be der Waa- re zu berü- cken,Verkäufer die Gelegenheit benehme, oder ihn außer den Stand setze, die wahre Beschaffenheit der Waare zu untersuchen, und zu erkennen. Die Kenntniß dergleichen Vortheile lehret die Waarenkunde (§. 3. der Einl. zur Kaufm.)
§. 150.
4) den unge- fähren Preiß der Waaren,
Hiernächst muß ein Einkäufer 4) die Verschiedenheit der Waarenpreiße wohl inne haben, welche Waaren nämlich ei- nen gewißgesetzten oder ungewissen Preiß haben, und insonder- heit die letztern wenigstens ungefähr wissen, damit er eines Theils sogleich bey dem Gebote des Verkäufers wisse, ob solcher nicht zu hoch, sondern vortheilhaftig sey: andern Theils damit er nicht, wenn er zu wenig dagegen bietet, ausgelachet werde, oder, wenn er zuviel bietet, sich schade. Von dem Preiße oder Werthe überhaupt lese man oben das 2 Capitel; von dem Preiße der Waaren insonderheit aber handelt die Waarenkunde (§. 3. der Einl. zur Kaufm.)
§. 151.
5) die Ma- nier der Kaufleute im Vorschla- gen beym Verkaufe.
Dabey müssen ihm 5) die Manieren der Kaufleute im Vorschlagen beym Verkaufe nicht unbekannt seyn, indem a) bey manchen Waaren, z. E. Netteltuch, auf die beste Sor- te nicht so viel vorgeschlagen wird, als auf die von mittel- mäßiger Feine und Güte; und b) manche Gattungen von Verkäufern überhaupt mehr vorzuschlagen pflegen, als andere, wie denn z. E. von den Juden, Trödlern und Her- umträgern bekannt ist, daß sie bey allen Waaren die Hälfte, auch wol zwey Drittel vorschlagen.
§. 152.
6) den Ort des wohlfeil- sten Ein- kaufs,
Desgleichen muß ein Einkäufer 6) den Ort wissen, wo diese oder jene Waare am wohlfeilsten einzukaufen ist. Hiervon merke man folgenden Grundsatz: Waaren werden am wohlfeilsten aus der ersten Hand eingekauft. Es heißt Was aus der ersten, zweyten, dritten etc. Hand kaufen heiße?aber Waaren aus der ersten Hand kaufen, so viel als, die Waaren an dem Orte ihrer Zeugung (wenn es natürliche oder rohe Waaren sind) und ihrer Fabricirung (wenn es künstliche oder verarbeitete Waaren sind) von denen kaufen, welche die natürlichen Waaren entweder erzeugen, oder doch wenigstens einsammlen, und die künstlichen entweder fabriciren, oder doch wenigstens zurichten; daß also die erste Hand die Hand des Kaufmanns ausschließt, immaßen alles, was aus der Hand des Kaufmanns gekaufet worden, nicht aus der ersten Hand gekaufet heißt ; kaufet man aber Waaren aus der Hand der Großirer, so heißt dieses aus der zweyten Hand; und wenn man die Waaren von den Krämern u. s. w. nimmt, aus der dritten Hand, u. s. w. kaufen. Solchemnach werden die na- türlichen und rohen Waaren aus den Händen derer, die sie erzeugen und einsammlen; und die künstlichen Waaren von den Arbeitern, und in den Manufacturen, am wohlfeil-
sten
1 Th. 8 Cap. Von dem
be der Waa- re zu beruͤ- cken,Verkaͤufer die Gelegenheit benehme, oder ihn außer den Stand ſetze, die wahre Beſchaffenheit der Waare zu unterſuchen, und zu erkennen. Die Kenntniß dergleichen Vortheile lehret die Waarenkunde (§. 3. der Einl. zur Kaufm.)
§. 150.
4) den unge- faͤhren Preiß der Waaren,
Hiernaͤchſt muß ein Einkaͤufer 4) die Verſchiedenheit der Waarenpreiße wohl inne haben, welche Waaren naͤmlich ei- nen gewißgeſetzten oder ungewiſſen Preiß haben, und inſonder- heit die letztern wenigſtens ungefaͤhr wiſſen, damit er eines Theils ſogleich bey dem Gebote des Verkaͤufers wiſſe, ob ſolcher nicht zu hoch, ſondern vortheilhaftig ſey: andern Theils damit er nicht, wenn er zu wenig dagegen bietet, ausgelachet werde, oder, wenn er zuviel bietet, ſich ſchade. Von dem Preiße oder Werthe uͤberhaupt leſe man oben das 2 Capitel; von dem Preiße der Waaren inſonderheit aber handelt die Waarenkunde (§. 3. der Einl. zur Kaufm.)
§. 151.
5) die Ma- nier der Kaufleute im Vorſchla- gen beym Verkaufe.
Dabey muͤſſen ihm 5) die Manieren der Kaufleute im Vorſchlagen beym Verkaufe nicht unbekannt ſeyn, indem a) bey manchen Waaren, z. E. Netteltuch, auf die beſte Sor- te nicht ſo viel vorgeſchlagen wird, als auf die von mittel- maͤßiger Feine und Guͤte; und b) manche Gattungen von Verkaͤufern uͤberhaupt mehr vorzuſchlagen pflegen, als andere, wie denn z. E. von den Juden, Troͤdlern und Her- umtraͤgern bekannt iſt, daß ſie bey allen Waaren die Haͤlfte, auch wol zwey Drittel vorſchlagen.
§. 152.
6) den Ort des wohlfeil- ſten Ein- kaufs,
Desgleichen muß ein Einkaͤufer 6) den Ort wiſſen, wo dieſe oder jene Waare am wohlfeilſten einzukaufen iſt. Hiervon merke man folgenden Grundſatz: Waaren werden am wohlfeilſten aus der erſten Hand eingekauft. Es heißt Was aus der erſten, zweyten, dritten ꝛc. Hand kaufen heiße?aber Waaren aus der erſten Hand kaufen, ſo viel als, die Waaren an dem Orte ihrer Zeugung (wenn es natuͤrliche oder rohe Waaren ſind) und ihrer Fabricirung (wenn es kuͤnſtliche oder verarbeitete Waaren ſind) von denen kaufen, welche die natuͤrlichen Waaren entweder erzeugen, oder doch wenigſtens einſammlen, und die kuͤnſtlichen entweder fabriciren, oder doch wenigſtens zurichten; daß alſo die erſte Hand die Hand des Kaufmanns ausſchließt, immaßen alles, was aus der Hand des Kaufmanns gekaufet worden, nicht aus der erſten Hand gekaufet heißt ; kaufet man aber Waaren aus der Hand der Großirer, ſo heißt dieſes aus der zweyten Hand; und wenn man die Waaren von den Kraͤmern u. ſ. w. nimmt, aus der dritten Hand, u. ſ. w. kaufen. Solchemnach werden die na- tuͤrlichen und rohen Waaren aus den Haͤnden derer, die ſie erzeugen und einſammlen; und die kuͤnſtlichen Waaren von den Arbeitern, und in den Manufacturen, am wohlfeil-
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1 Th. 8 Cap. Von dem
Verkaͤufer die Gelegenheit benehme, oder ihn außer den Stand
ſetze, die wahre Beſchaffenheit der Waare zu unterſuchen, und
zu erkennen. Die Kenntniß dergleichen Vortheile lehret die
Waarenkunde (§. 3. der Einl. zur Kaufm.)
be der Waa-
re zu beruͤ-
cken,
§. 150.
Hiernaͤchſt muß ein Einkaͤufer 4) die Verſchiedenheit der
Waarenpreiße wohl inne haben, welche Waaren naͤmlich ei-
nen gewißgeſetzten oder ungewiſſen Preiß haben, und inſonder-
heit die letztern wenigſtens ungefaͤhr wiſſen, damit er eines
Theils ſogleich bey dem Gebote des Verkaͤufers wiſſe, ob ſolcher
nicht zu hoch, ſondern vortheilhaftig ſey: andern Theils damit
er nicht, wenn er zu wenig dagegen bietet, ausgelachet werde,
oder, wenn er zuviel bietet, ſich ſchade. Von dem Preiße oder
Werthe uͤberhaupt leſe man oben das 2 Capitel; von dem
Preiße der Waaren inſonderheit aber handelt die Waarenkunde
(§. 3. der Einl. zur Kaufm.)
§. 151.
Dabey muͤſſen ihm 5) die Manieren der Kaufleute im
Vorſchlagen beym Verkaufe nicht unbekannt ſeyn, indem
a) bey manchen Waaren, z. E. Netteltuch, auf die beſte Sor-
te nicht ſo viel vorgeſchlagen wird, als auf die von mittel-
maͤßiger Feine und Guͤte; und b) manche Gattungen
von Verkaͤufern uͤberhaupt mehr vorzuſchlagen pflegen, als
andere, wie denn z. E. von den Juden, Troͤdlern und Her-
umtraͤgern bekannt iſt, daß ſie bey allen Waaren die Haͤlfte,
auch wol zwey Drittel vorſchlagen.
§. 152.
Desgleichen muß ein Einkaͤufer 6) den Ort wiſſen, wo
dieſe oder jene Waare am wohlfeilſten einzukaufen iſt.
Hiervon merke man folgenden Grundſatz: Waaren werden
am wohlfeilſten aus der erſten Hand eingekauft. Es heißt
aber Waaren aus der erſten Hand kaufen, ſo viel als, die
Waaren an dem Orte ihrer Zeugung (wenn es natuͤrliche oder
rohe Waaren ſind) und ihrer Fabricirung (wenn es kuͤnſtliche
oder verarbeitete Waaren ſind) von denen kaufen, welche die
natuͤrlichen Waaren entweder erzeugen, oder doch wenigſtens
einſammlen, und die kuͤnſtlichen entweder fabriciren, oder doch
wenigſtens zurichten; daß alſo die erſte Hand die Hand des
Kaufmanns ausſchließt, immaßen alles, was aus der Hand
des Kaufmanns gekaufet worden, nicht aus der erſten Hand
gekaufet heißt ; kaufet man aber Waaren aus der Hand der
Großirer, ſo heißt dieſes aus der zweyten Hand; und wenn
man die Waaren von den Kraͤmern u. ſ. w. nimmt, aus der
dritten Hand, u. ſ. w. kaufen. Solchemnach werden die na-
tuͤrlichen und rohen Waaren aus den Haͤnden derer, die ſie
erzeugen und einſammlen; und die kuͤnſtlichen Waaren von
den Arbeitern, und in den Manufacturen, am wohlfeil-
ſten
Was aus der
erſten,
zweyten,
dritten ꝛc.
Hand kaufen
heiße?
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/702>, abgerufen am 21.11.2024.
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