meinen Erkenntniß ausreichen, die Dinge, so uns in die Sinnen fallen, in Arten und Gattungen ein- zutheilen, und jedes Indiuiduum in seine Klasse zu setzen. Auf diese Art giebt uns auch die gemeine Er- kenntniß allgemeine und abstracte Begriffe, theils von den Dingen, die die Natur selbst in Arten und Gattungen unterschieden hat, dergleichen die Thiere, Pflanzen, Metalle, Steine etc. sind, theils von all- gemeinern Verhältnißbegriffen, z. E. Ursache, Wir- kung, Veränderung, Größe etc. sind.
§. 648.
Hingegen aber läßt die gemeine Erkenntniß den Umfang der Begriffe, und besonders der abstractern, mehrentheils unbestimmt, weil hiezu ein genaueres Beobachten und Auseinandersetzen (§. 611. 617.) er- fordert wird. Und man wird bey näherer Untersu- chung leicht finden, daß, wenn man die Begriffe, Worte und Sachen mit einander zusammenreimen will, dieser Umfang durch den Gebrauch zu reden öfters sehr willkührlich angenommen worden. Man kann hierüber nachsehen, was wir bereits in dem zwey- ten Hauptstücke von der Zuläßigkeit und den Folgen des willkührlich bestimmten Umfanges eines Begriffes (§. 103) und im ersten Hauptstücke (§ 34.) von der Beybehaltung, Abschaffung und Aenderung in der Bedeutung der Wörter angemerkt haben.
§. 649.
Die Bestimmung des Umfanges eines Begriffes, wobey Sach und Wort gegeben sind, und wo folg- lich der Begriff selbst ein Erfahrungsbegriff ist, haben wir bereits oben (§. 35 -- 64.) ausführlich an- gezeigt, und werden uns daher nicht länger damit aufhalten, sondern die übrigen Arten von Begriffen aufsuchen.
§. 650.
IX. Hauptſtuͤck,
meinen Erkenntniß ausreichen, die Dinge, ſo uns in die Sinnen fallen, in Arten und Gattungen ein- zutheilen, und jedes Indiuiduum in ſeine Klaſſe zu ſetzen. Auf dieſe Art giebt uns auch die gemeine Er- kenntniß allgemeine und abſtracte Begriffe, theils von den Dingen, die die Natur ſelbſt in Arten und Gattungen unterſchieden hat, dergleichen die Thiere, Pflanzen, Metalle, Steine ꝛc. ſind, theils von all- gemeinern Verhaͤltnißbegriffen, z. E. Urſache, Wir- kung, Veraͤnderung, Groͤße ꝛc. ſind.
§. 648.
Hingegen aber laͤßt die gemeine Erkenntniß den Umfang der Begriffe, und beſonders der abſtractern, mehrentheils unbeſtimmt, weil hiezu ein genaueres Beobachten und Auseinanderſetzen (§. 611. 617.) er- fordert wird. Und man wird bey naͤherer Unterſu- chung leicht finden, daß, wenn man die Begriffe, Worte und Sachen mit einander zuſammenreimen will, dieſer Umfang durch den Gebrauch zu reden oͤfters ſehr willkuͤhrlich angenommen worden. Man kann hieruͤber nachſehen, was wir bereits in dem zwey- ten Hauptſtuͤcke von der Zulaͤßigkeit und den Folgen des willkuͤhrlich beſtimmten Umfanges eines Begriffes (§. 103) und im erſten Hauptſtuͤcke (§ 34.) von der Beybehaltung, Abſchaffung und Aenderung in der Bedeutung der Woͤrter angemerkt haben.
§. 649.
Die Beſtimmung des Umfanges eines Begriffes, wobey Sach und Wort gegeben ſind, und wo folg- lich der Begriff ſelbſt ein Erfahrungsbegriff iſt, haben wir bereits oben (§. 35 — 64.) ausfuͤhrlich an- gezeigt, und werden uns daher nicht laͤnger damit aufhalten, ſondern die uͤbrigen Arten von Begriffen aufſuchen.
§. 650.
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IX. Hauptſtuͤck,
meinen Erkenntniß ausreichen, die Dinge, ſo uns
in die Sinnen fallen, in Arten und Gattungen ein-
zutheilen, und jedes Indiuiduum in ſeine Klaſſe zu
ſetzen. Auf dieſe Art giebt uns auch die gemeine Er-
kenntniß allgemeine und abſtracte Begriffe, theils
von den Dingen, die die Natur ſelbſt in Arten und
Gattungen unterſchieden hat, dergleichen die Thiere,
Pflanzen, Metalle, Steine ꝛc. ſind, theils von all-
gemeinern Verhaͤltnißbegriffen, z. E. Urſache, Wir-
kung, Veraͤnderung, Groͤße ꝛc. ſind.
§. 648.
Hingegen aber laͤßt die gemeine Erkenntniß den
Umfang der Begriffe, und beſonders der abſtractern,
mehrentheils unbeſtimmt, weil hiezu ein genaueres
Beobachten und Auseinanderſetzen (§. 611. 617.) er-
fordert wird. Und man wird bey naͤherer Unterſu-
chung leicht finden, daß, wenn man die Begriffe,
Worte und Sachen mit einander zuſammenreimen
will, dieſer Umfang durch den Gebrauch zu reden
oͤfters ſehr willkuͤhrlich angenommen worden. Man
kann hieruͤber nachſehen, was wir bereits in dem zwey-
ten Hauptſtuͤcke von der Zulaͤßigkeit und den Folgen
des willkuͤhrlich beſtimmten Umfanges eines Begriffes
(§. 103) und im erſten Hauptſtuͤcke (§ 34.) von der
Beybehaltung, Abſchaffung und Aenderung in der
Bedeutung der Woͤrter angemerkt haben.
§. 649.
Die Beſtimmung des Umfanges eines Begriffes,
wobey Sach und Wort gegeben ſind, und wo folg-
lich der Begriff ſelbſt ein Erfahrungsbegriff iſt,
haben wir bereits oben (§. 35 — 64.) ausfuͤhrlich an-
gezeigt, und werden uns daher nicht laͤnger damit
aufhalten, ſondern die uͤbrigen Arten von Begriffen
aufſuchen.
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 418. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/440>, abgerufen am 21.11.2024.
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