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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.

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französischen Handlung.
Compagnie abtreten mußten, weil solche zugleich mit ihrer Conceßi-
on von dem Könige das ausschließende Privilegium der africani-
schen Handlung erhalten (§. 212.): und solchergestalt hub sich dieser
unprivilegirte Handel auf Senegal, auf. Wie aber 1673 der
westindischen Compagnie von dem Könige erlaubt ward, ihre
africanische Habitationen zu verkaufen: gab dieses zu einer
neuen Compagnie von Senegal Anlaß, indem sich einige Kauf-
leute zusammen thaten, welche sich vornahmen, die Handlung
in dem ganzen weiten Umfange derjenigen Conceßion, welche
sie zu dem Ende der westindischen Compagnie abkaufeten, wie-
der anzurichten, und aufrecht zu erhalten. Der Contract dar-
über wurde den 8ten November 1673 ausgefertiget, und dieser
neuen Compagnie von Senegal, von dem Könige ein ausschlies-
sendes Handelsprivilegium auf 30 Jahre unter eben denjenigen
Freyheiten ertheilet, welche die westindische Compagnie genos-
sen hatte. Von ihrer Vereinigung mit der indischen Compa-
gnie, siehe unten den 226 §.

§. 218.

Einige Jahre darauf erreichte der oben (§. 213.) gedachteNeuer Com-
mereientra-
ctat mit
Holland.

Krieg mit Holland, kraft des Friedensschlusses zu Nimegen
den 10ten August 1678 sein Ende, und man schloß noch an
eben solchem Tage von neuem einen Commercientractat, wor-
innen man einig wurde, daß die Franzosen und Holländer, in
Ansehung der Handlung und Schifffahrt in beyderseits Ländern,
wieder die Freyheit genießen sollten, die sie vor dem Kriege ge-
habt. Diesem-Tractate zu Folge wurde zum Besten der Hol-
länder das Tarif von 1667 aufgehoben, und das vom Jahre
1664 bestätiget.

§. 219.

Um nun auch die Manufacturen wieder empor zu bringen,Einführung
der Manu-
facturenin-
spectoren.

führete man 1680 gewisse Manufactureninspectoren ein, wel-
che von Seiten des Königs dazu eingesetzte Personen sind, daß
sie die Aufsicht über die Arbeiter haben sollen, welche in Zeu-
gen, oder Leinwand, entweder auf den Stühlen der Manufa-
cturiers, oder der Particuliers, arbeiten. Diese Anstalt hat
man dem schon gerühmten Colbert zu danken. Er ließ ihnen
diejenigen Jnstructionen entwerfen, welche noch größtentheils
heut zu Tage beobachtet werden: und sein Nachfolger im Am-
te, Herr von Louvois, vermehrte die Anzahl der Manufactu-
reninspectoren nachmals gar ansehnlich.

§. 220.

Es erhielten auch die Rebenländer Frankreichs außer Eu-Errichtung
der Compa-
gnic von
Mißißipi.

ropa, einen Zuwachs. Robert Cavelier de la Sale entdeckte
1682 oder 1683 den Fluß und die Landschaft Mißißipi in Nord-
america zuerst. Wie er nun nach Frankreich zurück kam, er-
richtete er eine neue Compagnie, unter dem Namen der Com-
pagnie von Mißißipi,
erhielt deswegen von dem Könige offe-
ne Briefe, und fuhr 1684 mit vier Schiffen wieder dahin ab,
welche mit Einwohnern, Soldaten, und allem hinlänglich ver-
sehen waren, was zur Anlegung der neuen Colonie, die er an

dem
(M m) 3

franzoͤſiſchen Handlung.
Compagnie abtreten mußten, weil ſolche zugleich mit ihrer Conceßi-
on von dem Koͤnige das ausſchließende Privilegium der africani-
ſchen Handlung erhalten (§. 212.): und ſolchergeſtalt hub ſich dieſer
unprivilegirte Handel auf Senegal, auf. Wie aber 1673 der
weſtindiſchen Compagnie von dem Koͤnige erlaubt ward, ihre
africaniſche Habitationen zu verkaufen: gab dieſes zu einer
neuen Compagnie von Senegal Anlaß, indem ſich einige Kauf-
leute zuſammen thaten, welche ſich vornahmen, die Handlung
in dem ganzen weiten Umfange derjenigen Conceßion, welche
ſie zu dem Ende der weſtindiſchen Compagnie abkaufeten, wie-
der anzurichten, und aufrecht zu erhalten. Der Contract dar-
uͤber wurde den 8ten November 1673 ausgefertiget, und dieſer
neuen Compagnie von Senegal, von dem Koͤnige ein ausſchlieſ-
ſendes Handelsprivilegium auf 30 Jahre unter eben denjenigen
Freyheiten ertheilet, welche die weſtindiſche Compagnie genoſ-
ſen hatte. Von ihrer Vereinigung mit der indiſchen Compa-
gnie, ſiehe unten den 226 §.

§. 218.

Einige Jahre darauf erreichte der oben (§. 213.) gedachteNeuer Com-
mereientra-
ctat mit
Holland.

Krieg mit Holland, kraft des Friedensſchluſſes zu Nimegen
den 10ten Auguſt 1678 ſein Ende, und man ſchloß noch an
eben ſolchem Tage von neuem einen Commercientractat, wor-
innen man einig wurde, daß die Franzoſen und Hollaͤnder, in
Anſehung der Handlung und Schifffahrt in beyderſeits Laͤndern,
wieder die Freyheit genießen ſollten, die ſie vor dem Kriege ge-
habt. Dieſem-Tractate zu Folge wurde zum Beſten der Hol-
laͤnder das Tarif von 1667 aufgehoben, und das vom Jahre
1664 beſtaͤtiget.

§. 219.

Um nun auch die Manufacturen wieder empor zu bringen,Einfuͤhrung
der Manu-
facturenin-
ſpectoren.

fuͤhrete man 1680 gewiſſe Manufactureninſpectoren ein, wel-
che von Seiten des Koͤnigs dazu eingeſetzte Perſonen ſind, daß
ſie die Aufſicht uͤber die Arbeiter haben ſollen, welche in Zeu-
gen, oder Leinwand, entweder auf den Stuͤhlen der Manufa-
cturiers, oder der Particuliers, arbeiten. Dieſe Anſtalt hat
man dem ſchon geruͤhmten Colbert zu danken. Er ließ ihnen
diejenigen Jnſtructionen entwerfen, welche noch groͤßtentheils
heut zu Tage beobachtet werden: und ſein Nachfolger im Am-
te, Herr von Louvois, vermehrte die Anzahl der Manufactu-
reninſpectoren nachmals gar anſehnlich.

§. 220.

Es erhielten auch die Rebenlaͤnder Frankreichs außer Eu-Errichtung
der Compa-
gnic von
Mißißipi.

ropa, einen Zuwachs. Robert Cavelier de la Sale entdeckte
1682 oder 1683 den Fluß und die Landſchaft Mißißipi in Nord-
america zuerſt. Wie er nun nach Frankreich zuruͤck kam, er-
richtete er eine neue Compagnie, unter dem Namen der Com-
pagnie von Mißißipi,
erhielt deswegen von dem Koͤnige offe-
ne Briefe, und fuhr 1684 mit vier Schiffen wieder dahin ab,
welche mit Einwohnern, Soldaten, und allem hinlaͤnglich ver-
ſehen waren, was zur Anlegung der neuen Colonie, die er an

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[549/1153] franzoͤſiſchen Handlung. Compagnie abtreten mußten, weil ſolche zugleich mit ihrer Conceßi- on von dem Koͤnige das ausſchließende Privilegium der africani- ſchen Handlung erhalten (§. 212.): und ſolchergeſtalt hub ſich dieſer unprivilegirte Handel auf Senegal, auf. Wie aber 1673 der weſtindiſchen Compagnie von dem Koͤnige erlaubt ward, ihre africaniſche Habitationen zu verkaufen: gab dieſes zu einer neuen Compagnie von Senegal Anlaß, indem ſich einige Kauf- leute zuſammen thaten, welche ſich vornahmen, die Handlung in dem ganzen weiten Umfange derjenigen Conceßion, welche ſie zu dem Ende der weſtindiſchen Compagnie abkaufeten, wie- der anzurichten, und aufrecht zu erhalten. Der Contract dar- uͤber wurde den 8ten November 1673 ausgefertiget, und dieſer neuen Compagnie von Senegal, von dem Koͤnige ein ausſchlieſ- ſendes Handelsprivilegium auf 30 Jahre unter eben denjenigen Freyheiten ertheilet, welche die weſtindiſche Compagnie genoſ- ſen hatte. Von ihrer Vereinigung mit der indiſchen Compa- gnie, ſiehe unten den 226 §. §. 218. Einige Jahre darauf erreichte der oben (§. 213.) gedachte Krieg mit Holland, kraft des Friedensſchluſſes zu Nimegen den 10ten Auguſt 1678 ſein Ende, und man ſchloß noch an eben ſolchem Tage von neuem einen Commercientractat, wor- innen man einig wurde, daß die Franzoſen und Hollaͤnder, in Anſehung der Handlung und Schifffahrt in beyderſeits Laͤndern, wieder die Freyheit genießen ſollten, die ſie vor dem Kriege ge- habt. Dieſem-Tractate zu Folge wurde zum Beſten der Hol- laͤnder das Tarif von 1667 aufgehoben, und das vom Jahre 1664 beſtaͤtiget. Neuer Com- mereientra- ctat mit Holland. §. 219. Um nun auch die Manufacturen wieder empor zu bringen, fuͤhrete man 1680 gewiſſe Manufactureninſpectoren ein, wel- che von Seiten des Koͤnigs dazu eingeſetzte Perſonen ſind, daß ſie die Aufſicht uͤber die Arbeiter haben ſollen, welche in Zeu- gen, oder Leinwand, entweder auf den Stuͤhlen der Manufa- cturiers, oder der Particuliers, arbeiten. Dieſe Anſtalt hat man dem ſchon geruͤhmten Colbert zu danken. Er ließ ihnen diejenigen Jnſtructionen entwerfen, welche noch groͤßtentheils heut zu Tage beobachtet werden: und ſein Nachfolger im Am- te, Herr von Louvois, vermehrte die Anzahl der Manufactu- reninſpectoren nachmals gar anſehnlich. Einfuͤhrung der Manu- facturenin- ſpectoren. §. 220. Es erhielten auch die Rebenlaͤnder Frankreichs außer Eu- ropa, einen Zuwachs. Robert Cavelier de la Sale entdeckte 1682 oder 1683 den Fluß und die Landſchaft Mißißipi in Nord- america zuerſt. Wie er nun nach Frankreich zuruͤck kam, er- richtete er eine neue Compagnie, unter dem Namen der Com- pagnie von Mißißipi, erhielt deswegen von dem Koͤnige offe- ne Briefe, und fuhr 1684 mit vier Schiffen wieder dahin ab, welche mit Einwohnern, Soldaten, und allem hinlaͤnglich ver- ſehen waren, was zur Anlegung der neuen Colonie, die er an dem Errichtung der Compa- gnic von Mißißipi. (M m) 3

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Zitationshilfe: Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 549. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1153>, abgerufen am 21.11.2024.