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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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cher Wichtigkeit ist, daß wir vor uns nichts vorzunehmen wissen, sondern dero Verlauf Burgermeister und Rath der Stadt Hamburg, als unsern Obern und Committenten, berichten, und erwarten müssen, was dieselbe disfalls für nothwendige Mittel ergreiffen wollen; So haben wir iedoch unserer allergehorsamsten Obliegenheit zu seyn erachtet, Euer Käyserlichen Majestät, als zu dero Pflichts-Erzeigung wir uns allhier allerdemüthigst aufhalten, das Factum allerunterthänigst vorzustellen, der tröstlichen Zuversicht lebende, auch fußfällig bittende, Euer Käyserliche Majestät geruhen allergnädigst, inzwischen sich unser ex Augustissimo Officio mächtigst anzunehmen, und dieses, auf öffentlicher Strassen, bey dero Residenz begangene enormissimum Attentatum, der Wichtigkeit nach, anzusehen, die wir uns in dero allerhöchste Protection hiemit allergehorsamst befehlen, und in allerdemüthigster Ergebenheit verbleiben etc. Wien, den 29. Martii, Anno 1686.

LXXXVI.
Schreiben Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Käyser Leopoldum, worinn er bezeuget, daß ihm das Verfahren seines Abgesandten gegen die Hamburgischen Abgeordneten mißfalle, und er denselben dessentwegen von dero Hofe avociren, auch sich von der Sache genauer informiren lassen wolle, de Anno 1686.

P. P.

WAs Euer Käyserliche Majestät dero ohnlängst an mich abgesandten Reichs-Hof-Rath, Baron Herrwarth von Hohenburg, wegen dessen, was zwischen meinen Abgeordneten, Baron von Maren-

cher Wichtigkeit ist, daß wir vor uns nichts vorzunehmen wissen, sondern dero Verlauf Burgermeister und Rath der Stadt Hamburg, als unsern Obern und Committenten, berichten, und erwarten müssen, was dieselbe disfalls für nothwendige Mittel ergreiffen wollen; So haben wir iedoch unserer allergehorsamsten Obliegenheit zu seyn erachtet, Euer Käyserlichen Majestät, als zu dero Pflichts-Erzeigung wir uns allhier allerdemüthigst aufhalten, das Factum allerunterthänigst vorzustellen, der tröstlichen Zuversicht lebende, auch fußfällig bittende, Euer Käyserliche Majestät geruhen allergnädigst, inzwischen sich unser ex Augustissimo Officio mächtigst anzunehmen, und dieses, auf öffentlicher Strassen, bey dero Residenz begangene enormissimum Attentatum, der Wichtigkeit nach, anzusehen, die wir uns in dero allerhöchste Protection hiemit allergehorsamst befehlen, und in allerdemüthigster Ergebenheit verbleiben etc. Wien, den 29. Martii, Anno 1686.

LXXXVI.
Schreiben Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Käyser Leopoldum, worinn er bezeuget, daß ihm das Verfahren seines Abgesandten gegen die Hamburgischen Abgeordneten mißfalle, und er denselben dessentwegen von dero Hofe avociren, auch sich von der Sache genauer informiren lassen wolle, de Anno 1686.

P. P.

WAs Euer Käyserliche Majestät dero ohnlängst an mich abgesandten Reichs-Hof-Rath, Baron Herrwarth von Hohenburg, wegen dessen, was zwischen meinen Abgeordneten, Baron von Maren-

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                     nothwendige Mittel ergreiffen wollen; So haben wir iedoch unserer
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[226/0262] cher Wichtigkeit ist, daß wir vor uns nichts vorzunehmen wissen, sondern dero Verlauf Burgermeister und Rath der Stadt Hamburg, als unsern Obern und Committenten, berichten, und erwarten müssen, was dieselbe disfalls für nothwendige Mittel ergreiffen wollen; So haben wir iedoch unserer allergehorsamsten Obliegenheit zu seyn erachtet, Euer Käyserlichen Majestät, als zu dero Pflichts-Erzeigung wir uns allhier allerdemüthigst aufhalten, das Factum allerunterthänigst vorzustellen, der tröstlichen Zuversicht lebende, auch fußfällig bittende, Euer Käyserliche Majestät geruhen allergnädigst, inzwischen sich unser ex Augustissimo Officio mächtigst anzunehmen, und dieses, auf öffentlicher Strassen, bey dero Residenz begangene enormissimum Attentatum, der Wichtigkeit nach, anzusehen, die wir uns in dero allerhöchste Protection hiemit allergehorsamst befehlen, und in allerdemüthigster Ergebenheit verbleiben etc. Wien, den 29. Martii, Anno 1686. LXXXVI. Schreiben Hertzog Georg Wilhelms zu Braunschweig-Lüneburg-Zell an den Käyser Leopoldum, worinn er bezeuget, daß ihm das Verfahren seines Abgesandten gegen die Hamburgischen Abgeordneten mißfalle, und er denselben dessentwegen von dero Hofe avociren, auch sich von der Sache genauer informiren lassen wolle, de Anno 1686. P. P. WAs Euer Käyserliche Majestät dero ohnlängst an mich abgesandten Reichs-Hof-Rath, Baron Herrwarth von Hohenburg, wegen dessen, was zwischen meinen Abgeordneten, Baron von Maren-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/262>, abgerufen am 21.11.2024.