Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

Bild:
<< vorherige Seite

XXVIII. Hauptstück.
tionirt werden müssen, wenn einerley oder auch ver-
schiedene Bewegung und Kraft heraus kommen solle.

§. 832.

Man hat in der Mathematic einige Gesetze in An-
sehung der Gleichartigkeit der Größen (leges homoge-
neorum
), die man sich besonders da zu beobachten
vorleget, wo man Gleichungen heraus bringen, die
Coefficienten bestimmen, und die Formeln theils an-
wenden, theils in einander verwandeln, oder auch
mit einander vergleichen will. Das Grundgesetz da-
bey, wovon die übrigen nur besondere Anwendungen
sind, ist dieses, daß sich nur solche Größen addiren
und mit einander vergleichen lassen, die der Beschaf-
fenheit und den Dimensionen nach gleichartig sind.
Wir haben nun dieses Gesetz bereits vorhin (§. 811.)
betrachtet, und dabey zugleich angezeiget, wie man
diese Erforderniß verstehen solle, und wie man ver-
mittelst der Verhältnisse und Einheiten, da wo diese
ungleichartig sind, die behörigen Verwandlungen vor-
zunehmen habe (§. 814. seqq.). Wir werden demnach
das daselbst gesagte hier nicht wiederholen, sondern
nur über die Anwendung desselben einige Betrachtun-
gen anführen.

§. 833.

Einmal erfordert die Anwendung dieses Gesetzes,
daß man mehrentheils mit gleichartigen Größen eini-
ge Verwandlung vornehmen müsse, bevor sie sich ad-
diren oder subtrahiren lassen, das will sagen, man
kann sie nicht immer so schlechthin nehmen, wie man
sie an sich findet oder ausmißt, theils, weil dabey noch
einige Unähnlichkeiten vorkommen, theils weil noch be-
sondere Modificationen dabey sind, die sie größer oder
kleiner machen. Das in dem §. 744. von der Auflö-

sung

XXVIII. Hauptſtuͤck.
tionirt werden muͤſſen, wenn einerley oder auch ver-
ſchiedene Bewegung und Kraft heraus kommen ſolle.

§. 832.

Man hat in der Mathematic einige Geſetze in An-
ſehung der Gleichartigkeit der Groͤßen (leges homoge-
neorum
), die man ſich beſonders da zu beobachten
vorleget, wo man Gleichungen heraus bringen, die
Coefficienten beſtimmen, und die Formeln theils an-
wenden, theils in einander verwandeln, oder auch
mit einander vergleichen will. Das Grundgeſetz da-
bey, wovon die uͤbrigen nur beſondere Anwendungen
ſind, iſt dieſes, daß ſich nur ſolche Groͤßen addiren
und mit einander vergleichen laſſen, die der Beſchaf-
fenheit und den Dimenſionen nach gleichartig ſind.
Wir haben nun dieſes Geſetz bereits vorhin (§. 811.)
betrachtet, und dabey zugleich angezeiget, wie man
dieſe Erforderniß verſtehen ſolle, und wie man ver-
mittelſt der Verhaͤltniſſe und Einheiten, da wo dieſe
ungleichartig ſind, die behoͤrigen Verwandlungen vor-
zunehmen habe (§. 814. ſeqq.). Wir werden demnach
das daſelbſt geſagte hier nicht wiederholen, ſondern
nur uͤber die Anwendung deſſelben einige Betrachtun-
gen anfuͤhren.

§. 833.

Einmal erfordert die Anwendung dieſes Geſetzes,
daß man mehrentheils mit gleichartigen Groͤßen eini-
ge Verwandlung vornehmen muͤſſe, bevor ſie ſich ad-
diren oder ſubtrahiren laſſen, das will ſagen, man
kann ſie nicht immer ſo ſchlechthin nehmen, wie man
ſie an ſich findet oder ausmißt, theils, weil dabey noch
einige Unaͤhnlichkeiten vorkommen, theils weil noch be-
ſondere Modificationen dabey ſind, die ſie groͤßer oder
kleiner machen. Das in dem §. 744. von der Aufloͤ-

ſung
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0468" n="460"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">XXVIII.</hi> Haupt&#x017F;tu&#x0364;ck.</hi></fw><lb/>
tionirt werden mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en, wenn einerley oder auch ver-<lb/>
&#x017F;chiedene Bewegung und Kraft heraus kommen &#x017F;olle.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 832.</head><lb/>
            <p>Man hat in der Mathematic einige Ge&#x017F;etze in An-<lb/>
&#x017F;ehung der Gleichartigkeit der Gro&#x0364;ßen (<hi rendition="#aq">leges homoge-<lb/>
neorum</hi>), die man &#x017F;ich be&#x017F;onders da zu beobachten<lb/>
vorleget, wo man Gleichungen heraus bringen, die<lb/>
Coefficienten be&#x017F;timmen, und die Formeln theils an-<lb/>
wenden, theils in einander verwandeln, oder auch<lb/>
mit einander vergleichen will. Das Grundge&#x017F;etz da-<lb/>
bey, wovon die u&#x0364;brigen nur be&#x017F;ondere Anwendungen<lb/>
&#x017F;ind, i&#x017F;t die&#x017F;es, daß &#x017F;ich nur &#x017F;olche Gro&#x0364;ßen addiren<lb/>
und mit einander vergleichen la&#x017F;&#x017F;en, die der Be&#x017F;chaf-<lb/>
fenheit und den Dimen&#x017F;ionen nach gleichartig &#x017F;ind.<lb/>
Wir haben nun die&#x017F;es Ge&#x017F;etz bereits vorhin (§. 811.)<lb/>
betrachtet, und dabey zugleich angezeiget, wie man<lb/>
die&#x017F;e Erforderniß ver&#x017F;tehen &#x017F;olle, und wie man ver-<lb/>
mittel&#x017F;t der Verha&#x0364;ltni&#x017F;&#x017F;e und Einheiten, da wo die&#x017F;e<lb/>
ungleichartig &#x017F;ind, die beho&#x0364;rigen Verwandlungen vor-<lb/>
zunehmen habe (§. 814. <hi rendition="#aq">&#x017F;eqq.</hi>). Wir werden demnach<lb/>
das da&#x017F;elb&#x017F;t ge&#x017F;agte hier nicht wiederholen, &#x017F;ondern<lb/>
nur u&#x0364;ber die Anwendung de&#x017F;&#x017F;elben einige Betrachtun-<lb/>
gen anfu&#x0364;hren.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 833.</head><lb/>
            <p>Einmal erfordert die Anwendung die&#x017F;es Ge&#x017F;etzes,<lb/>
daß man mehrentheils mit gleichartigen Gro&#x0364;ßen eini-<lb/>
ge Verwandlung vornehmen mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;e, bevor &#x017F;ie &#x017F;ich ad-<lb/>
diren oder &#x017F;ubtrahiren la&#x017F;&#x017F;en, das will &#x017F;agen, man<lb/>
kann &#x017F;ie nicht immer &#x017F;o &#x017F;chlechthin nehmen, wie man<lb/>
&#x017F;ie an &#x017F;ich findet oder ausmißt, theils, weil dabey noch<lb/>
einige Una&#x0364;hnlichkeiten vorkommen, theils weil noch be-<lb/>
&#x017F;ondere Modificationen dabey &#x017F;ind, die &#x017F;ie gro&#x0364;ßer oder<lb/>
kleiner machen. Das in dem §. 744. von der Auflo&#x0364;-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x017F;ung</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[460/0468] XXVIII. Hauptſtuͤck. tionirt werden muͤſſen, wenn einerley oder auch ver- ſchiedene Bewegung und Kraft heraus kommen ſolle. §. 832. Man hat in der Mathematic einige Geſetze in An- ſehung der Gleichartigkeit der Groͤßen (leges homoge- neorum), die man ſich beſonders da zu beobachten vorleget, wo man Gleichungen heraus bringen, die Coefficienten beſtimmen, und die Formeln theils an- wenden, theils in einander verwandeln, oder auch mit einander vergleichen will. Das Grundgeſetz da- bey, wovon die uͤbrigen nur beſondere Anwendungen ſind, iſt dieſes, daß ſich nur ſolche Groͤßen addiren und mit einander vergleichen laſſen, die der Beſchaf- fenheit und den Dimenſionen nach gleichartig ſind. Wir haben nun dieſes Geſetz bereits vorhin (§. 811.) betrachtet, und dabey zugleich angezeiget, wie man dieſe Erforderniß verſtehen ſolle, und wie man ver- mittelſt der Verhaͤltniſſe und Einheiten, da wo dieſe ungleichartig ſind, die behoͤrigen Verwandlungen vor- zunehmen habe (§. 814. ſeqq.). Wir werden demnach das daſelbſt geſagte hier nicht wiederholen, ſondern nur uͤber die Anwendung deſſelben einige Betrachtun- gen anfuͤhren. §. 833. Einmal erfordert die Anwendung dieſes Geſetzes, daß man mehrentheils mit gleichartigen Groͤßen eini- ge Verwandlung vornehmen muͤſſe, bevor ſie ſich ad- diren oder ſubtrahiren laſſen, das will ſagen, man kann ſie nicht immer ſo ſchlechthin nehmen, wie man ſie an ſich findet oder ausmißt, theils, weil dabey noch einige Unaͤhnlichkeiten vorkommen, theils weil noch be- ſondere Modificationen dabey ſind, die ſie groͤßer oder kleiner machen. Das in dem §. 744. von der Aufloͤ- ſung

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/468
Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/468>, abgerufen am 21.11.2024.