Was nicht allgemein noch unbedingt mög- lich ist, wird durch zween oder mehrere verschie- dene Gründe unter gewisse Schranken der Möglichkeit gesetzt. Denn da es bis dahin mög- lich ist, so hat es auch in sofern allerdings einen Grund der Möglichkeit. Da aber dieser Grund nicht ausreicht, so weit man will, so ist er selbst entweder auf Bedin- gungen gesetzt, oder es kommen in seiner Anwendung auf den vorgegebenen Fall Bedingungen hinzu, die ihm Schranken setzen. Da nun aus diesen Bedingungen erkennbar wird, warum die Möglichkeit nicht weiter reicht, so geben sie allerdings noch einen oder mehrere verschiedene Gründe an. Demnach wird, was nicht allgemein oder unbedingt möglich ist, durch zween oder mehrere verschiedene Gründe innert gewisse Schranken der Möglichkeit gesetzt.
§. 249.
Man sieht leicht, daß dieser Lehrsatz den bereits oben (§. 238.) erwiesenen umständlicher aufklärt, indem hier- aus erhellt, daß der Grund der Möglichkeit und de- ren Gränzen nicht einfach, sondern aus zween oder meh- rern zusammengesetzt ist. Man hat demnach allerdings mehr als einen Grund zu suchen, so oft man Möglich- keiten findet, die nicht allgemein noch unbedingt sind.
§. 250.
Es erhellet zugleich hieraus, daß die bedingten und nicht allgemeinen Möglichkeiten nur bey zusammengesetzten Begriffen vorkommen. Denn der Begriff der Bedingung, welche die Möglichkeit ein- schränkt, kömmt entweder noch zu dem Begriffe der Sa- che, an sich betrachtet, hinzu, oder man nimmt einzelne Möglichkeiten, die einander einschränken, zusammen. Jn beyden Fällen entsteht ein specialer und zusam- mengesetzter Begriff.
§. 251.
IV. Hauptſtuͤck, von dem Unterſchiede
§. 248.
Was nicht allgemein noch unbedingt moͤg- lich iſt, wird durch zween oder mehrere verſchie- dene Gruͤnde unter gewiſſe Schranken der Moͤglichkeit geſetzt. Denn da es bis dahin moͤg- lich iſt, ſo hat es auch in ſofern allerdings einen Grund der Moͤglichkeit. Da aber dieſer Grund nicht ausreicht, ſo weit man will, ſo iſt er ſelbſt entweder auf Bedin- gungen geſetzt, oder es kommen in ſeiner Anwendung auf den vorgegebenen Fall Bedingungen hinzu, die ihm Schranken ſetzen. Da nun aus dieſen Bedingungen erkennbar wird, warum die Moͤglichkeit nicht weiter reicht, ſo geben ſie allerdings noch einen oder mehrere verſchiedene Gruͤnde an. Demnach wird, was nicht allgemein oder unbedingt moͤglich iſt, durch zween oder mehrere verſchiedene Gruͤnde innert gewiſſe Schranken der Moͤglichkeit geſetzt.
§. 249.
Man ſieht leicht, daß dieſer Lehrſatz den bereits oben (§. 238.) erwieſenen umſtaͤndlicher aufklaͤrt, indem hier- aus erhellt, daß der Grund der Moͤglichkeit und de- ren Graͤnzen nicht einfach, ſondern aus zween oder meh- rern zuſammengeſetzt iſt. Man hat demnach allerdings mehr als einen Grund zu ſuchen, ſo oft man Moͤglich- keiten findet, die nicht allgemein noch unbedingt ſind.
§. 250.
Es erhellet zugleich hieraus, daß die bedingten und nicht allgemeinen Moͤglichkeiten nur bey zuſammengeſetzten Begriffen vorkommen. Denn der Begriff der Bedingung, welche die Moͤglichkeit ein- ſchraͤnkt, koͤmmt entweder noch zu dem Begriffe der Sa- che, an ſich betrachtet, hinzu, oder man nimmt einzelne Moͤglichkeiten, die einander einſchraͤnken, zuſammen. Jn beyden Faͤllen entſteht ein ſpecialer und zuſam- mengeſetzter Begriff.
§. 251.
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IV. Hauptſtuͤck, von dem Unterſchiede
§. 248.
Was nicht allgemein noch unbedingt moͤg-
lich iſt, wird durch zween oder mehrere verſchie-
dene Gruͤnde unter gewiſſe Schranken der
Moͤglichkeit geſetzt. Denn da es bis dahin moͤg-
lich iſt, ſo hat es auch in ſofern allerdings einen Grund
der Moͤglichkeit. Da aber dieſer Grund nicht ausreicht,
ſo weit man will, ſo iſt er ſelbſt entweder auf Bedin-
gungen geſetzt, oder es kommen in ſeiner Anwendung
auf den vorgegebenen Fall Bedingungen hinzu, die ihm
Schranken ſetzen. Da nun aus dieſen Bedingungen
erkennbar wird, warum die Moͤglichkeit nicht weiter
reicht, ſo geben ſie allerdings noch einen oder mehrere
verſchiedene Gruͤnde an. Demnach wird, was nicht
allgemein oder unbedingt moͤglich iſt, durch zween oder
mehrere verſchiedene Gruͤnde innert gewiſſe Schranken
der Moͤglichkeit geſetzt.
§. 249.
Man ſieht leicht, daß dieſer Lehrſatz den bereits oben
(§. 238.) erwieſenen umſtaͤndlicher aufklaͤrt, indem hier-
aus erhellt, daß der Grund der Moͤglichkeit und de-
ren Graͤnzen nicht einfach, ſondern aus zween oder meh-
rern zuſammengeſetzt iſt. Man hat demnach allerdings
mehr als einen Grund zu ſuchen, ſo oft man Moͤglich-
keiten findet, die nicht allgemein noch unbedingt ſind.
§. 250.
Es erhellet zugleich hieraus, daß die bedingten
und nicht allgemeinen Moͤglichkeiten nur bey
zuſammengeſetzten Begriffen vorkommen. Denn
der Begriff der Bedingung, welche die Moͤglichkeit ein-
ſchraͤnkt, koͤmmt entweder noch zu dem Begriffe der Sa-
che, an ſich betrachtet, hinzu, oder man nimmt einzelne
Moͤglichkeiten, die einander einſchraͤnken, zuſammen.
Jn beyden Faͤllen entſteht ein ſpecialer und zuſam-
mengeſetzter Begriff.
§. 251.
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 580. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/602>, abgerufen am 21.12.2024.
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