Als der Verfasser dieses Werk begonn, durfte er vielleicht hoffen, etliche Gegenstände der eu- ropäischen VölkerrechtsWissenschaft in neues Licht zu stellen, ihr System zu vereinfachen, sie mit manchen Notizen und Bemerkungen zu bereichern, die dem Scharfblick seiner Vorgän- ger entgangen waren, und hinzuzufügen, was nach ihnen Erfahrung und Umstände darbieten konnten; doch hatte er einen mehr noch em- pfehlungswerthen und dringenderen Beweggrund. Er glaubte, in Hinsicht auf Diplomatie, das Ver- dienst verschiedener von seinen Landsleuten er- höhen zu können, wenn er sich bestrebte, zu dem Studium des positiven Völkerrechtes vor- züglich diejenigen seiner Zeitgenossen zu er-
VORREDE IN DER FRANZÖSISCHEN AUSGABE.
Als der Verfasser dieses Werk begonn, durfte er vielleicht hoffen, etliche Gegenstände der eu- ropäischen VölkerrechtsWissenschaft in neues Licht zu stellen, ihr System zu vereinfachen, sie mit manchen Notizen und Bemerkungen zu bereichern, die dem Scharfblick seiner Vorgän- ger entgangen waren, und hinzuzufügen, was nach ihnen Erfahrung und Umstände darbieten konnten; doch hatte er einen mehr noch em- pfehlungswerthen und dringenderen Beweggrund. Er glaubte, in Hinsicht auf Diplomatie, das Ver- dienst verschiedener von seinen Landsleuten er- höhen zu können, wenn er sich bestrebte, zu dem Studium des positiven Völkerrechtes vor- züglich diejenigen seiner Zeitgenossen zu er-
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[[5]/0011]
VORREDE
IN DER FRANZÖSISCHEN AUSGABE.
Als der Verfasser dieses Werk begonn, durfte
er vielleicht hoffen, etliche Gegenstände der eu-
ropäischen VölkerrechtsWissenschaft in neues
Licht zu stellen, ihr System zu vereinfachen,
sie mit manchen Notizen und Bemerkungen zu
bereichern, die dem Scharfblick seiner Vorgän-
ger entgangen waren, und hinzuzufügen, was
nach ihnen Erfahrung und Umstände darbieten
konnten; doch hatte er einen mehr noch em-
pfehlungswerthen und dringenderen Beweggrund.
Er glaubte, in Hinsicht auf Diplomatie, das Ver-
dienst verschiedener von seinen Landsleuten er-
höhen zu können, wenn er sich bestrebte, zu
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Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. [5]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/11>, abgerufen am 21.11.2024.
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