Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774.Von Streitschriften. 1 Streitschriften können nur im Falle der L. G. Dieses wurde erst auf dem Landtage 1733 2 Wenn der Fall der Nothwehr, welcher L. G. 3 Jst
Von Streitſchriften. 1 Streitſchriften koͤnnen nur im Falle der L. G. Dieſes wurde erſt auf dem Landtage 1733 2 Wenn der Fall der Nothwehr, welcher L. G. 3 Jſt
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Von Streitſchriften.
1
Streitſchriften koͤnnen nur im Falle der
Nothwehr gewechſelt werden.
L. G.
Obwohl oft Wahrheit durch Streit und
Strauß …
Dieſes wurde erſt auf dem Landtage 1733
gegeben. Eine fruͤhere Geſezgebung Streit
und Strauß betreffend haͤtte vielleicht manche
Laͤcherlichkeit von den Gelehrten abgewendet.
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Wenn der Fall der Nothwehr, welcher
durch hundert gute Maͤnner und Einen beſtaͤ-
tigt werden muß, nicht vorhanden geweſen
iſt, ſo wirds an dem Angreifer und dem Ver-
theidiger durch dreymal wiederholtes Hohnge-
laͤchter geruͤgt, weil unter den Altfranken,
vornehmen und geringen, viel Lachens uͤber
den Streit geweſen iſt.
L. G.
Der hohe Ton etlicher Altfranken, die
doch ſelbſt, wenn ſie Kriege fuͤhren …
3 Jſt
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