Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.garantirte Zinssatz bei der einen oder anderen Eisen- Friedrich Wilhelm. Anhang III. Bekanntmachung. Die stets wachsende Zahl und Ausdehnung der garantirte Zinsſatz bei der einen oder anderen Eiſen- Friedrich Wilhelm. Anhang III. Bekanntmachung. Die ſtets wachſende Zahl und Ausdehnung der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0061" n="55"/> garantirte Zinsſatz bei der einen oder anderen Eiſen-<lb/> bahn weniger als drei und ein halb Procent, ſo dür-<lb/> fen Gelder der Pflegebefohlenen in dergleichen Eiſen-<lb/> bahn-Aktien oder Obligationen nur mit Genehmigung<lb/> der dem Vormundſchaftsgerichte vorgeſetzten Behörde<lb/> angelegt werden. Die gegenwärtige Ordre iſt durch<lb/> die Geſetzſammlung bekannt zu machen.</p><lb/> <closer> <salute> <hi rendition="#et"> <hi rendition="#g">Friedrich Wilhelm.</hi> </hi> </salute> </closer> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#g">Anhang</hi> <hi rendition="#aq">III.</hi> </hi> </head><lb/> <p> <hi rendition="#c"> <hi rendition="#g">Bekanntmachung.</hi> </hi> </p><lb/> <p>Die ſtets wachſende Zahl und Ausdehnung der<lb/> in neuerer Zeit angeregten Eiſenbahn-Projekte beginnt<lb/> ſchon jetzt nachtheilig auf Handel und Gewerbe einzu-<lb/> wirken, indem dieſen die nöthigen Betriebs-Kapitalien<lb/> entzogen werden, damit ſie zum Handel mit| Eiſenbahn-<lb/> Aktien bereit ſeien. Es müſſen aber dieſe Nachtheile<lb/> noch weit empfindlicher und gewiß in manchen Fällen<lb/> verderblich hervortreten, wenn neben den bereits geneh-<lb/> migten oder nach den Berathungen der vereinigten<lb/> ſtändiſchen Ausſchüſſe vorzugsweiſe zu befördernden<lb/> Eiſenbahn-Anlagen auch jene Projekte alle oder gro-<lb/> ßentheils zur Ausführung kommen ſollten, da ſie nicht<lb/> nur enorme Geldmittel, ſondern auch größere Arbeits-<lb/> kräfte in Anſpruch nehmen würden, als für die Ge-<lb/> werbe entbehrlich ſind. Daher erſcheint es um ſo nö-<lb/> thiger, der Verfolgung jener zahlreichen, ausgedehnten<lb/> Projekte Schranken zu ſetzen, als dieſelben vielfach zu<lb/> mißbräuchlichem Treiben benutzt werden und zu einem<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [55/0061]
garantirte Zinsſatz bei der einen oder anderen Eiſen-
bahn weniger als drei und ein halb Procent, ſo dür-
fen Gelder der Pflegebefohlenen in dergleichen Eiſen-
bahn-Aktien oder Obligationen nur mit Genehmigung
der dem Vormundſchaftsgerichte vorgeſetzten Behörde
angelegt werden. Die gegenwärtige Ordre iſt durch
die Geſetzſammlung bekannt zu machen.
Friedrich Wilhelm.
Anhang III.
Bekanntmachung.
Die ſtets wachſende Zahl und Ausdehnung der
in neuerer Zeit angeregten Eiſenbahn-Projekte beginnt
ſchon jetzt nachtheilig auf Handel und Gewerbe einzu-
wirken, indem dieſen die nöthigen Betriebs-Kapitalien
entzogen werden, damit ſie zum Handel mit| Eiſenbahn-
Aktien bereit ſeien. Es müſſen aber dieſe Nachtheile
noch weit empfindlicher und gewiß in manchen Fällen
verderblich hervortreten, wenn neben den bereits geneh-
migten oder nach den Berathungen der vereinigten
ſtändiſchen Ausſchüſſe vorzugsweiſe zu befördernden
Eiſenbahn-Anlagen auch jene Projekte alle oder gro-
ßentheils zur Ausführung kommen ſollten, da ſie nicht
nur enorme Geldmittel, ſondern auch größere Arbeits-
kräfte in Anſpruch nehmen würden, als für die Ge-
werbe entbehrlich ſind. Daher erſcheint es um ſo nö-
thiger, der Verfolgung jener zahlreichen, ausgedehnten
Projekte Schranken zu ſetzen, als dieſelben vielfach zu
mißbräuchlichem Treiben benutzt werden und zu einem
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