um über das Regiment dieser
Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu
führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero
nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes
Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben
beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst
wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken
Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel,
den 7. Maji, Anno 1686.
XCI.
Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den
Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der
Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter
Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens,
zulänglich erkläret, de Anno 1686.
Georg Wilhelm etc.
Liebe Besondere,
AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7.
hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in
unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben
wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben
keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob
demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht
anders schliessen können,
um über das Regiment dieser
Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu
führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero
nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes
Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben
beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst
wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken
Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel,
den 7. Maji, Anno 1686.
XCI.
Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den
Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der
Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter
Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens,
zulänglich erkläret, de Anno 1686.
Georg Wilhelm etc.
Liebe Besondere,
AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7.
hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in
unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben
wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben
keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob
demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht
anders schliessen können,
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0270"n="234"/>
um über das Regiment dieser
Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu
führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero
nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes
Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben
beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst
wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken
Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel,
den 7. Maji, Anno 1686.</p></div><div><head>XCI.<lb/></head><l>Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den
Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der
Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter
Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens,
zulänglich erkläret, de Anno 1686.</l><p>Georg Wilhelm etc.</p></div><div><head>Liebe Besondere,<lb/></head><p>AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7.
hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in
unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben
wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben
keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob
demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht
anders schliessen können,
</p></div></body></text></TEI>
[234/0270]
um über das Regiment dieser Stadt, denen Verfassungen allerdings gemäß, einige ungleiche Gedancken zu führen, wir die geringste Ursache nicht absehen. Beziehen uns dannenhero nochmahls auf unser an Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit jüngst abgelassenes Schreiben, mit unterthänigstem Ersuchen, selbigem vollenkommenen Glauben beyzumessen, und uns fürdersamst eine favorable Antwort darauf gnädigst wiederfahren zu lassen, Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit der starcken Beschirmung GOttes hertzinniglich empfehlende. Geben unter unserm Stadt-Siegel, den 7. Maji, Anno 1686.
XCI.
Gegen-Antwort Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Magistrat zu Hamburg, worinn er sich, wegen des von ihm, in Puncto der Marenholtzischen Affaire, begehrten Ressentiments, ingleichen wegen gesuchter Restabilirung des zwischen beyderseits unterbrochenen guten Vernehmens, zulänglich erkläret, de Anno 1686. Georg Wilhelm etc.
Liebe Besondere,
AUs eurem uns durch Zurückbringern dieses gelieferten Antwort-Schreiben, vom 7. hujus, haben wir uns der Gebühr referiren lassen, wohin ihr euch auf die in unserm, vom 27. passato, beschehene Anfrage, vernehmen lassen wollen. Nun haben wir sothanes Eclaircissement nicht deswegen, als ob wir eurem vorigen Schreiben keinen Glauben geben könten, sondern aus der Ursache verlanget, weil wir ob demjenigen, was jüngst auf eurem Rathhause vorgekommen und passiret, nicht anders schliessen können,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/270>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.