Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.Das Veränderliche und Fortdauernde. auch durch eine genaue Combination der Be-stimmungen, so einfache Begriffe leiden, vor- erst ausmachen, auf wie vielerley Arten sie als wesentliche Stücke zusammen genommen wer- den können. Hiezu geben nun die oben (§. 53. 157. 158.) vorgelegten Tabellen, in Absicht auf die Grundlehre, die erste Anlage. §. 230. Wir werden nun noch zu der in dem §. 209. ge- als N 2
Das Veraͤnderliche und Fortdauernde. auch durch eine genaue Combination der Be-ſtimmungen, ſo einfache Begriffe leiden, vor- erſt ausmachen, auf wie vielerley Arten ſie als weſentliche Stuͤcke zuſammen genommen wer- den koͤnnen. Hiezu geben nun die oben (§. 53. 157. 158.) vorgelegten Tabellen, in Abſicht auf die Grundlehre, die erſte Anlage. §. 230. Wir werden nun noch zu der in dem §. 209. ge- als N 2
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Das Veraͤnderliche und Fortdauernde.
auch durch eine genaue Combination der Be-
ſtimmungen, ſo einfache Begriffe leiden, vor-
erſt ausmachen, auf wie vielerley Arten ſie als
weſentliche Stuͤcke zuſammen genommen wer-
den koͤnnen. Hiezu geben nun die oben (§. 53.
157. 158.) vorgelegten Tabellen, in Abſicht auf
die Grundlehre, die erſte Anlage.
§. 230.
Wir werden nun noch zu der in dem §. 209. ge-
machten Anmerkung zuruͤck kehren, und gegenwaͤr-
tiges Hauptſtuͤck mit dem vorhergehenden in Verbin-
dung bringen. Denn da wir bisher die Bedingun-
gen angegeben haben, unter welchen ein Indiuiduum
ſeiner Veraͤnderungen unerachtet eben daſſelbe ver-
bleibt, und ſeinen Namen behaͤlt; ſo koͤnnen wir nun
anmerken, daß man bey der Eintheilung der einzeln
Dinge in Arten und Gattungen von dieſen Modi-
ficationen und Varietaͤten abſtrahirt, und in den Be-
griff des Indiuidui nicht mehr nimmt, als die weſent-
lichen Stuͤcke, weil dieſe, ſo lange ſie bleiben, ma-
chen, daß das Indiuiduum als eben daſſelbe angeſehen
wird. Man ſieht ſie als das, wenigſtens bedingungs-
weiſe, Fortdauernde in dem Indiuiduo an, und ſo
fern ſie, auch nur als bloß moͤglich, oder ohne Ruͤck-
ſicht auf die Exiſtenz betrachtet, ein Ganzes vorſtellen,
ſo gehoͤren ſie in das Reich der Wahrheiten, und
in dieſem werden ſie als unveraͤnderlich angeſehen,
(§. 229. Nº. 5.). Jn dieſer Geſtalt laſſen ſich die
Indiuidua allerdings, in Abſicht auf ihre Aehnlichkeit
und Verſchiedenheit, mit einander vergleichen, und
in Arten und Gattungen vertheilen; und die Begriffe
dieſer Arten | und Gattungen werden als ebenfalls in
das Reich der Wahrheiten gehoͤrend, und folglich
als
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