tector, in den Bund aufgenommen a). II) Mit derselben Einseitigkeit und Willkühr, wo- mit Buonaparte den Bund gestiftet und er- weitert hatte, entzog er demselben wieder, im Dec. 1810, die Herzogthümer Oldenburg und Arenberg, und die Fürstenthümer Salm- Salm und SalmKyrburg, indem er diese Lan- der, so wie verschiedene Bezirke des König- reichs Westphalen und des Grossherzogthums Berg, ihren Regenten entriss und mit Frank- reich vereinigte b).
a)Klübers Staatsr. d. Rheinb. §. 33, Note b, u. 77 ff. Rhein. Bund, XVII. 320. XVIII. 473. XXII. 158. XXVIII. 151.
I) Sieben Jahre lang, und etliche Mo- nate, dauerte der rheinische Bund, der That nach nicht als Bund teutscher, unter diesem Namen vereinigter Fürsten unter sich, son- dern als Bund Napoleons mit diesen Fürsten. Dieser politische Abentheurer, der, unbe- kümmert um Anderer Trümmer, wie Homers Götter, mit drei Schritten am Ende der Welt
Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.
tector, in den Bund aufgenommen a). II) Mit derselben Einseitigkeit und Willkühr, wo- mit Buonaparte den Bund gestiftet und er- weitert hatte, entzog er demselben wieder, im Dec. 1810, die Herzogthümer Oldenburg und Arenberg, und die Fürstenthümer Salm- Salm und SalmKyrburg, indem er diese Lan- der, so wie verschiedene Bezirke des König- reichs Westphalen und des Groſsherzogthums Berg, ihren Regenten entriſs und mit Frank- reich vereinigte b).
a)Klübers Staatsr. d. Rheinb. §. 33, Note b, u. 77 ff. Rhein. Bund, XVII. 320. XVIII. 473. XXII. 158. XXVIII. 151.
I) Sieben Jahre lang, und etliche Mo- nate, dauerte der rheinische Bund, der That nach nicht als Bund teutscher, unter diesem Namen vereinigter Fürsten unter sich, son- dern als Bund Napoleons mit diesen Fürsten. Dieser politische Abentheurer, der, unbe- kümmert um Anderer Trümmer, wie Homers Götter, mit drei Schritten am Ende der Welt
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0079"n="55"/><fwplace="top"type="header">Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.</fw><lb/>
tector, in den Bund aufgenommen <hirendition="#i"><hirendition="#sup">a</hi></hi>). II) Mit<lb/>
derselben Einseitigkeit und Willkühr, wo-<lb/>
mit Buonaparte den Bund gestiftet und er-<lb/>
weitert hatte, <hirendition="#g">entzog</hi> er demselben wieder,<lb/>
im Dec. 1810, die Herzogthümer Oldenburg<lb/>
und Arenberg, und die Fürstenthümer Salm-<lb/>
Salm und SalmKyrburg, indem er diese Lan-<lb/>
der, so wie verschiedene Bezirke des König-<lb/>
reichs Westphalen und des Groſsherzogthums<lb/>
Berg, ihren Regenten entriſs und mit Frank-<lb/>
reich vereinigte <hirendition="#i"><hirendition="#sup">b</hi></hi>).</p><lb/><noteplace="end"n="a)"><hirendition="#k">Klübers</hi> Staatsr. d. Rheinb. §. 33, Note b, u. 77 ff.<lb/>
Rhein. Bund, XVII. 320. XVIII. 473. XXII. 158.<lb/>
XXVIII. 151.</note><lb/><noteplace="end"n="b)">Rhein. Bund, XXVIII. 151. LI. 455. LII. 147. LIII.<lb/>
309. LVIII. 117.</note></div><lb/><divn="3"><head>§. 33.<lb/><hirendition="#i">Dauer u. Ende des rheinischen Bundes</hi>.</head><lb/><p>I) <hirendition="#g">Sieben</hi> Jahre lang, und etliche Mo-<lb/>
nate, dauerte der rheinische Bund, der That<lb/>
nach nicht als Bund teutscher, unter diesem<lb/>
Namen vereinigter Fürsten unter sich, son-<lb/>
dern als Bund Napoleons mit diesen Fürsten.<lb/>
Dieser politische Abentheurer, der, unbe-<lb/>
kümmert um Anderer Trümmer, wie Homers<lb/>
Götter, mit drei Schritten am Ende der Welt<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[55/0079]
Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.
tector, in den Bund aufgenommen a). II) Mit
derselben Einseitigkeit und Willkühr, wo-
mit Buonaparte den Bund gestiftet und er-
weitert hatte, entzog er demselben wieder,
im Dec. 1810, die Herzogthümer Oldenburg
und Arenberg, und die Fürstenthümer Salm-
Salm und SalmKyrburg, indem er diese Lan-
der, so wie verschiedene Bezirke des König-
reichs Westphalen und des Groſsherzogthums
Berg, ihren Regenten entriſs und mit Frank-
reich vereinigte b).
a⁾ Klübers Staatsr. d. Rheinb. §. 33, Note b, u. 77 ff.
Rhein. Bund, XVII. 320. XVIII. 473. XXII. 158.
XXVIII. 151.
b⁾ Rhein. Bund, XXVIII. 151. LI. 455. LII. 147. LIII.
309. LVIII. 117.
§. 33.
Dauer u. Ende des rheinischen Bundes.
I) Sieben Jahre lang, und etliche Mo-
nate, dauerte der rheinische Bund, der That
nach nicht als Bund teutscher, unter diesem
Namen vereinigter Fürsten unter sich, son-
dern als Bund Napoleons mit diesen Fürsten.
Dieser politische Abentheurer, der, unbe-
kümmert um Anderer Trümmer, wie Homers
Götter, mit drei Schritten am Ende der Welt
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/79>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.