§. 22. Die Möglichkeit des Schlagens bei irgend einem Zuge bedingt aber im Schachspiele niemals die Nothwendig- keit desselben. Wir führen diesen Satz hier ausdrücklich an, um gewissen Irrthümern vorzubeugen, die bei Kennern des Damenspiels und anderer Brettspiele sich einfinden könn- ten, in welchen nicht selten das Schlagen geboten und die Unterlassung mit Strafen bedroht ist.
Fünftes Kapitel. Die Angriffsweise der Figuren.
§. 23. Eine Figur, welche so gezogen ist, dass sie im nächsten Zuge eine feindliche Figur schlagen könnte, greift die letztere an. Man stelle sämmtliche Figuren nach ihrer ursprünglichen in §. 6 angedeuteten Stellung auf das Brett und lasse die weisse Partei ihren Königsbauer zwei Schritt von e 2 nach e 4 bewegen, die schwarze aber den gleichen Bauer von e 7 nach e 5 ziehen. Hierauf lasse man die Weissen ihren Königsspringer gemäss §. 17 von g 1 auf f 3 setzen, und man sieht leicht ein, dass dieser Springer im nächsten Zuge von f 3 auf e 5 schlagen könnte. Man sagt desshalb, mit dem Zuge des Springers nach f 3 greifen die Weissen den feindlichen Königsbauer an, oder auch sie bedrohen diesen Bauer, d. h. sie drohen, ihn im nächsten Zuge zu schlagen.
§. 24. Eine Figur, welche so gezogen ist, dass sie unmittelbar darauf von einer feindlichen Figur geschlagen werden könnte, stellt sich en prise. Wenn die weisse Par- tei im ersten Zuge ihren Königsbauer von e 2 nach e 4 ge- zogen hat, und der Gegner nun den Damenbauer von d 7 nach d 5 vorrückt, so stellt sich letzterer en prise, indem ihn darauf der weisse Königsbauer auf e 4 ohne Weiteres durch den Zug von e 4 nach d 5, wie wir in §. 21 gesehen haben, wegnehmen könnte. Eine Figur, welche sich en prise stellt, setzt sich somit selbst unmittelbar dem Angriff einer feindlichen aus.
§. 22. Die Möglichkeit des Schlagens bei irgend einem Zuge bedingt aber im Schachspiele niemals die Nothwendig- keit desselben. Wir führen diesen Satz hier ausdrücklich an, um gewissen Irrthümern vorzubeugen, die bei Kennern des Damenspiels und anderer Brettspiele sich einfinden könn- ten, in welchen nicht selten das Schlagen geboten und die Unterlassung mit Strafen bedroht ist.
Fünftes Kapitel. Die Angriffsweise der Figuren.
§. 23. Eine Figur, welche so gezogen ist, dass sie im nächsten Zuge eine feindliche Figur schlagen könnte, greift die letztere an. Man stelle sämmtliche Figuren nach ihrer ursprünglichen in §. 6 angedeuteten Stellung auf das Brett und lasse die weisse Partei ihren Königsbauer zwei Schritt von e 2 nach e 4 bewegen, die schwarze aber den gleichen Bauer von e 7 nach e 5 ziehen. Hierauf lasse man die Weissen ihren Königsspringer gemäss §. 17 von g 1 auf f 3 setzen, und man sieht leicht ein, dass dieser Springer im nächsten Zuge von f 3 auf e 5 schlagen könnte. Man sagt desshalb, mit dem Zuge des Springers nach f 3 greifen die Weissen den feindlichen Königsbauer an, oder auch sie bedrohen diesen Bauer, d. h. sie drohen, ihn im nächsten Zuge zu schlagen.
§. 24. Eine Figur, welche so gezogen ist, dass sie unmittelbar darauf von einer feindlichen Figur geschlagen werden könnte, stellt sich en prise. Wenn die weisse Par- tei im ersten Zuge ihren Königsbauer von e 2 nach e 4 ge- zogen hat, und der Gegner nun den Damenbauer von d 7 nach d 5 vorrückt, so stellt sich letzterer en prise, indem ihn darauf der weisse Königsbauer auf e 4 ohne Weiteres durch den Zug von e 4 nach d 5, wie wir in §. 21 gesehen haben, wegnehmen könnte. Eine Figur, welche sich en prise stellt, setzt sich somit selbst unmittelbar dem Angriff einer feindlichen aus.
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§. 22. Die Möglichkeit des Schlagens bei irgend einem
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keit desselben. Wir führen diesen Satz hier ausdrücklich
an, um gewissen Irrthümern vorzubeugen, die bei Kennern
des Damenspiels und anderer Brettspiele sich einfinden könn-
ten, in welchen nicht selten das Schlagen geboten und die
Unterlassung mit Strafen bedroht ist.
Fünftes Kapitel.
Die Angriffsweise der Figuren.
§. 23. Eine Figur, welche so gezogen ist, dass sie im
nächsten Zuge eine feindliche Figur schlagen könnte, greift
die letztere an. Man stelle sämmtliche Figuren nach ihrer
ursprünglichen in §. 6 angedeuteten Stellung auf das Brett
und lasse die weisse Partei ihren Königsbauer zwei Schritt
von e 2 nach e 4 bewegen, die schwarze aber den gleichen
Bauer von e 7 nach e 5 ziehen. Hierauf lasse man die Weissen
ihren Königsspringer gemäss §. 17 von g 1 auf f 3 setzen,
und man sieht leicht ein, dass dieser Springer im nächsten
Zuge von f 3 auf e 5 schlagen könnte. Man sagt desshalb,
mit dem Zuge des Springers nach f 3 greifen die Weissen
den feindlichen Königsbauer an, oder auch sie bedrohen
diesen Bauer, d. h. sie drohen, ihn im nächsten Zuge zu
schlagen.
§. 24. Eine Figur, welche so gezogen ist, dass sie
unmittelbar darauf von einer feindlichen Figur geschlagen
werden könnte, stellt sich en prise. Wenn die weisse Par-
tei im ersten Zuge ihren Königsbauer von e 2 nach e 4 ge-
zogen hat, und der Gegner nun den Damenbauer von d 7
nach d 5 vorrückt, so stellt sich letzterer en prise, indem
ihn darauf der weisse Königsbauer auf e 4 ohne Weiteres
durch den Zug von e 4 nach d 5, wie wir in §. 21 gesehen
haben, wegnehmen könnte. Eine Figur, welche sich en
prise stellt, setzt sich somit selbst unmittelbar dem Angriff
einer feindlichen aus.
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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/28>, abgerufen am 03.03.2025.
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