaſſen oder die als im allgemei-
nen Intereſſe beſonders wichtig gelten. Unter den im kleinen Maß-
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[160/0172] langten Culturentwickelung, denn je nach der Verſchiedenheit dieſer Elemente ſind auch die Grundlagen verſchieden, auf wel- chen die immateriellen Vorzuͤge der einzelnen Geſchaͤftsarten fuͤr die Unternehmer beruhen. Dieſe Vorzuͤge richten ſich zunaͤchſt nach der Art des Betriebs der Unternehmungen. Je nachdem naͤmlich ein Geſchaͤftszweig dem Groß- oder dem Kleinbetriebe angehoͤrt, werden die unternehmungsfaͤhigen Perſonen bei der Schaͤtzung der Vorzuͤge der Stellung eines Unternehmers einen verſchiedenen Maßſtab anlegen. Der Großbetrieb erfordert be- deutende Capitalien; die Unternehmer, die hier auftreten, ver- gleichen ſich daher nicht ſowohl mit Lohnarbeitern, als mit Rent- nern, und was ihnen als immaterieller Gewinn erſcheint, ſind weniger die Vorzuͤge, die ſie vor jenen, als diejenigen, die ſie vor dieſen voraus haben, weniger alſo namentlich die Selb- ſtaͤndigkeit, als die Befriedigung des Thaͤtigkeitstriebes, welche die Unternehmungen gewaͤhren. Umgekehrt verhaͤlt es ſich mit den kleinen Unternehmungen. Hier wuͤrden die Unternehmer, wenn ſie nicht eben ſolche waͤren, ſich meiſtens ihre Exiſtenz nur als Lohnarbeiter verdienen koͤnnen, und der immaterielle Gewinn ihrer Stellung beſteht demnach weſentlich in den Vorzuͤgen, welche dieſe vor einem Lohnverhaͤltniſſe gewaͤhrt, ſomit haupt- ſaͤchlich in der groͤßeren Selbſtaͤndigkeit und Freiheit, welche ſie geſtattet. Dem entſprechend wird denn unter den Geſchaͤften des Großbetriebs der immaterielle Theil des Unternehmergewinnes da am groͤßten ſein, wo der perſoͤnlichen Bethaͤtigung der wei- teſte Spielraum und die hoͤchſte Anerkennung eroͤffnet iſt, alſo namentlich in ſolchen Unternehmungen, die eine beſondere Ent- faltung organiſatoriſchen Talentes, charaktervoller Energie und geſchickten Speculationsgeiſtes zulaſſen oder die als im allgemei- nen Intereſſe beſonders wichtig gelten. Unter den im kleinen Maß- ſtabe betriebenen Unternehmungen dagegen wird der immaterielle

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/172>, abgerufen am 27.04.2024.