liefern lassen mögen;
Gestalt wir denn hierüber Euer Liebden zuverläßige Erklärung, um darnach unsere
weitere Mesures nehmen zu können, förderlichst erwarten, und inzwischen
deroselben zu freundlichen Diensten geflissen verbleiben etc. Geben auf unserm
Amt-Hause zu Esell, den 23. August. Anno 1699.
CLII.
Recommendations-Schreiben Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an
Herrn Frantz Ludwigen, Bischoffen zu Worms und Breßlau, auch Meistern des
Teutschen Ordens, vor den Herrn Obristen Lieutenant Julium Augustum, Frey-Herrn
von Bothmar, de Anno 1700.
P. P.
Freundlich geliebter Vetter,
WIr mögen Euer Liebden hiemit freund-vetterlich ohnverhalten, was Gestalt uns der
Obrist Lieutenant, Julius Augustus, Frey-Herr von Bothmar, zu vernehmen gegeben,
daß er in Schlesien des von Sack zu Liebigen älteste Tochter heyrathen werde,
und gesonnen sey, in selbigem Lande sich zu etabliren, dannenhero er
unterthänigst gebeten, daß, weilen Ihro Käyserliche Majestät die Regierung
selbigen gantzen Hertzogthums Euer Liebden anvertrauet, wir dero absonderliche
gnädigste Protection ihm, als einem der Ends Fremden, mittelst unserer
Recommendation, zu Wege zu bringen geruhen wolten; Weil nun er, der
Obrist-Lieutenant, nicht allein aus uhraltem Adel unsers Landes entsprossen,
sondern auch dessen Vater, und beyde älteste Brüder, würcklich in unsern
Diensten sich befinden, er auch selbsten in unsern und unsers Hauses Diensten
sich wohl meritirt
liefern lassen mögen;
Gestalt wir denn hierüber Euer Liebden zuverläßige Erklärung, um darnach unsere
weitere Mesures nehmen zu können, förderlichst erwarten, und inzwischen
deroselben zu freundlichen Diensten geflissen verbleiben etc. Geben auf unserm
Amt-Hause zu Esell, den 23. August. Anno 1699.
CLII.
Recommendations-Schreiben Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an
Herrn Frantz Ludwigen, Bischoffen zu Worms und Breßlau, auch Meistern des
Teutschen Ordens, vor den Herrn Obristen Lieutenant Julium Augustum, Frey-Herrn
von Bothmar, de Anno 1700.
P. P.
Freundlich geliebter Vetter,
WIr mögen Euer Liebden hiemit freund-vetterlich ohnverhalten, was Gestalt uns der
Obrist Lieutenant, Julius Augustus, Frey-Herr von Bothmar, zu vernehmen gegeben,
daß er in Schlesien des von Sack zu Liebigen älteste Tochter heyrathen werde,
und gesonnen sey, in selbigem Lande sich zu etabliren, dannenhero er
unterthänigst gebeten, daß, weilen Ihro Käyserliche Majestät die Regierung
selbigen gantzen Hertzogthums Euer Liebden anvertrauet, wir dero absonderliche
gnädigste Protection ihm, als einem der Ends Fremden, mittelst unserer
Recommendation, zu Wege zu bringen geruhen wolten; Weil nun er, der
Obrist-Lieutenant, nicht allein aus uhraltem Adel unsers Landes entsprossen,
sondern auch dessen Vater, und beyde älteste Brüder, würcklich in unsern
Diensten sich befinden, er auch selbsten in unsern und unsers Hauses Diensten
sich wohl meritirt
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liefern lassen mögen;
Gestalt wir denn hierüber Euer Liebden zuverläßige Erklärung, um darnach unsere
weitere Mesures nehmen zu können, förderlichst erwarten, und inzwischen
deroselben zu freundlichen Diensten geflissen verbleiben etc. Geben auf unserm
Amt-Hause zu Esell, den 23. August. Anno 1699.</p></div><div><head>CLII.<lb/></head><l>Recommendations-Schreiben Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an
Herrn Frantz Ludwigen, Bischoffen zu Worms und Breßlau, auch Meistern des
Teutschen Ordens, vor den Herrn Obristen Lieutenant Julium Augustum, Frey-Herrn
von Bothmar, de Anno 1700.</l><p>P. P.</p></div><div><head>Freundlich geliebter Vetter,<lb/></head><p>WIr mögen Euer Liebden hiemit freund-vetterlich ohnverhalten, was Gestalt uns der
Obrist Lieutenant, Julius Augustus, Frey-Herr von Bothmar, zu vernehmen gegeben,
daß er in Schlesien des von Sack zu Liebigen älteste Tochter heyrathen werde,
und gesonnen sey, in selbigem Lande sich zu etabliren, dannenhero er
unterthänigst gebeten, daß, weilen Ihro Käyserliche Majestät die Regierung
selbigen gantzen Hertzogthums Euer Liebden anvertrauet, wir dero absonderliche
gnädigste Protection ihm, als einem der Ends Fremden, mittelst unserer
Recommendation, zu Wege zu bringen geruhen wolten; Weil nun er, der
Obrist-Lieutenant, nicht allein aus uhraltem Adel unsers Landes entsprossen,
sondern auch dessen Vater, und beyde älteste Brüder, würcklich in unsern
Diensten sich befinden, er auch selbsten in unsern und unsers Hauses Diensten
sich wohl meritirt
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[567/0603]
liefern lassen mögen; Gestalt wir denn hierüber Euer Liebden zuverläßige Erklärung, um darnach unsere weitere Mesures nehmen zu können, förderlichst erwarten, und inzwischen deroselben zu freundlichen Diensten geflissen verbleiben etc. Geben auf unserm Amt-Hause zu Esell, den 23. August. Anno 1699.
CLII.
Recommendations-Schreiben Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an Herrn Frantz Ludwigen, Bischoffen zu Worms und Breßlau, auch Meistern des Teutschen Ordens, vor den Herrn Obristen Lieutenant Julium Augustum, Frey-Herrn von Bothmar, de Anno 1700. P. P.
Freundlich geliebter Vetter,
WIr mögen Euer Liebden hiemit freund-vetterlich ohnverhalten, was Gestalt uns der Obrist Lieutenant, Julius Augustus, Frey-Herr von Bothmar, zu vernehmen gegeben, daß er in Schlesien des von Sack zu Liebigen älteste Tochter heyrathen werde, und gesonnen sey, in selbigem Lande sich zu etabliren, dannenhero er unterthänigst gebeten, daß, weilen Ihro Käyserliche Majestät die Regierung selbigen gantzen Hertzogthums Euer Liebden anvertrauet, wir dero absonderliche gnädigste Protection ihm, als einem der Ends Fremden, mittelst unserer Recommendation, zu Wege zu bringen geruhen wolten; Weil nun er, der Obrist-Lieutenant, nicht allein aus uhraltem Adel unsers Landes entsprossen, sondern auch dessen Vater, und beyde älteste Brüder, würcklich in unsern Diensten sich befinden, er auch selbsten in unsern und unsers Hauses Diensten sich wohl meritirt
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 567. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/603>, abgerufen am 27.12.2024.
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