Künstler und Handwerksleute auf ihren verfertigten Manufa- cturen und Arbeiten zu führen pflegen, um durch solche ihre Manufacturen und Arbeiten von den Manufacturen und Arbei- ten anderer zu unterscheiden. Von diesen Zeichen sowol, als den Zeichen der (c) Schaumeister und der (d) Zoll- Geleits- und Accisbedienten haben wir in der Akademie der Kaufleute in dem Artikel: Zeichen, mehrere Nachricht gegeben.
§. 17.
9) kaufmän- nische Cry- ptographie oder Ge- heimschreib- kunst.
Noch gehöret unter die nöthigen kaufmännischen Bey- oder Nebenwissenschaften 9) die kaufmännische Cryptographie, oder Geheimschreibkunst, das ist, die Kunst den Preiß der Waa- ren auf gewisse an dieselbe geheftete kleine Zettel mit einer ge- heimen Schrift zu bemerken. Diese Verrichtung der Kaufleute wird von ihnen das Numeriren der Waaren genennet, sie- he den 175 §. der Handlungswissenschaft.
§. 18.
10) kauf- männische Sprachkunst
Nicht weniger ist hieher zu rechnen 10) die kaufmännische Sprachkunst, worunter wir diejenige Sprachkunst verstehen, welche den Kaufmannsstyl oder die Kaufmannssprache lehret. Es ist aber der Kaufmannsstyl , die Kaufmannssprache, oder die Kaufmännische Sprache, diejenige Art, wie die Kauf- leute und Banquiers in denen, ihre Handlung und ihr Geschäff- te betreffenden Angelegenheiten zu reden, oder sich in den kauf- männischen Scripturen, die sie theils für sich selbst, theils für ihre Compagnions, Correspondenten, Commißionärs, Factors, etc. machen, auszudrücken pflegen. Da alle Wissenschaften und Künste ihre besondere Ausdrücke haben, welche man nothwen- dig wissen muß, wenn man sich einmal denselben gewidmet hat; so darf es Niemanden befremden, daß die Kaufleute ebenfalls die ihrigen haben, welche diejenigen, so sich der Handlung wid- men, wissen und verstehen müssen. Alle solche bloß allein un- ter Kaufleuten übliche Wörter und Redensarten kann man in allgemeine, die bey allen Kaufleuten eingeführet, und großen Theils aus der italienischen Sprache entlehnet sind; und in be- sondere eintheilen, die nur z. E. bey dem Lederhandel, Fisch- handel, Specereyhandel, Wechselhandel etc. gebräuchlich sind. Jn unserer Akademie der Kaufleute haben wir, wo nicht al- le, doch die allermeisten, kaufmännischen Kunstwörter und Re- densarten in besondern Artikeln erkläret.
(*) Das Wort Kaufmannsstyl hat eine gedoppelte Bedeu- tung. Jn seiner eigentlichen Bedeutung heißt es eben so viel, als die Kaufmannssprache, wovon wir nur geredet haben; in seiner uneigentlichen Bedeutung aber zeiget es die unter Kaufleuten bey ihren Commercien eingeführten Gebräuche und Gewohnheiten (§. 14.) an.
§. 19.
11) Manu- facturen- oder Fabri- kenkennt- niß.
Endlich ist noch 11) die Manufacturen- oder Fabriken- kenntniß als eine nöthige und unentbehrliche kaufmännische
Bey-
Einleitung zur
Kuͤnſtler und Handwerksleute auf ihren verfertigten Manufa- cturen und Arbeiten zu fuͤhren pflegen, um durch ſolche ihre Manufacturen und Arbeiten von den Manufacturen und Arbei- ten anderer zu unterſcheiden. Von dieſen Zeichen ſowol, als den Zeichen der (c) Schaumeiſter und der (d) Zoll- Geleits- und Accisbedienten haben wir in der Akademie der Kaufleute in dem Artikel: Zeichen, mehrere Nachricht gegeben.
§. 17.
9) kaufmaͤn- niſche Cry- ptographie oder Ge- heimſchreib- kunſt.
Noch gehoͤret unter die noͤthigen kaufmaͤnniſchen Bey- oder Nebenwiſſenſchaften 9) die kaufmaͤnniſche Cryptographie, oder Geheimſchreibkunſt, das iſt, die Kunſt den Preiß der Waa- ren auf gewiſſe an dieſelbe geheftete kleine Zettel mit einer ge- heimen Schrift zu bemerken. Dieſe Verrichtung der Kaufleute wird von ihnen das Numeriren der Waaren genennet, ſie- he den 175 §. der Handlungswiſſenſchaft.
§. 18.
10) kauf- maͤnniſche Sprachkunſt
Nicht weniger iſt hieher zu rechnen 10) die kaufmaͤnniſche Sprachkunſt, worunter wir diejenige Sprachkunſt verſtehen, welche den Kaufmannsſtyl oder die Kaufmannsſprache lehret. Es iſt aber der Kaufmannsſtyl , die Kaufmannsſprache, oder die Kaufmaͤnniſche Sprache, diejenige Art, wie die Kauf- leute und Banquiers in denen, ihre Handlung und ihr Geſchaͤff- te betreffenden Angelegenheiten zu reden, oder ſich in den kauf- maͤnniſchen Scripturen, die ſie theils fuͤr ſich ſelbſt, theils fuͤr ihre Compagnions, Correſpondenten, Commißionaͤrs, Factors, ꝛc. machen, auszudruͤcken pflegen. Da alle Wiſſenſchaften und Kuͤnſte ihre beſondere Ausdruͤcke haben, welche man nothwen- dig wiſſen muß, wenn man ſich einmal denſelben gewidmet hat; ſo darf es Niemanden befremden, daß die Kaufleute ebenfalls die ihrigen haben, welche diejenigen, ſo ſich der Handlung wid- men, wiſſen und verſtehen muͤſſen. Alle ſolche bloß allein un- ter Kaufleuten uͤbliche Woͤrter und Redensarten kann man in allgemeine, die bey allen Kaufleuten eingefuͤhret, und großen Theils aus der italieniſchen Sprache entlehnet ſind; und in be- ſondere eintheilen, die nur z. E. bey dem Lederhandel, Fiſch- handel, Specereyhandel, Wechſelhandel ꝛc. gebraͤuchlich ſind. Jn unſerer Akademie der Kaufleute haben wir, wo nicht al- le, doch die allermeiſten, kaufmaͤnniſchen Kunſtwoͤrter und Re- densarten in beſondern Artikeln erklaͤret.
(*) Das Wort Kaufmannsſtyl hat eine gedoppelte Bedeu- tung. Jn ſeiner eigentlichen Bedeutung heißt es eben ſo viel, als die Kaufmannsſprache, wovon wir nur geredet haben; in ſeiner uneigentlichen Bedeutung aber zeiget es die unter Kaufleuten bey ihren Commercien eingefuͤhrten Gebraͤuche und Gewohnheiten (§. 14.) an.
§. 19.
11) Manu- facturen- oder Fabri- kenkennt- niß.
Endlich iſt noch 11) die Manufacturen- oder Fabriken- kenntniß als eine noͤthige und unentbehrliche kaufmaͤnniſche
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Einleitung zur
Kuͤnſtler und Handwerksleute auf ihren verfertigten Manufa-
cturen und Arbeiten zu fuͤhren pflegen, um durch ſolche ihre
Manufacturen und Arbeiten von den Manufacturen und Arbei-
ten anderer zu unterſcheiden. Von dieſen Zeichen ſowol, als
den Zeichen der (c) Schaumeiſter und der (d) Zoll- Geleits-
und Accisbedienten haben wir in der Akademie der Kaufleute
in dem Artikel: Zeichen, mehrere Nachricht gegeben.
§. 17.
Noch gehoͤret unter die noͤthigen kaufmaͤnniſchen Bey- oder
Nebenwiſſenſchaften 9) die kaufmaͤnniſche Cryptographie, oder
Geheimſchreibkunſt, das iſt, die Kunſt den Preiß der Waa-
ren auf gewiſſe an dieſelbe geheftete kleine Zettel mit einer ge-
heimen Schrift zu bemerken. Dieſe Verrichtung der Kaufleute
wird von ihnen das Numeriren der Waaren genennet, ſie-
he den 175 §. der Handlungswiſſenſchaft.
§. 18.
Nicht weniger iſt hieher zu rechnen 10) die kaufmaͤnniſche
Sprachkunſt, worunter wir diejenige Sprachkunſt verſtehen,
welche den Kaufmannsſtyl oder die Kaufmannsſprache lehret.
Es iſt aber der Kaufmannsſtyl , die Kaufmannsſprache,
oder die Kaufmaͤnniſche Sprache, diejenige Art, wie die Kauf-
leute und Banquiers in denen, ihre Handlung und ihr Geſchaͤff-
te betreffenden Angelegenheiten zu reden, oder ſich in den kauf-
maͤnniſchen Scripturen, die ſie theils fuͤr ſich ſelbſt, theils fuͤr
ihre Compagnions, Correſpondenten, Commißionaͤrs, Factors,
ꝛc. machen, auszudruͤcken pflegen. Da alle Wiſſenſchaften und
Kuͤnſte ihre beſondere Ausdruͤcke haben, welche man nothwen-
dig wiſſen muß, wenn man ſich einmal denſelben gewidmet hat;
ſo darf es Niemanden befremden, daß die Kaufleute ebenfalls
die ihrigen haben, welche diejenigen, ſo ſich der Handlung wid-
men, wiſſen und verſtehen muͤſſen. Alle ſolche bloß allein un-
ter Kaufleuten uͤbliche Woͤrter und Redensarten kann man in
allgemeine, die bey allen Kaufleuten eingefuͤhret, und großen
Theils aus der italieniſchen Sprache entlehnet ſind; und in be-
ſondere eintheilen, die nur z. E. bey dem Lederhandel, Fiſch-
handel, Specereyhandel, Wechſelhandel ꝛc. gebraͤuchlich ſind.
Jn unſerer Akademie der Kaufleute haben wir, wo nicht al-
le, doch die allermeiſten, kaufmaͤnniſchen Kunſtwoͤrter und Re-
densarten in beſondern Artikeln erklaͤret.
⁽*⁾ Das Wort Kaufmannsſtyl hat eine gedoppelte Bedeu-
tung. Jn ſeiner eigentlichen Bedeutung heißt es eben ſo
viel, als die Kaufmannsſprache, wovon wir nur geredet
haben; in ſeiner uneigentlichen Bedeutung aber zeiget es
die unter Kaufleuten bey ihren Commercien eingefuͤhrten
Gebraͤuche und Gewohnheiten (§. 14.) an.
§. 19.
Endlich iſt noch 11) die Manufacturen- oder Fabriken-
kenntniß als eine noͤthige und unentbehrliche kaufmaͤnniſche
Bey-
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/622>, abgerufen am 21.12.2024.
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