Fabrikanten, nebst der Gewissensfreyheit, die schönsten Privi- legien ertheilet, und über dieses genugsame Fonds, um sie zu befördern, angewiesen worden, welches denn die besten Manu- facturiers und geschicktesten Kaufleute aus Holland, England, Frankreich, und sonderlich aus Deutschland, herbey gezogen hat. Weil aber Manufacturen im Anfange nichts heißen, wenn man nicht auf ihren baldigen Absatz bedacht ist, da insonderheit arme Fabrikanten ihr Geld nicht lange auf dem Lager können liegen lassen: so errichtete in dieser Absicht der König c) ein General- Magazin zu Koppenhagen, wo nicht allein die Fabrikanten rohe Waaren auf Credit bekommen, sondern auch ihre verfer- tigte Waaren gleich in das Geld setzen können, die denn hernach daselbst öffentlich für einen guten Preiß verkauft werden. An- fangs war es in eines jeden Willkühr gestellet, Waaren aus diesem Magazine abzuholen, weil man geglaubt hatte, es wür- de die gute Gesinnung des Königs von den Unterthanen beherzi- get und unterstützet werden: wie aber solches nicht nach Wun- sche gieng, und das Magazin mit mehrern Waaren angefüllet ward, als man ins Geld setzen konnte: so ward es, Kraft königl. Autorität, anbefohlen, daß die Kaufleute nirgends an- ders ihre Waaren, als daraus nehmen sollten. Und dieses hatte die Wirkung, daß hernach auch die andern den Kaufleuten und Krämern nachfolgeten.
§. 192.
Weiter müssen wir unter die Grundstützen der dänischen4) Schiff- fahrt. Handlung die Schifffahrt setzen, als vermittelst welcher die Handlung auch bis in die andern Theile der Welt getrieben wird (siehe den 194 §). Es haben die Dänen nicht nur die Schiffs- materialien im Ueberflusse, sondern man muß ihnen auch nach- rühmen, daß sie es an ihrem Fleiße nicht fehlen lassen, das Seewesen in guten Stand zu setzen, und man sucht es immer in größern Flor zu bringen. Koppenhagen überzeuget einen jeden davon sattsam. Es ist daselbst ein vortreffliches Land- und See-Arsenal, ein Schiffsholm, eine Seeakademie (§. 186), und ein beständiges Corps von 3000 Matrosen.
§. 193.
Endlich gehören ohnstreitig unter die Grundstützen der dä-5) Däne- marks Ne- benländer in und außer Europa. nischen Handlung, an und vor sich betrachtet, die zu Dänemark gehörigen Länder in allen vier Theilen der Welt. Jn (1) Eu- ropa besitzt die Krone Dänemark: a) das Königreich Norwe- gen, nebst denen dazu gehörigen Jnseln Jsland, Schettland oder Hittland, Grönland, und Ferroe;b) das Herzogthnm Schleswig; und c) in Deutschland das halbe Herzogthum Holstein, nebst den Grafschaften Oldenburg und Delmen- horst. Jn (2) America ist die einzige Colonie, welche die Dä- nen haben, die Jnsel St. Thomas in Nord-America: doch ha- ben sie auch einige Colonien auf der Jnsel St. Croix. Jn (3) Africa gehöret ihnen eine kleine Festung Christiansburg auf der Küste von Guinea; und in (4) Asien die Stadt Tranque- bar nebst dem Schlosse Daneburg (§. 185.), und einem Striche
Landes
(L l) 4
daͤniſchen Handlung.
Fabrikanten, nebſt der Gewiſſensfreyheit, die ſchoͤnſten Privi- legien ertheilet, und uͤber dieſes genugſame Fonds, um ſie zu befoͤrdern, angewieſen worden, welches denn die beſten Manu- facturiers und geſchickteſten Kaufleute aus Holland, England, Frankreich, und ſonderlich aus Deutſchland, herbey gezogen hat. Weil aber Manufacturen im Anfange nichts heißen, wenn man nicht auf ihren baldigen Abſatz bedacht iſt, da inſonderheit arme Fabrikanten ihr Geld nicht lange auf dem Lager koͤnnen liegen laſſen: ſo errichtete in dieſer Abſicht der Koͤnig c) ein General- Magazin zu Koppenhagen, wo nicht allein die Fabrikanten rohe Waaren auf Credit bekommen, ſondern auch ihre verfer- tigte Waaren gleich in das Geld ſetzen koͤnnen, die denn hernach daſelbſt oͤffentlich fuͤr einen guten Preiß verkauft werden. An- fangs war es in eines jeden Willkuͤhr geſtellet, Waaren aus dieſem Magazine abzuholen, weil man geglaubt hatte, es wuͤr- de die gute Geſinnung des Koͤnigs von den Unterthanen beherzi- get und unterſtuͤtzet werden: wie aber ſolches nicht nach Wun- ſche gieng, und das Magazin mit mehrern Waaren angefuͤllet ward, als man ins Geld ſetzen konnte: ſo ward es, Kraft koͤnigl. Autoritaͤt, anbefohlen, daß die Kaufleute nirgends an- ders ihre Waaren, als daraus nehmen ſollten. Und dieſes hatte die Wirkung, daß hernach auch die andern den Kaufleuten und Kraͤmern nachfolgeten.
§. 192.
Weiter muͤſſen wir unter die Grundſtuͤtzen der daͤniſchen4) Schiff- fahrt. Handlung die Schifffahrt ſetzen, als vermittelſt welcher die Handlung auch bis in die andern Theile der Welt getrieben wird (ſiehe den 194 §). Es haben die Daͤnen nicht nur die Schiffs- materialien im Ueberfluſſe, ſondern man muß ihnen auch nach- ruͤhmen, daß ſie es an ihrem Fleiße nicht fehlen laſſen, das Seeweſen in guten Stand zu ſetzen, und man ſucht es immer in groͤßern Flor zu bringen. Koppenhagen uͤberzeuget einen jeden davon ſattſam. Es iſt daſelbſt ein vortreffliches Land- und See-Arſenal, ein Schiffsholm, eine Seeakademie (§. 186), und ein beſtaͤndiges Corps von 3000 Matroſen.
§. 193.
Endlich gehoͤren ohnſtreitig unter die Grundſtuͤtzen der daͤ-5) Daͤne- marks Ne- benlaͤnder in und außer Europa. niſchen Handlung, an und vor ſich betrachtet, die zu Daͤnemark gehoͤrigen Laͤnder in allen vier Theilen der Welt. Jn (1) Eu- ropa beſitzt die Krone Daͤnemark: a) das Koͤnigreich Norwe- gen, nebſt denen dazu gehoͤrigen Jnſeln Jsland, Schettland oder Hittland, Groͤnland, und Ferroe;b) das Herzogthnm Schleswig; und c) in Deutſchland das halbe Herzogthum Holſtein, nebſt den Grafſchaften Oldenburg und Delmen- horſt. Jn (2) America iſt die einzige Colonie, welche die Daͤ- nen haben, die Jnſel St. Thomas in Nord-America: doch ha- ben ſie auch einige Colonien auf der Jnſel St. Croix. Jn (3) Africa gehoͤret ihnen eine kleine Feſtung Chriſtiansburg auf der Kuͤſte von Guinea; und in (4) Aſien die Stadt Tranque- bar nebſt dem Schloſſe Daneburg (§. 185.), und einem Striche
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befoͤrdern, angewieſen worden, welches denn die beſten Manu-
facturiers und geſchickteſten Kaufleute aus Holland, England,
Frankreich, und ſonderlich aus Deutſchland, herbey gezogen hat.
Weil aber Manufacturen im Anfange nichts heißen, wenn man
nicht auf ihren baldigen Abſatz bedacht iſt, da inſonderheit arme
Fabrikanten ihr Geld nicht lange auf dem Lager koͤnnen liegen
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Magazin zu Koppenhagen, wo nicht allein die Fabrikanten
rohe Waaren auf Credit bekommen, ſondern auch ihre verfer-
tigte Waaren gleich in das Geld ſetzen koͤnnen, die denn hernach
daſelbſt oͤffentlich fuͤr einen guten Preiß verkauft werden. An-
fangs war es in eines jeden Willkuͤhr geſtellet, Waaren aus
dieſem Magazine abzuholen, weil man geglaubt hatte, es wuͤr-
de die gute Geſinnung des Koͤnigs von den Unterthanen beherzi-
get und unterſtuͤtzet werden: wie aber ſolches nicht nach Wun-
ſche gieng, und das Magazin mit mehrern Waaren angefuͤllet
ward, als man ins Geld ſetzen konnte: ſo ward es, Kraft
koͤnigl. Autoritaͤt, anbefohlen, daß die Kaufleute nirgends an-
ders ihre Waaren, als daraus nehmen ſollten. Und dieſes hatte
die Wirkung, daß hernach auch die andern den Kaufleuten und
Kraͤmern nachfolgeten.
§. 192.
Weiter muͤſſen wir unter die Grundſtuͤtzen der daͤniſchen
Handlung die Schifffahrt ſetzen, als vermittelſt welcher die
Handlung auch bis in die andern Theile der Welt getrieben wird
(ſiehe den 194 §). Es haben die Daͤnen nicht nur die Schiffs-
materialien im Ueberfluſſe, ſondern man muß ihnen auch nach-
ruͤhmen, daß ſie es an ihrem Fleiße nicht fehlen laſſen, das
Seeweſen in guten Stand zu ſetzen, und man ſucht es immer
in groͤßern Flor zu bringen. Koppenhagen uͤberzeuget einen
jeden davon ſattſam. Es iſt daſelbſt ein vortreffliches Land-
und See-Arſenal, ein Schiffsholm, eine Seeakademie (§. 186),
und ein beſtaͤndiges Corps von 3000 Matroſen.
4) Schiff-
fahrt.
§. 193.
Endlich gehoͤren ohnſtreitig unter die Grundſtuͤtzen der daͤ-
niſchen Handlung, an und vor ſich betrachtet, die zu Daͤnemark
gehoͤrigen Laͤnder in allen vier Theilen der Welt. Jn (1) Eu-
ropa beſitzt die Krone Daͤnemark: a) das Koͤnigreich Norwe-
gen, nebſt denen dazu gehoͤrigen Jnſeln Jsland, Schettland
oder Hittland, Groͤnland, und Ferroe; b) das Herzogthnm
Schleswig; und c) in Deutſchland das halbe Herzogthum
Holſtein, nebſt den Grafſchaften Oldenburg und Delmen-
horſt. Jn (2) America iſt die einzige Colonie, welche die Daͤ-
nen haben, die Jnſel St. Thomas in Nord-America: doch ha-
ben ſie auch einige Colonien auf der Jnſel St. Croix. Jn
(3) Africa gehoͤret ihnen eine kleine Feſtung Chriſtiansburg auf
der Kuͤſte von Guinea; und in (4) Aſien die Stadt Tranque-
bar nebſt dem Schloſſe Daneburg (§. 185.), und einem Striche
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5) Daͤne-
marks Ne-
benlaͤnder in
und außer
Europa.
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 535. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1139>, abgerufen am 21.12.2024.
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