Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

wollen wir nun, unsere Mesures darnach zu nehmen, eure Erklärung hierüber mit nechstem erwarten, und verbleiben etc. Geben auf unserm Jagt-Hause Weyhauß, den 27. Aprilis, Anno 1686.

XC.
Wieder-Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er sich erkläret, daß das an ihn abgelassene Schreiben vom gesammten Rath, und unter gemeiner Stadt Siegel expediret worden sey, de Anno 1686.

P. P.

WAs Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit, unter dem 27sten Aprilis, in Antwort unsers vom 19den ejusdem an uns gnädigst abgelassen, solches haben wir mit unterthänigstem Respect ablesend vernommen. Nun müssen wir wohl beklagen, daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit in unser an dieselbe unter der Stadt Insiegel abgelassenes voriges Schreiben einigen Zweifel tragen, hingegen denen widrigen von einigen übel wollenden ausgebrachten, Euer Fürstl. Durchläuchtigkeit und dero Ministris vorgekommenen Spargementen Glauben beymessen wollen, da wir doch unsers Orts wohl versichert seyn, daß solche nimmermehr gebührend werden können erwiesen werden, allenfalls auch der unterthänigsten Zuversicht leben, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit keine fernere Instance thun werden, daß wir uns über dasjenige, das zwischen Rath und Bürgerschafft in Terminis consultativis etwa vorgekommen seyn möchte, und Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit nicht eröffnet worden, erklären solten, wie denn auch, war-

wollen wir nun, unsere Mesures darnach zu nehmen, eure Erklärung hierüber mit nechstem erwarten, und verbleiben etc. Geben auf unserm Jagt-Hause Weyhauß, den 27. Aprilis, Anno 1686.

XC.
Wieder-Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er sich erkläret, daß das an ihn abgelassene Schreiben vom gesammten Rath, und unter gemeiner Stadt Siegel expediret worden sey, de Anno 1686.

P. P.

WAs Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit, unter dem 27sten Aprilis, in Antwort unsers vom 19den ejusdem an uns gnädigst abgelassen, solches haben wir mit unterthänigstem Respect ablesend vernommen. Nun müssen wir wohl beklagen, daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit in unser an dieselbe unter der Stadt Insiegel abgelassenes voriges Schreiben einigen Zweifel tragen, hingegen denen widrigen von einigen übel wollenden ausgebrachten, Euer Fürstl. Durchläuchtigkeit und dero Ministris vorgekommenen Spargementen Glauben beymessen wollen, da wir doch unsers Orts wohl versichert seyn, daß solche nimmermehr gebührend werden können erwiesen werden, allenfalls auch der unterthänigsten Zuversicht leben, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit keine fernere Instance thun werden, daß wir uns über dasjenige, das zwischen Rath und Bürgerschafft in Terminis consultativis etwa vorgekommen seyn möchte, und Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit nicht eröffnet worden, erklären solten, wie denn auch, war-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0269" n="233"/>
wollen wir nun, unsere Mesures darnach zu nehmen, eure Erklärung hierüber mit
                     nechstem erwarten, und verbleiben etc. Geben auf unserm Jagt-Hause Weyhauß, den
                     27. Aprilis, Anno 1686.</p>
      </div>
      <div>
        <head>XC.<lb/></head>
        <l>Wieder-Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu
                     Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er sich erkläret, daß das an ihn abgelassene
                     Schreiben vom gesammten Rath, und unter gemeiner Stadt Siegel expediret worden
                     sey, de Anno 1686.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>WAs Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit, unter dem 27sten Aprilis, in Antwort
                     unsers vom 19den ejusdem an uns gnädigst abgelassen, solches haben wir mit
                     unterthänigstem Respect ablesend vernommen. Nun müssen wir wohl beklagen, daß
                     Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit in unser an dieselbe unter der Stadt Insiegel
                     abgelassenes voriges Schreiben einigen Zweifel tragen, hingegen denen widrigen
                     von einigen übel wollenden ausgebrachten, Euer Fürstl. Durchläuchtigkeit und
                     dero Ministris vorgekommenen Spargementen Glauben beymessen wollen, da wir doch
                     unsers Orts wohl versichert seyn, daß solche nimmermehr gebührend werden können
                     erwiesen werden, allenfalls auch der unterthänigsten Zuversicht leben, Euer
                     Fürstliche Durchläuchtigkeit keine fernere Instance thun werden, daß wir uns
                     über dasjenige, das zwischen Rath und Bürgerschafft in Terminis consultativis
                     etwa vorgekommen seyn möchte, und Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit nicht
                     eröffnet worden, erklären solten, wie denn auch, war-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[233/0269] wollen wir nun, unsere Mesures darnach zu nehmen, eure Erklärung hierüber mit nechstem erwarten, und verbleiben etc. Geben auf unserm Jagt-Hause Weyhauß, den 27. Aprilis, Anno 1686. XC. Wieder-Antwort-Schreiben des Magistrats zu Hamburg an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, worinn er sich erkläret, daß das an ihn abgelassene Schreiben vom gesammten Rath, und unter gemeiner Stadt Siegel expediret worden sey, de Anno 1686. P. P. WAs Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit, unter dem 27sten Aprilis, in Antwort unsers vom 19den ejusdem an uns gnädigst abgelassen, solches haben wir mit unterthänigstem Respect ablesend vernommen. Nun müssen wir wohl beklagen, daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit in unser an dieselbe unter der Stadt Insiegel abgelassenes voriges Schreiben einigen Zweifel tragen, hingegen denen widrigen von einigen übel wollenden ausgebrachten, Euer Fürstl. Durchläuchtigkeit und dero Ministris vorgekommenen Spargementen Glauben beymessen wollen, da wir doch unsers Orts wohl versichert seyn, daß solche nimmermehr gebührend werden können erwiesen werden, allenfalls auch der unterthänigsten Zuversicht leben, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit keine fernere Instance thun werden, daß wir uns über dasjenige, das zwischen Rath und Bürgerschafft in Terminis consultativis etwa vorgekommen seyn möchte, und Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit nicht eröffnet worden, erklären solten, wie denn auch, war-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/269
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/269>, abgerufen am 21.11.2024.