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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Wahl- Capitulation, wegen dieses Particular-Streits, uns und unserm Post-Regal nichts praejudicirliches zugezogen, sondern unsere dißfalls habende Jura, abstrahendo ab hac particulari differentia & lite, in der verfassenden beständigen Capitulation unberührt und unangegriffen gelassen werden. Deme ihr etc. und wir etc. Lintz, den 18. Junii, Anno 1664.

XXXIV.
Schreiben Käysers Leopoldi an dero Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, worinn er ihn ersuchet, ihm das Reichs-Hoff-Post-Wesen dergestalt empfohlen seyn zu lassen, damit denen vom Grafen von Paar erhaltenen Judicatis zuwider, nichts in die perpetuirliche Wahl-Capitulation inseriret werde, de Anno 1664.

Leopold etc.

Hochwürdiger Fürst, lieber Andächtiger,

EUer Liebden wird äusserlich schon vorkommen seyn, und geruhen dieselben sich von unsern Oesterreichischen Gesandten unbeschwert mit mehrerm informiren zu lassen, was sich zwischen dem Tit. Carl, Grafen von Paar, und dem Tit. Claudio, Grafen von Taxis, bey unserer letzten Anwesenheit zu Regenspurg, wegen des ihme, Grafen von Paar, zu Lehen aufgetragenen Reichs-Hof-Post-Amts für Streitigkeiten erhoben, und auf was für Principia wir dieses Werck gestellet haben. Nachdem uns nun erstbesagter Graf von Paar in Unterthänigkeit zu erkennen gegeben, daß sich diese Sach von neuem starck rege, und das Reichs-Post-Amt dahin fast negotiire, daß ein widriges der bevorstehenden Wahl-Capitulation

Wahl- Capitulation, wegen dieses Particular-Streits, uns und unserm Post-Regal nichts praejudicirliches zugezogen, sondern unsere dißfalls habende Jura, abstrahendo ab hac particulari differentia & lite, in der verfassenden beständigen Capitulation unberührt und unangegriffen gelassen werden. Deme ihr etc. und wir etc. Lintz, den 18. Junii, Anno 1664.

XXXIV.
Schreiben Käysers Leopoldi an dero Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, worinn er ihn ersuchet, ihm das Reichs-Hoff-Post-Wesen dergestalt empfohlen seyn zu lassen, damit denen vom Grafen von Paar erhaltenen Judicatis zuwider, nichts in die perpetuirliche Wahl-Capitulation inseriret werde, de Anno 1664.

Leopold etc.

Hochwürdiger Fürst, lieber Andächtiger,

EUer Liebden wird äusserlich schon vorkommen seyn, und geruhen dieselben sich von unsern Oesterreichischen Gesandten unbeschwert mit mehrerm informiren zu lassen, was sich zwischen dem Tit. Carl, Grafen von Paar, und dem Tit. Claudio, Grafen von Taxis, bey unserer letzten Anwesenheit zu Regenspurg, wegen des ihme, Grafen von Paar, zu Lehen aufgetragenen Reichs-Hof-Post-Amts für Streitigkeiten erhoben, und auf was für Principia wir dieses Werck gestellet haben. Nachdem uns nun erstbesagter Graf von Paar in Unterthänigkeit zu erkennen gegeben, daß sich diese Sach von neuem starck rege, und das Reichs-Post-Amt dahin fast negotiire, daß ein widriges der bevorstehenden Wahl-Capitulation

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[86/0122] Wahl- Capitulation, wegen dieses Particular-Streits, uns und unserm Post-Regal nichts praejudicirliches zugezogen, sondern unsere dißfalls habende Jura, abstrahendo ab hac particulari differentia & lite, in der verfassenden beständigen Capitulation unberührt und unangegriffen gelassen werden. Deme ihr etc. und wir etc. Lintz, den 18. Junii, Anno 1664. XXXIV. Schreiben Käysers Leopoldi an dero Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, Ertz-Bischoff Guidobaldum zu Saltzburg, worinn er ihn ersuchet, ihm das Reichs-Hoff-Post-Wesen dergestalt empfohlen seyn zu lassen, damit denen vom Grafen von Paar erhaltenen Judicatis zuwider, nichts in die perpetuirliche Wahl-Capitulation inseriret werde, de Anno 1664. Leopold etc. Hochwürdiger Fürst, lieber Andächtiger, EUer Liebden wird äusserlich schon vorkommen seyn, und geruhen dieselben sich von unsern Oesterreichischen Gesandten unbeschwert mit mehrerm informiren zu lassen, was sich zwischen dem Tit. Carl, Grafen von Paar, und dem Tit. Claudio, Grafen von Taxis, bey unserer letzten Anwesenheit zu Regenspurg, wegen des ihme, Grafen von Paar, zu Lehen aufgetragenen Reichs-Hof-Post-Amts für Streitigkeiten erhoben, und auf was für Principia wir dieses Werck gestellet haben. Nachdem uns nun erstbesagter Graf von Paar in Unterthänigkeit zu erkennen gegeben, daß sich diese Sach von neuem starck rege, und das Reichs-Post-Amt dahin fast negotiire, daß ein widriges der bevorstehenden Wahl-Capitulation

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/122>, abgerufen am 24.11.2024.