und Untereintheilungen, die damit vorgenommen werden müssen, wenn man jede darunter gehörenden Indiuidua herausbringen will. Denn alles dieses ist schon in dem Begriffe, und darf folglich demselben nicht erst zugesetzet werden, und wenn wir es thun, so richten wir eigentlich nur unsern Begriff oder die Vorstellung, die wir von der Sache haben, der Sache gemäß ein (§. 509. 510.), und machen dadurch die Sacherklärung, die wir davon haben, vollständiger. Hier setzen wir voraus, dieses alles sey schon geschehen, und da kömmt die Frage vor, was man einem solchen Begriffe noch zusetzen müsse, um ihn specialer zu ma- chen, oder wie diese Bestimmungen beschaffen seyn?
§. 527.
Um diese Frage behörig zu untersuchen, werden wir den abstracten Begriff mit den Indiuiduis verglei- chen, in welchen er vorkömmt. Der Begriff sey B, eines von diesen Indiuiduis, welches man wolle, sey C, so haben wir immer den individualen Satz: CistB. Soll nun dieser genau bestimmt und richtig seyn, so muß sich das Prädicat B gleichförmig über das ganze Subject C ausbreiten, (§. 242.). Was nun hiebey fehlen kann, ist, daß B nicht in allen Theilen des C vorkomme, und folglich dem C nur deswegen zugeeignet werde, weil C in einigen seiner Theile B ist. Jn so fern ist demnach C ungleichartig, und man muß eigentlich nur die Theile nehmen, in wel- chen B vorkömmt. Dieses vorausgesetzt, so ist C von jeden andern Indiuiduis C nur der Zahl und den Graden nach verschieden, und widrigenfalls hat man statt eines abstracten Begriffes B, mehrere und von einander verschiedene, (§. 458.). Es kömmt hiebey auf den Begriff B an, ob in demselben der Begriff
des
XVI. Hauptſtuͤck.
und Untereintheilungen, die damit vorgenommen werden muͤſſen, wenn man jede darunter gehoͤrenden Indiuidua herausbringen will. Denn alles dieſes iſt ſchon in dem Begriffe, und darf folglich demſelben nicht erſt zugeſetzet werden, und wenn wir es thun, ſo richten wir eigentlich nur unſern Begriff oder die Vorſtellung, die wir von der Sache haben, der Sache gemaͤß ein (§. 509. 510.), und machen dadurch die Sacherklaͤrung, die wir davon haben, vollſtaͤndiger. Hier ſetzen wir voraus, dieſes alles ſey ſchon geſchehen, und da koͤmmt die Frage vor, was man einem ſolchen Begriffe noch zuſetzen muͤſſe, um ihn ſpecialer zu ma- chen, oder wie dieſe Beſtimmungen beſchaffen ſeyn?
§. 527.
Um dieſe Frage behoͤrig zu unterſuchen, werden wir den abſtracten Begriff mit den Indiuiduis verglei- chen, in welchen er vorkoͤmmt. Der Begriff ſey B, eines von dieſen Indiuiduis, welches man wolle, ſey C, ſo haben wir immer den individualen Satz: CiſtB. Soll nun dieſer genau beſtimmt und richtig ſeyn, ſo muß ſich das Praͤdicat B gleichfoͤrmig uͤber das ganze Subject C ausbreiten, (§. 242.). Was nun hiebey fehlen kann, iſt, daß B nicht in allen Theilen des C vorkomme, und folglich dem C nur deswegen zugeeignet werde, weil C in einigen ſeiner Theile B iſt. Jn ſo fern iſt demnach C ungleichartig, und man muß eigentlich nur die Theile nehmen, in wel- chen B vorkoͤmmt. Dieſes vorausgeſetzt, ſo iſt C von jeden andern Indiuiduis C nur der Zahl und den Graden nach verſchieden, und widrigenfalls hat man ſtatt eines abſtracten Begriffes B, mehrere und von einander verſchiedene, (§. 458.). Es koͤmmt hiebey auf den Begriff B an, ob in demſelben der Begriff
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XVI. Hauptſtuͤck.
und Untereintheilungen, die damit vorgenommen
werden muͤſſen, wenn man jede darunter gehoͤrenden
Indiuidua herausbringen will. Denn alles dieſes iſt
ſchon in dem Begriffe, und darf folglich demſelben
nicht erſt zugeſetzet werden, und wenn wir es thun,
ſo richten wir eigentlich nur unſern Begriff oder die
Vorſtellung, die wir von der Sache haben, der Sache
gemaͤß ein (§. 509. 510.), und machen dadurch die
Sacherklaͤrung, die wir davon haben, vollſtaͤndiger.
Hier ſetzen wir voraus, dieſes alles ſey ſchon geſchehen,
und da koͤmmt die Frage vor, was man einem ſolchen
Begriffe noch zuſetzen muͤſſe, um ihn ſpecialer zu ma-
chen, oder wie dieſe Beſtimmungen beſchaffen ſeyn?
§. 527.
Um dieſe Frage behoͤrig zu unterſuchen, werden
wir den abſtracten Begriff mit den Indiuiduis verglei-
chen, in welchen er vorkoͤmmt. Der Begriff ſey B,
eines von dieſen Indiuiduis, welches man wolle, ſey C,
ſo haben wir immer den individualen Satz: C iſt B.
Soll nun dieſer genau beſtimmt und richtig ſeyn,
ſo muß ſich das Praͤdicat B gleichfoͤrmig uͤber das
ganze Subject C ausbreiten, (§. 242.). Was nun
hiebey fehlen kann, iſt, daß B nicht in allen Theilen
des C vorkomme, und folglich dem C nur deswegen
zugeeignet werde, weil C in einigen ſeiner Theile B
iſt. Jn ſo fern iſt demnach C ungleichartig, und
man muß eigentlich nur die Theile nehmen, in wel-
chen B vorkoͤmmt. Dieſes vorausgeſetzt, ſo iſt C
von jeden andern Indiuiduis C nur der Zahl und den
Graden nach verſchieden, und widrigenfalls hat man
ſtatt eines abſtracten Begriffes B, mehrere und von
einander verſchiedene, (§. 458.). Es koͤmmt hiebey
auf den Begriff B an, ob in demſelben der Begriff
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/154>, abgerufen am 22.02.2025.
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