Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.Christlichen Concordibuch aus lauterem muthwillen auff gedrungenen Antilogien oder Calumnien die lenge nicht zusehen / sonder die Tichter derselben nach seinem gerechten Gericht vnd vrtheil wol zu finden wissen / dem wir auch die gantze sache vnd rach befehlen. CAPVT XIII. Warhafftiger Bericht vom Process / der mit dem Christlichen Concordi Buch ist gehalten worden: Vnd Ableinung der Calumnien / so vom Gegentheil vn. billicher weise dawider außgesprenget. Newstedter Buch. pag. 335. 336. 337. 338. et deinceps. Von process der mit dem Concordi-Buch gehalteu worden. WAnn vnser Gegentheil solche Leuth weren / mit denen in so großwichtigen sachen zu handlen / vnd bey welchen auch die Warheit etwas gelten möchte: Ist kein zweiffel / das dieses gantze Capitel / de modo agendi oder processu nicht allein zu schreiben vnd auszusprengen würden vnterwegen gelassen haben: Sonder aus der Prefation der Chur: Fürsten vnd löblichen Stende dermassen würden ersettiget worden sein / das sie nicht ein einiges wörtlein vber solcher sach weiter verloren / vnd mit vns gewechselt hetten. Dann in gemeldter Prefation der Proceß dieses gantzen wercks also klar vnd deutlich für Augen gestelt / das wir nicht wissen mögen / was dauon ferner solt zum kurtzen / aber doch warhafftigen bericht fürbracht oder geschrieben werden. Christlichen Concordibuch aus lauterem muthwillen auff gedrungenen Antilogien oder Calumnien die lenge nicht zusehen / sonder die Tichter derselben nach seinem gerechten Gericht vnd vrtheil wol zu finden wissen / dem wir auch die gantze sache vnd rach befehlen. CAPVT XIII. Warhafftiger Bericht vom Process / der mit dem Christlichen Concordi Buch ist gehalten worden: Vnd Ableinung der Calumnien / so vom Gegentheil vn. billicher weise dawider außgesprenget. Newstedter Buch. pag. 335. 336. 337. 338. et deinceps. Võ process der mit dem Concordi-Buch gehalteu worden. WAnn vnser Gegentheil solche Leuth weren / mit denen in so großwichtigen sachen zu handlen / vnd bey welchen auch die Warheit etwas gelten moͤchte: Ist kein zweiffel / das dieses gantze Capitel / de modo agendi oder processu nicht allein zu schreiben vnd auszusprengen wuͤrden vnterwegen gelassen haben: Sonder aus der Prefation der Chur: Fuͤrsten vnd loͤblichen Stende dermassen wuͤrden ersettiget worden sein / das sie nicht ein einiges woͤrtlein vber solcher sach weiter verloren / vnd mit vns gewechselt hetten. Dann in gemeldter Prefation der Proceß dieses gantzen wercks also klar vnd deutlich fuͤr Augen gestelt / das wir nicht wissen moͤgen / was dauon ferner solt zum kurtzen / aber doch warhafftigen bericht fuͤrbracht oder geschrieben werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0650"/> Christlichen Concordibuch aus lauterem muthwillen auff gedrungenen Antilogien oder Calumnien die lenge nicht zusehen / sonder die Tichter derselben nach seinem gerechten Gericht vnd vrtheil wol zu finden wissen / dem wir auch die gantze sache vnd rach befehlen.</p> </div> <div> <head>CAPVT XIII. Warhafftiger Bericht vom Process / der mit dem Christlichen Concordi Buch ist gehalten worden: Vnd Ableinung der Calumnien / so vom Gegentheil vn. billicher weise dawider außgesprenget.<lb/></head> <note place="left">Newstedter Buch. pag. 335. 336. 337. 338. et deinceps. Võ process der mit dem Concordi-Buch gehalteu worden.</note> <p>WAnn vnser Gegentheil solche Leuth weren / mit denen in so großwichtigen sachen zu handlen / vnd bey welchen auch die Warheit etwas gelten moͤchte: Ist kein zweiffel / das dieses gantze Capitel / de modo agendi oder processu nicht allein zu schreiben vnd auszusprengen wuͤrden vnterwegen gelassen haben: Sonder aus der Prefation der Chur: Fuͤrsten vnd loͤblichen Stende dermassen wuͤrden ersettiget worden sein / das sie nicht ein einiges woͤrtlein vber solcher sach weiter verloren / vnd mit vns gewechselt hetten. Dann in gemeldter Prefation der Proceß dieses gantzen wercks also klar vnd deutlich fuͤr Augen gestelt / das wir nicht wissen moͤgen / was dauon ferner solt zum kurtzen / aber doch warhafftigen bericht fuͤrbracht oder geschrieben werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0650]
Christlichen Concordibuch aus lauterem muthwillen auff gedrungenen Antilogien oder Calumnien die lenge nicht zusehen / sonder die Tichter derselben nach seinem gerechten Gericht vnd vrtheil wol zu finden wissen / dem wir auch die gantze sache vnd rach befehlen.
CAPVT XIII. Warhafftiger Bericht vom Process / der mit dem Christlichen Concordi Buch ist gehalten worden: Vnd Ableinung der Calumnien / so vom Gegentheil vn. billicher weise dawider außgesprenget.
WAnn vnser Gegentheil solche Leuth weren / mit denen in so großwichtigen sachen zu handlen / vnd bey welchen auch die Warheit etwas gelten moͤchte: Ist kein zweiffel / das dieses gantze Capitel / de modo agendi oder processu nicht allein zu schreiben vnd auszusprengen wuͤrden vnterwegen gelassen haben: Sonder aus der Prefation der Chur: Fuͤrsten vnd loͤblichen Stende dermassen wuͤrden ersettiget worden sein / das sie nicht ein einiges woͤrtlein vber solcher sach weiter verloren / vnd mit vns gewechselt hetten. Dann in gemeldter Prefation der Proceß dieses gantzen wercks also klar vnd deutlich fuͤr Augen gestelt / das wir nicht wissen moͤgen / was dauon ferner solt zum kurtzen / aber doch warhafftigen bericht fuͤrbracht oder geschrieben werden.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/650>, abgerufen am 22.02.2025. |