sichern, daß, gleichwie uns niemahln zu Sinn kommen, den
Westphälischen Frieden in viel oder wenig zu kräncken, also wir uns auch nichts
mehrers angelegen seyn lassen werden, als dieses Band der innerlichen Einigkeit
im Reich, so viel an uns, iederzeit ohnverletzt beyzubehalten. Und wir
verbleiben damit den Herren, denselben und euch, mit gnädigst-gantz geneigtem
Willen, allem Guten, auch Churfürstlichen Hulden und Gnaden iederzeit beständig
wohl beygethan, auch immerfort
Der Herren, derselben und euer
Jülich, den 30. Julii, Anno 1699.
gantz und gut-williger, Johann Wilhelm, Churfürst.
Inscriptio.
Denen Wohlgebohrnen, Edlen, Vest- und Hochgelahrten, unsern besonders Lieben und
lieben Besondern, der Augspurgischen Confession verwandten Churfürsten, Fürsten
und Ständen, zu gegenwärtigen Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen,
Bothschafften und Gesandten.
CXLIV.
Schreiben Churfürst Friedrichs des III. zu Brandenburg an den Käyser Leopoldum,
worinn er sich über das unverhoffte widrige Verfahren der Aebtißin zu
Qvedlinburg beschweret, und die von derselben, in Puncto der Erb-Vogtey,
eingebrachte Klagen durch gründlichen und wahrhafften Gegen-Bericht abzulehnen
suchet, de Anno 1699.
sichern, daß, gleichwie uns niemahln zu Sinn kommen, den
Westphälischen Frieden in viel oder wenig zu kräncken, also wir uns auch nichts
mehrers angelegen seyn lassen werden, als dieses Band der innerlichen Einigkeit
im Reich, so viel an uns, iederzeit ohnverletzt beyzubehalten. Und wir
verbleiben damit den Herren, denselben und euch, mit gnädigst-gantz geneigtem
Willen, allem Guten, auch Churfürstlichen Hulden und Gnaden iederzeit beständig
wohl beygethan, auch immerfort
Der Herren, derselben und euer
Jülich, den 30. Julii, Anno 1699.
gantz und gut-williger, Johann Wilhelm, Churfürst.
Inscriptio.
Denen Wohlgebohrnen, Edlen, Vest- und Hochgelahrten, unsern besonders Lieben und
lieben Besondern, der Augspurgischen Confession verwandten Churfürsten, Fürsten
und Ständen, zu gegenwärtigen Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen,
Bothschafften und Gesandten.
CXLIV.
Schreiben Churfürst Friedrichs des III. zu Brandenburg an den Käyser Leopoldum,
worinn er sich über das unverhoffte widrige Verfahren der Aebtißin zu
Qvedlinburg beschweret, und die von derselben, in Puncto der Erb-Vogtey,
eingebrachte Klagen durch gründlichen und wahrhafften Gegen-Bericht abzulehnen
suchet, de Anno 1699.
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sichern, daß, gleichwie uns niemahln zu Sinn kommen, den
Westphälischen Frieden in viel oder wenig zu kräncken, also wir uns auch nichts
mehrers angelegen seyn lassen werden, als dieses Band der innerlichen Einigkeit
im Reich, so viel an uns, iederzeit ohnverletzt beyzubehalten. Und wir
verbleiben damit den Herren, denselben und euch, mit gnädigst-gantz geneigtem
Willen, allem Guten, auch Churfürstlichen Hulden und Gnaden iederzeit beständig
wohl beygethan, auch immerfort</p><p>Der Herren, derselben und euer</p><p>Jülich, den 30. Julii, Anno 1699.</p><p>gantz und gut-williger, Johann Wilhelm, Churfürst.</p></div><div><head>Inscriptio.<lb/></head><p>Denen Wohlgebohrnen, Edlen, Vest- und Hochgelahrten, unsern besonders Lieben und
lieben Besondern, der Augspurgischen Confession verwandten Churfürsten, Fürsten
und Ständen, zu gegenwärtigen Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen,
Bothschafften und Gesandten.</p></div><div><head>CXLIV.<lb/></head><l>Schreiben Churfürst Friedrichs des III. zu Brandenburg an den Käyser Leopoldum,
worinn er sich über das unverhoffte widrige Verfahren der Aebtißin zu
Qvedlinburg beschweret, und die von derselben, in Puncto der Erb-Vogtey,
eingebrachte Klagen durch gründlichen und wahrhafften Gegen-Bericht abzulehnen
suchet, de Anno 1699.</l></div></body></text></TEI>
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sichern, daß, gleichwie uns niemahln zu Sinn kommen, den Westphälischen Frieden in viel oder wenig zu kräncken, also wir uns auch nichts mehrers angelegen seyn lassen werden, als dieses Band der innerlichen Einigkeit im Reich, so viel an uns, iederzeit ohnverletzt beyzubehalten. Und wir verbleiben damit den Herren, denselben und euch, mit gnädigst-gantz geneigtem Willen, allem Guten, auch Churfürstlichen Hulden und Gnaden iederzeit beständig wohl beygethan, auch immerfort
Der Herren, derselben und euer
Jülich, den 30. Julii, Anno 1699.
gantz und gut-williger, Johann Wilhelm, Churfürst.
Inscriptio.
Denen Wohlgebohrnen, Edlen, Vest- und Hochgelahrten, unsern besonders Lieben und lieben Besondern, der Augspurgischen Confession verwandten Churfürsten, Fürsten und Ständen, zu gegenwärtigen Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen, Bothschafften und Gesandten.
CXLIV.
Schreiben Churfürst Friedrichs des III. zu Brandenburg an den Käyser Leopoldum, worinn er sich über das unverhoffte widrige Verfahren der Aebtißin zu Qvedlinburg beschweret, und die von derselben, in Puncto der Erb-Vogtey, eingebrachte Klagen durch gründlichen und wahrhafften Gegen-Bericht abzulehnen suchet, de Anno 1699.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 526. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/562>, abgerufen am 27.12.2024.
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