so wird ihre Wahrheit für sich zugegeben, und die Schlußrede ist zum Beweise hinreichend. Widrigen- falls aber müssen die Vordersätze durch neue Schluß- reden bewiesen werden. Auch in diesen muß demnach die Form richtig, und die Vordersätze wahr seyn. Die Wahrheit der Vordersätze erfordert zuweilen neue Schlußreden, und dieses geht so weit, bis man auf Vordersätze kömmt, deren Wahrheit für sich ein- leuchtend ist.
§. 315.
Dieses Verfahren heißt die analytische Artzu beweisen, weil man bey dem Schlußsatz anfängt, und ihn durch eine Schlußrede in zween Vordersätze, jeden von diesen wiederum in zween andre auflöst, und damit so weit fortfährt, bis die Vordersätze kei- ner fernern Auflösung mehr bedürfen. Man hat lange Zeit geglaubt, diese Art zu beweisen sey die einige, und hat sie daher auch fast allein in den Ver- nunftlehren betrachtet. Die scholastische Art zu disputiren beruht darauf, und diese Gewohnheit machte ihre Kenntniß einigermaaßen nothwendig. Da man aber bey dem Schlußsatze anfängt, so ist klar, daß man voraus wissen müsse, ob er wahr sey oder nicht? Denn wäre er falsch, so würde er sich gar nicht be- weisen lassen, weil aus wahren Vordersätzen und richtiger Form nothwendig auch ein wahrer Schluß- satz folgt. Versichert man sich aber vorher, daß der Satz, den man beweisen will, wahr sey, so geschieht dieses entweder aus Gründen, oder durch die Erfah- rung. Jm ersten Fall stellt man sich seinen Zusam- menhang mit den Gründen bereits vor, und in so ferne wird nicht nur der analytische Vortrag überflüßig, sondern es zeigt sich zugleich, daß es noch andre Arten zu beweisen geben müsse. Gründet sich hinge-
gen
VI. Hauptſtuͤck,
ſo wird ihre Wahrheit fuͤr ſich zugegeben, und die Schlußrede iſt zum Beweiſe hinreichend. Widrigen- falls aber muͤſſen die Vorderſaͤtze durch neue Schluß- reden bewieſen werden. Auch in dieſen muß demnach die Form richtig, und die Vorderſaͤtze wahr ſeyn. Die Wahrheit der Vorderſaͤtze erfordert zuweilen neue Schlußreden, und dieſes geht ſo weit, bis man auf Vorderſaͤtze koͤmmt, deren Wahrheit fuͤr ſich ein- leuchtend iſt.
§. 315.
Dieſes Verfahren heißt die analytiſche Artzu beweiſen, weil man bey dem Schlußſatz anfaͤngt, und ihn durch eine Schlußrede in zween Vorderſaͤtze, jeden von dieſen wiederum in zween andre aufloͤſt, und damit ſo weit fortfaͤhrt, bis die Vorderſaͤtze kei- ner fernern Aufloͤſung mehr beduͤrfen. Man hat lange Zeit geglaubt, dieſe Art zu beweiſen ſey die einige, und hat ſie daher auch faſt allein in den Ver- nunftlehren betrachtet. Die ſcholaſtiſche Art zu diſputiren beruht darauf, und dieſe Gewohnheit machte ihre Kenntniß einigermaaßen nothwendig. Da man aber bey dem Schlußſatze anfaͤngt, ſo iſt klar, daß man voraus wiſſen muͤſſe, ob er wahr ſey oder nicht? Denn waͤre er falſch, ſo wuͤrde er ſich gar nicht be- weiſen laſſen, weil aus wahren Vorderſaͤtzen und richtiger Form nothwendig auch ein wahrer Schluß- ſatz folgt. Verſichert man ſich aber vorher, daß der Satz, den man beweiſen will, wahr ſey, ſo geſchieht dieſes entweder aus Gruͤnden, oder durch die Erfah- rung. Jm erſten Fall ſtellt man ſich ſeinen Zuſam- menhang mit den Gruͤnden bereits vor, und in ſo ferne wird nicht nur der analytiſche Vortrag uͤberfluͤßig, ſondern es zeigt ſich zugleich, daß es noch andre Arten zu beweiſen geben muͤſſe. Gruͤndet ſich hinge-
gen
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VI. Hauptſtuͤck,
ſo wird ihre Wahrheit fuͤr ſich zugegeben, und die
Schlußrede iſt zum Beweiſe hinreichend. Widrigen-
falls aber muͤſſen die Vorderſaͤtze durch neue Schluß-
reden bewieſen werden. Auch in dieſen muß demnach
die Form richtig, und die Vorderſaͤtze wahr ſeyn.
Die Wahrheit der Vorderſaͤtze erfordert zuweilen neue
Schlußreden, und dieſes geht ſo weit, bis man auf
Vorderſaͤtze koͤmmt, deren Wahrheit fuͤr ſich ein-
leuchtend iſt.
§. 315.
Dieſes Verfahren heißt die analytiſche Artzu
beweiſen, weil man bey dem Schlußſatz anfaͤngt,
und ihn durch eine Schlußrede in zween Vorderſaͤtze,
jeden von dieſen wiederum in zween andre aufloͤſt,
und damit ſo weit fortfaͤhrt, bis die Vorderſaͤtze kei-
ner fernern Aufloͤſung mehr beduͤrfen. Man hat
lange Zeit geglaubt, dieſe Art zu beweiſen ſey die
einige, und hat ſie daher auch faſt allein in den Ver-
nunftlehren betrachtet. Die ſcholaſtiſche Art zu
diſputiren beruht darauf, und dieſe Gewohnheit machte
ihre Kenntniß einigermaaßen nothwendig. Da man
aber bey dem Schlußſatze anfaͤngt, ſo iſt klar, daß
man voraus wiſſen muͤſſe, ob er wahr ſey oder nicht?
Denn waͤre er falſch, ſo wuͤrde er ſich gar nicht be-
weiſen laſſen, weil aus wahren Vorderſaͤtzen und
richtiger Form nothwendig auch ein wahrer Schluß-
ſatz folgt. Verſichert man ſich aber vorher, daß der
Satz, den man beweiſen will, wahr ſey, ſo geſchieht
dieſes entweder aus Gruͤnden, oder durch die Erfah-
rung. Jm erſten Fall ſtellt man ſich ſeinen Zuſam-
menhang mit den Gruͤnden bereits vor, und in ſo ferne
wird nicht nur der analytiſche Vortrag uͤberfluͤßig,
ſondern es zeigt ſich zugleich, daß es noch andre
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/230>, abgerufen am 21.11.2024.
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