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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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auch vor sich und ihr anvertrautes Stifft von mir alle Marquen von Freundschafft und Gewogenheit, mithin die Effecten des Erb-Schutzes nicht weniger, als sie derselben unter dem Chur-Hause Sachsen genossen, auch von mir zu verspüren haben soll, und werden hoffentlich Euer Käyserliche Majestät gnädigst geneigt seyn, mehr ermeldter Aebtißin Liebden zu solchem gütlichen Accommodement anzuweisen, sonsten aber auf ihre über mich etwa ferner führende Klagen ehender nichts Finales zu resolviren, ich sey denn darüber iedesmahl zuförderst mit meiner Verantwortung gehöret und vernommen worden; Ut in Liteteris, Cölln den 21. (31.) Martii, Anno 1699.

CXLV.
Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, worinn er ihm notificiret, daß er der Aebtißin zu Herford ein Protectorium ertheilet, und ihn in selbigem zum Conservatore ernennet, so auch in simili an die Churfürsten zu Brandenburg, Pfaltz, Braunschweig und Lüneburg, ingleichen an den Bischoff zu Oßnabrück, und Hertzoge Georg Wilhelm, Rudolph August und Anton Ulrich zu Braunschweig und Lüneburg, ergangen, de Anno 1699.
Leopold, von GOttes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs etc.
Hochwürdiger, Durchläuchtig-Hochgebohrne, liebe Vettere, Oheime und Churfürsten, auch Ehrwürdige, Durchläuchtige, Hochgebohrne liebe Vettere, Oheime, Fürsten und Andächtiger,

EUer Liebden L. L. L. L. L. L. Liebden bleibet hiemit freund-vetter-oheim-gnädiglich und gnädigst ohnverhalten, und haben dieselbe aus nebengehen-

auch vor sich und ihr anvertrautes Stifft von mir alle Marquen von Freundschafft und Gewogenheit, mithin die Effecten des Erb-Schutzes nicht weniger, als sie derselben unter dem Chur-Hause Sachsen genossen, auch von mir zu verspüren haben soll, und werden hoffentlich Euer Käyserliche Majestät gnädigst geneigt seyn, mehr ermeldter Aebtißin Liebden zu solchem gütlichen Accommodement anzuweisen, sonsten aber auf ihre über mich etwa ferner führende Klagen ehender nichts Finales zu resolviren, ich sey denn darüber iedesmahl zuförderst mit meiner Verantwortung gehöret und vernommen worden; Ut in Liteteris, Cölln den 21. (31.) Martii, Anno 1699.

CXLV.
Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, worinn er ihm notificiret, daß er der Aebtißin zu Herford ein Protectorium ertheilet, und ihn in selbigem zum Conservatore ernennet, so auch in simili an die Churfürsten zu Brandenburg, Pfaltz, Braunschweig und Lüneburg, ingleichen an den Bischoff zu Oßnabrück, und Hertzoge Georg Wilhelm, Rudolph August und Anton Ulrich zu Braunschweig und Lüneburg, ergangen, de Anno 1699.
Leopold, von GOttes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs etc.
Hochwürdiger, Durchläuchtig-Hochgebohrne, liebe Vettere, Oheime und Churfürsten, auch Ehrwürdige, Durchläuchtige, Hochgebohrne liebe Vettere, Oheime, Fürsten und Andächtiger,

EUer Liebden L. L. L. L. L. L. Liebden bleibet hiemit freund-vetter-oheim-gnädiglich und gnädigst ohnverhalten, und haben dieselbe aus nebengehen-

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                     hoffentlich Euer Käyserliche Majestät gnädigst geneigt seyn, mehr ermeldter
                     Aebtißin Liebden zu solchem gütlichen Accommodement anzuweisen, sonsten aber auf
                     ihre über mich etwa ferner führende Klagen ehender nichts Finales zu resolviren,
                     ich sey denn darüber iedesmahl zuförderst mit meiner Verantwortung gehöret und
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[554/0590] auch vor sich und ihr anvertrautes Stifft von mir alle Marquen von Freundschafft und Gewogenheit, mithin die Effecten des Erb-Schutzes nicht weniger, als sie derselben unter dem Chur-Hause Sachsen genossen, auch von mir zu verspüren haben soll, und werden hoffentlich Euer Käyserliche Majestät gnädigst geneigt seyn, mehr ermeldter Aebtißin Liebden zu solchem gütlichen Accommodement anzuweisen, sonsten aber auf ihre über mich etwa ferner führende Klagen ehender nichts Finales zu resolviren, ich sey denn darüber iedesmahl zuförderst mit meiner Verantwortung gehöret und vernommen worden; Ut in Liteteris, Cölln den 21. (31.) Martii, Anno 1699. CXLV. Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Joseph Clemens zu Cölln, worinn er ihm notificiret, daß er der Aebtißin zu Herford ein Protectorium ertheilet, und ihn in selbigem zum Conservatore ernennet, so auch in simili an die Churfürsten zu Brandenburg, Pfaltz, Braunschweig und Lüneburg, ingleichen an den Bischoff zu Oßnabrück, und Hertzoge Georg Wilhelm, Rudolph August und Anton Ulrich zu Braunschweig und Lüneburg, ergangen, de Anno 1699. Leopold, von GOttes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs etc. Hochwürdiger, Durchläuchtig-Hochgebohrne, liebe Vettere, Oheime und Churfürsten, auch Ehrwürdige, Durchläuchtige, Hochgebohrne liebe Vettere, Oheime, Fürsten und Andächtiger, EUer Liebden L. L. L. L. L. L. Liebden bleibet hiemit freund-vetter-oheim-gnädiglich und gnädigst ohnverhalten, und haben dieselbe aus nebengehen-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 554. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/590>, abgerufen am 27.12.2024.