bey denselben scharffe Disciplin
zu halten, und sie vor ihr Geld zehren zu lassen, auch sonst alles dergestalt
einzurichten, daß die Stadt nicht über die geringste Uberlast und Beschwer zu
klagen Ursach haben solle; Eure Käyserliche Majestät sind gar zu gerecht und
equitable, daß sie dieses unser Verfahren und dabey thuende Erklärung nicht
vollkommentlich approbiren solten. Seynd etc. Potsdam den 11. Februarii, Anno
1703.
CLXIII.
Schreiben Bischoff Hermann Werners zu Paderborn an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß sein Herr
Vetter, Frantz Arnold, Frey-Herr von Metternich, zur Gracht, und Dom-Probst zu
Oßnabrück, zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlet worden, de Anno
1703.
Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUer Liebden wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen die ohnlängst den 15.
dieses in meiner hohen Thum-Kirchen zu Paderborn vorgewesene Wahl eines
Coadjutoris und künfftigen Successoris, auf meinen Vetter, Frantz Arnolden,
Frey-Herrn Wolff-Metternich, zur Gracht, der hohen Stiffts-Kirchen zu Paderborn
und respective zu Oßnabrück Dom-Probsten und Capitularen, per majora Vota
ausgeschlagen. Gleichwie ich nun von Euer Liebden und dero Durchläuchtigen
Fürstlichen Hause, gegen mich und meine Familie iederzeit eine besondere
hochwerthe Affection verspüret: Also habe auch nicht unterlassen wollen,
deroselben durch gegenwärtigen
bey denselben scharffe Disciplin
zu halten, und sie vor ihr Geld zehren zu lassen, auch sonst alles dergestalt
einzurichten, daß die Stadt nicht über die geringste Uberlast und Beschwer zu
klagen Ursach haben solle; Eure Käyserliche Majestät sind gar zu gerecht und
equitable, daß sie dieses unser Verfahren und dabey thuende Erklärung nicht
vollkommentlich approbiren solten. Seynd etc. Potsdam den 11. Februarii, Anno
1703.
CLXIII.
Schreiben Bischoff Hermann Werners zu Paderborn an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß sein Herr
Vetter, Frantz Arnold, Frey-Herr von Metternich, zur Gracht, und Dom-Probst zu
Oßnabrück, zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlet worden, de Anno
1703.
Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUer Liebden wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen die ohnlängst den 15.
dieses in meiner hohen Thum-Kirchen zu Paderborn vorgewesene Wahl eines
Coadjutoris und künfftigen Successoris, auf meinen Vetter, Frantz Arnolden,
Frey-Herrn Wolff-Metternich, zur Gracht, der hohen Stiffts-Kirchen zu Paderborn
und respective zu Oßnabrück Dom-Probsten und Capitularen, per majora Vota
ausgeschlagen. Gleichwie ich nun von Euer Liebden und dero Durchläuchtigen
Fürstlichen Hause, gegen mich und meine Familie iederzeit eine besondere
hochwerthe Affection verspüret: Also habe auch nicht unterlassen wollen,
deroselben durch gegenwärtigen
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bey denselben scharffe Disciplin
zu halten, und sie vor ihr Geld zehren zu lassen, auch sonst alles dergestalt
einzurichten, daß die Stadt nicht über die geringste Uberlast und Beschwer zu
klagen Ursach haben solle; Eure Käyserliche Majestät sind gar zu gerecht und
equitable, daß sie dieses unser Verfahren und dabey thuende Erklärung nicht
vollkommentlich approbiren solten. Seynd etc. Potsdam den 11. Februarii, Anno
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Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß sein Herr
Vetter, Frantz Arnold, Frey-Herr von Metternich, zur Gracht, und Dom-Probst zu
Oßnabrück, zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlet worden, de Anno
1703.</l></div><div><head>Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,<lb/></head><p>EUer Liebden wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen die ohnlängst den 15.
dieses in meiner hohen Thum-Kirchen zu Paderborn vorgewesene Wahl eines
Coadjutoris und künfftigen Successoris, auf meinen Vetter, Frantz Arnolden,
Frey-Herrn Wolff-Metternich, zur Gracht, der hohen Stiffts-Kirchen zu Paderborn
und respective zu Oßnabrück Dom-Probsten und Capitularen, per majora Vota
ausgeschlagen. Gleichwie ich nun von Euer Liebden und dero Durchläuchtigen
Fürstlichen Hause, gegen mich und meine Familie iederzeit eine besondere
hochwerthe Affection verspüret: Also habe auch nicht unterlassen wollen,
deroselben durch gegenwärtigen
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bey denselben scharffe Disciplin zu halten, und sie vor ihr Geld zehren zu lassen, auch sonst alles dergestalt einzurichten, daß die Stadt nicht über die geringste Uberlast und Beschwer zu klagen Ursach haben solle; Eure Käyserliche Majestät sind gar zu gerecht und equitable, daß sie dieses unser Verfahren und dabey thuende Erklärung nicht vollkommentlich approbiren solten. Seynd etc. Potsdam den 11. Februarii, Anno 1703.
CLXIII.
Schreiben Bischoff Hermann Werners zu Paderborn an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er demselben notificiret, daß sein Herr Vetter, Frantz Arnold, Frey-Herr von Metternich, zur Gracht, und Dom-Probst zu Oßnabrück, zum Coadjutorn des Stiffts Paderborn erwehlet worden, de Anno 1703. Durchläuchtiger Fürst, besonders lieber Herr und Freund,
EUer Liebden wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen die ohnlängst den 15. dieses in meiner hohen Thum-Kirchen zu Paderborn vorgewesene Wahl eines Coadjutoris und künfftigen Successoris, auf meinen Vetter, Frantz Arnolden, Frey-Herrn Wolff-Metternich, zur Gracht, der hohen Stiffts-Kirchen zu Paderborn und respective zu Oßnabrück Dom-Probsten und Capitularen, per majora Vota ausgeschlagen. Gleichwie ich nun von Euer Liebden und dero Durchläuchtigen Fürstlichen Hause, gegen mich und meine Familie iederzeit eine besondere hochwerthe Affection verspüret: Also habe auch nicht unterlassen wollen, deroselben durch gegenwärtigen
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 604. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/640>, abgerufen am 27.12.2024.
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