reiche Aufführung zur Beschämung der Bösen; §. 15. Jndessen sollen Eltern frommes Gesind ins Haus schaf- fen; §. 16. Sodann den Kindern demüthigen Ge- horsam gegen sie einschärffen; §. 17. Jn Ermang- lung aber frommen Gefinds selbst sich ihrer desto mehr annehmen; §. 18. Reim-Seuffzerlein des Kindes; §. 19.
§. 1.
FRagst du, mein liebes Kind, wodurch du weiter zu deinem Unglück ver- führet werden könnest? So gehö- ren hieher: Die Wärterinnen oder das Haus-Gesinde.
Die Kinder werden gemeiniglich unter der äusseren Bedienung eines solchen Ge- sindes erzogen, welches von GOtt wenig weiß, wie das Vieh in den Tag hinein lebt, und ein rechter Ausbund gottloser Men- schen ist, die den Kindern von der zärte- sten Jugend an alle Gottlosigkeit recht leh- ren und einflössen, daß es kein Wunder ist, wann die Erfahrung täglich lehret, daß bloß durch Verführung des üppigen Gesindes Kinder von zehen Jahren schon so alt-ver- ständig in der Bosheit sind, daß sie wohl alte Leute von viertzig, funffzig Jahren dar- in übertreffen. Wie nun solches ein un-
ver-
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der Verfuͤhrung der Jugend.
reiche Auffuͤhrung zur Beſchaͤmung der Boͤſen; §. 15. Jndeſſen ſollen Eltern frommes Geſind ins Haus ſchaf- fen; §. 16. Sodann den Kindern demuͤthigen Ge- horſam gegen ſie einſchaͤrffen; §. 17. Jn Ermang- lung aber frommen Gefinds ſelbſt ſich ihrer deſto mehr annehmen; §. 18. Reim-Seuffzerlein des Kindes; §. 19.
§. 1.
FRagſt du, mein liebes Kind, wodurch du weiter zu deinem Ungluͤck ver- fuͤhret werden koͤnneſt? So gehoͤ- ren hieher: Die Waͤrterinnen oder das Haus-Geſinde.
Die Kinder werden gemeiniglich unter der aͤuſſeren Bedienung eines ſolchen Ge- ſindes erzogen, welches von GOtt wenig weiß, wie das Vieh in den Tag hinein lebt, und ein rechter Ausbund gottloſer Men- ſchen iſt, die den Kindern von der zaͤrte- ſten Jugend an alle Gottloſigkeit recht leh- ren und einfloͤſſen, daß es kein Wunder iſt, wann die Erfahrung taͤglich lehret, daß bloß durch Verfuͤhrung des uͤppigen Geſindes Kinder von zehen Jahren ſchon ſo alt-ver- ſtaͤndig in der Bosheit ſind, daß ſie wohl alte Leute von viertzig, funffzig Jahren dar- in uͤbertreffen. Wie nun ſolches ein un-
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der Verfuͤhrung der Jugend.
reiche Auffuͤhrung zur Beſchaͤmung der Boͤſen; §. 15.
Jndeſſen ſollen Eltern frommes Geſind ins Haus ſchaf-
fen; §. 16. Sodann den Kindern demuͤthigen Ge-
horſam gegen ſie einſchaͤrffen; §. 17. Jn Ermang-
lung aber frommen Gefinds ſelbſt ſich ihrer deſto mehr
annehmen; §. 18. Reim-Seuffzerlein des Kindes;
§. 19.
§. 1.
FRagſt du, mein liebes Kind, wodurch
du weiter zu deinem Ungluͤck ver-
fuͤhret werden koͤnneſt? So gehoͤ-
ren hieher: Die Waͤrterinnen oder
das Haus-Geſinde.
Die Kinder werden gemeiniglich unter
der aͤuſſeren Bedienung eines ſolchen Ge-
ſindes erzogen, welches von GOtt wenig
weiß, wie das Vieh in den Tag hinein lebt,
und ein rechter Ausbund gottloſer Men-
ſchen iſt, die den Kindern von der zaͤrte-
ſten Jugend an alle Gottloſigkeit recht leh-
ren und einfloͤſſen, daß es kein Wunder iſt,
wann die Erfahrung taͤglich lehret, daß bloß
durch Verfuͤhrung des uͤppigen Geſindes
Kinder von zehen Jahren ſchon ſo alt-ver-
ſtaͤndig in der Bosheit ſind, daß ſie wohl
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Lutz, Samuel: Warnung An Die liebe Jugend. Schaffhausen, 1747, S. 331. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lucius_warnung_1747/249>, abgerufen am 21.12.2024.
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