a) Vergl. Pütter's instit. juris publ. germ. §. 89, not. b.
b) Wahl- und KrönungsDiarium Kaiser Leopolds II. (Frankf. a. M. 1791. fol.), S. 278. Das angef. Protokoll des kur- fürstl. WahlConvents v. 1790, Bd. II, S. 399. 401. 434 f. 448.
§. 103. Schluss.
4) In der Seiten- oder LateralOrdnung a), d. h. wenn in gerader Linie, immer Einer an der Seite des Andern sich befindet, ist bald der äus- serste Platz, auf der rechten oder linken Seite der erste, der folgende der zweite b), u. s. w.; bald ist a) unter zweien die Stelle zur rechten Hand die erste; b) unter dreien die mittlere die er- ste, die zur Rechten die zweite, die zur Lin- ken die dritte; c) unter vieren der entfernteste Platz rechter Hand der zweite, der folgende der erste, diesem zur Linken zuerst der dritte, dann der vierte; d) unter fünfen ist der erste in der Mitte, diesem zunächst auf der Rechten der zweite, auf der Linken der dritte, dann weiter auf der Rechten der vierte, auf der Lin- ken der fünfte; e) unter sechsen und mehreren eben so, abwechselnd nach der Entfernung von dem mittlern oder Ehrenplatz c).
a) Von den verschiedenen Arten der Seitenordnung in dem ehemaligen Collegium der Kurfürsten, in und ohne Gegen- wart des Kaisers, s. Pütter l. c. §. 89, nota c. Moser's teutsches Staatsr., Th. XXXIII, S. 274 ff. 280 ff.
b) In dem angef. Wahl- und KrönungsDiarium K. Leopolds II., das Schema zu S. 122, der VotantenTisch.
c)Ebendas., auf der Estrade. Moser a. a. O. S. 274.
III. Cap. Recht der Gleichheit.
a) Vergl. Pütter’s instit. juris publ. germ. §. 89, not. b.
b) Wahl- und KrönungsDiarium Kaiser Leopolds II. (Frankf. a. M. 1791. fol.), S. 278. Das angef. Protokoll des kur- fürstl. WahlConvents v. 1790, Bd. II, S. 399. 401. 434 f. 448.
§. 103. Schluſs.
4) In der Seiten- oder LateralOrdnung a), d. h. wenn in gerader Linie, immer Einer an der Seite des Andern sich befindet, ist bald der äus- serste Platz, auf der rechten oder linken Seite der erste, der folgende der zweite b), u. s. w.; bald ist a) unter zweien die Stelle zur rechten Hand die erste; b) unter dreien die mittlere die er- ste, die zur Rechten die zweite, die zur Lin- ken die dritte; c) unter vieren der entfernteste Platz rechter Hand der zweite, der folgende der erste, diesem zur Linken zuerst der dritte, dann der vierte; d) unter fünfen ist der erste in der Mitte, diesem zunächst auf der Rechten der zweite, auf der Linken der dritte, dann weiter auf der Rechten der vierte, auf der Lin- ken der fünfte; e) unter sechsen und mehreren eben so, abwechselnd nach der Entfernung von dem mittlern oder Ehrenplatz c).
a) Von den verschiedenen Arten der Seitenordnung in dem ehemaligen Collegium der Kurfürsten, in und ohne Gegen- wart des Kaisers, s. Pütter l. c. §. 89, nota c. Moser’s teutsches Staatsr., Th. XXXIII, S. 274 ff. 280 ff.
b) In dem angef. Wahl- und KrönungsDiarium K. Leopolds II., das Schema zu S. 122, der VotantenTisch.
c)Ebendas., auf der Estrade. Moser a. a. O. S. 274.
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III. Cap. Recht der Gleichheit.
a⁾ Vergl. Pütter’s instit. juris publ. germ. §. 89, not. b.
b⁾ Wahl- und KrönungsDiarium Kaiser Leopolds II. (Frankf.
a. M. 1791. fol.), S. 278. Das angef. Protokoll des kur-
fürstl. WahlConvents v. 1790, Bd. II, S. 399. 401. 434 f. 448.
§. 103.
Schluſs.
4) In der Seiten- oder LateralOrdnung a),
d. h. wenn in gerader Linie, immer Einer an der
Seite des Andern sich befindet, ist bald der äus-
serste Platz, auf der rechten oder linken Seite
der erste, der folgende der zweite b), u. s. w.;
bald ist a) unter zweien die Stelle zur rechten Hand
die erste; b) unter dreien die mittlere die er-
ste, die zur Rechten die zweite, die zur Lin-
ken die dritte; c) unter vieren der entfernteste
Platz rechter Hand der zweite, der folgende
der erste, diesem zur Linken zuerst der dritte,
dann der vierte; d) unter fünfen ist der erste
in der Mitte, diesem zunächst auf der Rechten
der zweite, auf der Linken der dritte, dann
weiter auf der Rechten der vierte, auf der Lin-
ken der fünfte; e) unter sechsen und mehreren
eben so, abwechselnd nach der Entfernung von
dem mittlern oder Ehrenplatz c).
a⁾ Von den verschiedenen Arten der Seitenordnung in dem
ehemaligen Collegium der Kurfürsten, in und ohne Gegen-
wart des Kaisers, s. Pütter l. c. §. 89, nota c. Moser’s
teutsches Staatsr., Th. XXXIII, S. 274 ff. 280 ff.
b⁾ In dem angef. Wahl- und KrönungsDiarium K. Leopolds II.,
das Schema zu S. 122, der VotantenTisch.
c⁾ Ebendas., auf der Estrade. Moser a. a. O. S. 274.
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Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/169>, abgerufen am 28.02.2025.
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