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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.

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1 Th. 13 Cap. Vom Groſſo- und Kramhandel,
keine Buͤrger ſind, auf beyderley Weiſe unterſaget: noch an
andern Orten halten die Kramer ſo eifrig uͤber ihr Amt, daß ſie
keinem ihrer Mitbuͤrger den Verkauf im Kleinen, oder den Aus-
ſchnitt goͤnnen wollen, welcher nicht gewiſſe Jahre bey ihnen
gedienet; aus ihrer Gilde, Amt oder Zunft entſproſſen; oder
in dieſelbe ſich verheirathet.

§. 263.

III. Die Kraͤmerey (§. 120.) oder der Kram heißt dieje-
nige Handlungsart, da man allerhand geringe Waare nur
allein einzeln verkauft.

§. 264.

Der dieſe Handlungsart treibt, wird ein Kraͤmer, ein
kleiner und gemeiner Kraͤmer,
genennet. Es ſind daher
Kraͤmer nichts anders, als kleine und gemeine Kaufleute, die
nur mit Kleinigkeiten umgehen, und ſolche auch nur einzeln
verkaufen.

§. 265.

Weil es nun dergleichen gemeine und kleine Kraͤmer allent-
halben giebt; ſo werden ſie in Stadtkraͤmer, die in Staͤdten
verkaufen; und in Landkraͤmer, oder Landkramer, die auf
den Doͤrfern herum ziehen, eingetheilet. Dieſen gemeinen
Kraͤmern geſellen wir noch bey: 1) diejenigen, welche mit ganz
geringen Waaren, inſonderheit mit Victualien, umgehen, und
ſolche bey Pfennigen und Groſchenwerth verkaufen, und Hoͤ-
cken oder Hoͤcker, oder auch wol Pfennigkraͤmer genennet werden;
der Handel ſelbſt aber, der auf dieſe Art getrieben wird, heißt
die Hoͤckerey. Ob dergleichen Leute einer Stadt nuͤtzlich oder
ſchaͤdlich ſind, davon ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. den
Artikel: Hoͤcken; 2) die, welche mit fetten Waaren, als He-
ringen, Stockfiſchen, geſalzenen Fiſchen u. ſ. w. im Einzeln
Handel treiben, und Fiſchſellers genennet werden; 3) diejenigen
welche mit allerley alten Kleidern, abgenutztem Leinenzeuge,
altem Hausrathe ꝛc. einzeln handeln, und Troͤdler, Krempler
und Kleiderſeller genennet werden. Der Handel damit heißt der
Troͤdelhandel, und der Platz, oder Markt, wo ein großer Vor-
rath an dergleichen Sachen in Staͤdten zum oͤffentlichen Ver-
kaufe ausgeſetzet iſt, nennet man den Troͤdel, oder Troͤdelmarkt,
Krempelmarkt, Tegniten,
und Venditen. Die beruͤhmteſten
ſolcher Troͤdelmaͤrkte findet man in Paris, Amſterdam, Bruͤſ-
ſel, Gent, Wien, Prag, Nuͤrnberg ꝛc. ſiehe in unſerer Akad.
der Kaufl.
den Artikel: Troͤdelhandel; 4) diejenigen, welche
mit alten Schuhen handeln, und Altreißen genennet werden:
Jn Nuͤrnberg, Bamberg, Wuͤrzburg und Erfurt ſind ſie zuͤnf-
tig, und haben ihren ordentlichen angewieſenen Ort, wo ſie
ihre alte geflickte und zu fernerem Gebrauche zurecht gemachte
Schuhe und Stiefeln verkaufen koͤnnen, und in oͤffentlichen
Kramlaͤden zu arbeiten pflegen; 5) Diejenigen kleinen Kraͤmer,

die

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Zitationshilfe: Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/752>, abgerufen am 07.01.2025.