gebräuchlichsten sind, an nichts wenigers, als an die Julianische Periode gedacht hatten.
§. 678.
Die wissenschaftliche Erkenntniß soll dienen, Er- fahrungen überflüßig zu machen, und folglich das, was man noch erst erfahren müßte, voraus zu be- stimmen. (§. 604.) Dieses muß demnach aus dem, was man weis, und voraussetzt, folgen, das vor- ausgesetzte mag nun entweder im strengern Verstande a priori, oder aber mehr oder minder aus der Er- fahrung seyn. Hier kommen wir nun zu der genauern Untersuchung des Unterschieds der Titel, welche die Mathematiker schon von längsten Zeiten her über ihre Sätze zu schreiben gewohnt sind, (§. 149 seqq.) und zugleich zu der Theorie des Vortrags der wis- senschaftlichen Erkenntniß. Denn da in dem- selben ein Begriff aus dem andern, ein Satz aus dem andern, eine Aufgabe aus der andern folgen soll, so ist offenbar, daß dabey nicht jede Ordnung gleich- gültig ist, und daß, wenn man am strengsten gehen will, der Leser durch die erstgemeldten Titel immer er- innert werde, woher man die Begriffe, Sätze, und überhaupt die Wahrheiten, die man ihm vorstellt, nimmt, und worauf er, um sich da- von zu versichern, daß es Wahrheiten sind, zu achten habe. (§. 149--154. 156. 163. 164.)
§. 679.
Diese Ordnung besteht demnach darinn:
1. Daß die Begriffe, die zur Erklärung und Bestimmung der andern gebraucht werden müssen, vorhergehen, folglich die Grund- begriffe, und unmittelbare Erfahrungs- begriffe von den Lehrbegriffen, die daraus zusammengesetzt und bestimmt werden.
2. Sol-
IX. Hauptſtuͤck,
gebraͤuchlichſten ſind, an nichts wenigers, als an die Julianiſche Periode gedacht hatten.
§. 678.
Die wiſſenſchaftliche Erkenntniß ſoll dienen, Er- fahrungen uͤberfluͤßig zu machen, und folglich das, was man noch erſt erfahren muͤßte, voraus zu be- ſtimmen. (§. 604.) Dieſes muß demnach aus dem, was man weis, und vorausſetzt, folgen, das vor- ausgeſetzte mag nun entweder im ſtrengern Verſtande a priori, oder aber mehr oder minder aus der Er- fahrung ſeyn. Hier kommen wir nun zu der genauern Unterſuchung des Unterſchieds der Titel, welche die Mathematiker ſchon von laͤngſten Zeiten her uͤber ihre Saͤtze zu ſchreiben gewohnt ſind, (§. 149 ſeqq.) und zugleich zu der Theorie des Vortrags der wiſ- ſenſchaftlichen Erkenntniß. Denn da in dem- ſelben ein Begriff aus dem andern, ein Satz aus dem andern, eine Aufgabe aus der andern folgen ſoll, ſo iſt offenbar, daß dabey nicht jede Ordnung gleich- guͤltig iſt, und daß, wenn man am ſtrengſten gehen will, der Leſer durch die erſtgemeldten Titel immer er- innert werde, woher man die Begriffe, Saͤtze, und uͤberhaupt die Wahrheiten, die man ihm vorſtellt, nimmt, und worauf er, um ſich da- von zu verſichern, daß es Wahrheiten ſind, zu achten habe. (§. 149—154. 156. 163. 164.)
§. 679.
Dieſe Ordnung beſteht demnach darinn:
1. Daß die Begriffe, die zur Erklaͤrung und Beſtimmung der andern gebraucht werden muͤſſen, vorhergehen, folglich die Grund- begriffe, und unmittelbare Erfahrungs- begriffe von den Lehrbegriffen, die daraus zuſammengeſetzt und beſtimmt werden.
2. Sol-
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IX. Hauptſtuͤck,
gebraͤuchlichſten ſind, an nichts wenigers, als an die
Julianiſche Periode gedacht hatten.
§. 678.
Die wiſſenſchaftliche Erkenntniß ſoll dienen, Er-
fahrungen uͤberfluͤßig zu machen, und folglich das,
was man noch erſt erfahren muͤßte, voraus zu be-
ſtimmen. (§. 604.) Dieſes muß demnach aus dem,
was man weis, und vorausſetzt, folgen, das vor-
ausgeſetzte mag nun entweder im ſtrengern Verſtande
a priori, oder aber mehr oder minder aus der Er-
fahrung ſeyn. Hier kommen wir nun zu der genauern
Unterſuchung des Unterſchieds der Titel, welche die
Mathematiker ſchon von laͤngſten Zeiten her uͤber
ihre Saͤtze zu ſchreiben gewohnt ſind, (§. 149 ſeqq.)
und zugleich zu der Theorie des Vortrags der wiſ-
ſenſchaftlichen Erkenntniß. Denn da in dem-
ſelben ein Begriff aus dem andern, ein Satz aus dem
andern, eine Aufgabe aus der andern folgen ſoll, ſo
iſt offenbar, daß dabey nicht jede Ordnung gleich-
guͤltig iſt, und daß, wenn man am ſtrengſten gehen
will, der Leſer durch die erſtgemeldten Titel immer er-
innert werde, woher man die Begriffe, Saͤtze,
und uͤberhaupt die Wahrheiten, die man ihm
vorſtellt, nimmt, und worauf er, um ſich da-
von zu verſichern, daß es Wahrheiten ſind, zu
achten habe. (§. 149—154. 156. 163. 164.)
§. 679.
Dieſe Ordnung beſteht demnach darinn:
1. Daß die Begriffe, die zur Erklaͤrung und
Beſtimmung der andern gebraucht werden
muͤſſen, vorhergehen, folglich die Grund-
begriffe, und unmittelbare Erfahrungs-
begriffe von den Lehrbegriffen, die daraus
zuſammengeſetzt und beſtimmt werden.
2. Sol-
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 434. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/456>, abgerufen am 21.12.2024.
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