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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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pflegen daher in Folge sich rasch folgender Erfindungen den Ab-
wurf vieler Capitalien zu beeinträchtigen 1); je weiter sich aber
der Fortschritt entwickelt und befestigt, desto zuverlässiger wird
der Ertrag auch der stehenden Capitalien und desto mehr verliert
die Zinseinbuße im Ganzen an Boden. Den Unternehmergewinn
trifft die letztere als Unternehmerzinseinbuße nur insofern,
als das betreffende Capital einzig durch dessen Herrn selbst zu
verwenden war, also bei einem allseitig entwickelten Verkehr
immer weniger. Wie ihr Gegensatz, die Unternehmerzinsrente,
so hat auch die Unternehmerzinseinbuße die Neigung, allmälig
ganz aus dem Unternehmergewinn zu verschwinden 2). Auf ihren
Betrag ist übrigens diese Verwandlung ebensowenig von un-
mittelbarem Einflusse, wie die entsprechende Verwandlung der
Zinsrente, und aus dem nämlichen Grunde.

Die Großunternehmerrente findet in der Unternehmerein-
buße kein Analogon. Wenn in einem Geschäftszweig die klei-
nern Unternehmer so theuer produciren, daß der Preis der Pro-
ducte, der durch die Concurrenz wohlfeiler producirender Groß-
unternehmungen gedrückt ist, ihnen nicht mehr die nach Maßgabe der
aufgewandten Capitalnutzungen und Arbeitsleistungen zu erwar-
tende Entschädigung gewährt, und die Zahl der kleinen Unter-

1) So erzählt Babbage, daß in England in einigen Gewerbszweigen
wegen der rasch sich folgenden mechanischen Verbesserungen die Durchschnitts-
dauer einer Maschine nur auf 3 Jahre berechnet werde, wonach sie durch
einen neuen Apparat ersetzt werden müsse.
2) Diesen Zustand, wo die Zinseinbuße nicht mehr unter den Unter-
nehmergewinn fällt, verkennen oft die Unternehmer, indem sie über den
schlechten Gang ihrer Geschäfte klagen, während es in der That ihr Capital
ist, dessen Ertrag eine Einbuße erlitten hat. Bei dem Versuche, dasselbe
zu verkaufen, würde ihnen das klar werden. Sie haben allerdings verloren,
aber nicht als Unternehmer, sondern als Capitalisten.

pflegen daher in Folge ſich raſch folgender Erfindungen den Ab-
wurf vieler Capitalien zu beeintraͤchtigen 1); je weiter ſich aber
der Fortſchritt entwickelt und befeſtigt, deſto zuverlaͤſſiger wird
der Ertrag auch der ſtehenden Capitalien und deſto mehr verliert
die Zinseinbuße im Ganzen an Boden. Den Unternehmergewinn
trifft die letztere als Unternehmerzinseinbuße nur inſofern,
als das betreffende Capital einzig durch deſſen Herrn ſelbſt zu
verwenden war, alſo bei einem allſeitig entwickelten Verkehr
immer weniger. Wie ihr Gegenſatz, die Unternehmerzinsrente,
ſo hat auch die Unternehmerzinseinbuße die Neigung, allmaͤlig
ganz aus dem Unternehmergewinn zu verſchwinden 2). Auf ihren
Betrag iſt uͤbrigens dieſe Verwandlung ebenſowenig von un-
mittelbarem Einfluſſe, wie die entſprechende Verwandlung der
Zinsrente, und aus dem naͤmlichen Grunde.

Die Großunternehmerrente findet in der Unternehmerein-
buße kein Analogon. Wenn in einem Geſchaͤftszweig die klei-
nern Unternehmer ſo theuer produciren, daß der Preis der Pro-
ducte, der durch die Concurrenz wohlfeiler producirender Groß-
unternehmungen gedruͤckt iſt, ihnen nicht mehr die nach Maßgabe der
aufgewandten Capitalnutzungen und Arbeitsleiſtungen zu erwar-
tende Entſchaͤdigung gewaͤhrt, und die Zahl der kleinen Unter-

1) So erzählt Babbage, daß in England in einigen Gewerbszweigen
wegen der raſch ſich folgenden mechaniſchen Verbeſſerungen die Durchſchnitts-
dauer einer Maſchine nur auf 3 Jahre berechnet werde, wonach ſie durch
einen neuen Apparat erſetzt werden müſſe.
2) Dieſen Zuſtand, wo die Zinseinbuße nicht mehr unter den Unter-
nehmergewinn fällt, verkennen oft die Unternehmer, indem ſie über den
ſchlechten Gang ihrer Geſchäfte klagen, während es in der That ihr Capital
iſt, deſſen Ertrag eine Einbuße erlitten hat. Bei dem Verſuche, daſſelbe
zu verkaufen, würde ihnen das klar werden. Sie haben allerdings verloren,
aber nicht als Unternehmer, ſondern als Capitaliſten.
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[149/0161] pflegen daher in Folge ſich raſch folgender Erfindungen den Ab- wurf vieler Capitalien zu beeintraͤchtigen 1); je weiter ſich aber der Fortſchritt entwickelt und befeſtigt, deſto zuverlaͤſſiger wird der Ertrag auch der ſtehenden Capitalien und deſto mehr verliert die Zinseinbuße im Ganzen an Boden. Den Unternehmergewinn trifft die letztere als Unternehmerzinseinbuße nur inſofern, als das betreffende Capital einzig durch deſſen Herrn ſelbſt zu verwenden war, alſo bei einem allſeitig entwickelten Verkehr immer weniger. Wie ihr Gegenſatz, die Unternehmerzinsrente, ſo hat auch die Unternehmerzinseinbuße die Neigung, allmaͤlig ganz aus dem Unternehmergewinn zu verſchwinden 2). Auf ihren Betrag iſt uͤbrigens dieſe Verwandlung ebenſowenig von un- mittelbarem Einfluſſe, wie die entſprechende Verwandlung der Zinsrente, und aus dem naͤmlichen Grunde. Die Großunternehmerrente findet in der Unternehmerein- buße kein Analogon. Wenn in einem Geſchaͤftszweig die klei- nern Unternehmer ſo theuer produciren, daß der Preis der Pro- ducte, der durch die Concurrenz wohlfeiler producirender Groß- unternehmungen gedruͤckt iſt, ihnen nicht mehr die nach Maßgabe der aufgewandten Capitalnutzungen und Arbeitsleiſtungen zu erwar- tende Entſchaͤdigung gewaͤhrt, und die Zahl der kleinen Unter- 1) So erzählt Babbage, daß in England in einigen Gewerbszweigen wegen der raſch ſich folgenden mechaniſchen Verbeſſerungen die Durchſchnitts- dauer einer Maſchine nur auf 3 Jahre berechnet werde, wonach ſie durch einen neuen Apparat erſetzt werden müſſe. 2) Dieſen Zuſtand, wo die Zinseinbuße nicht mehr unter den Unter- nehmergewinn fällt, verkennen oft die Unternehmer, indem ſie über den ſchlechten Gang ihrer Geſchäfte klagen, während es in der That ihr Capital iſt, deſſen Ertrag eine Einbuße erlitten hat. Bei dem Verſuche, daſſelbe zu verkaufen, würde ihnen das klar werden. Sie haben allerdings verloren, aber nicht als Unternehmer, ſondern als Capitaliſten.

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/161>, abgerufen am 26.04.2024.