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Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

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Anno 1533.stünde vnd erkennet werden solle / nemlich / in der warhafften mittheilung der art vnd natur vnsers HErrn Ihesu Christi / das er jetzt in vns natürlich (wie Hilarius schreibet) vnd leiblich (wie Cyrillus saget) lebe vnd wohne. Vnd weil solches D. Luther nicht erkleren wil / ist etwas mißhelligung zwischen vns vnd im entstanden / sonderlich aus dem vorigen / das D. Luther denen auch die ware gegenwertigkeit vnd niessung Christi zugibt / als sich seine wort hieuon lassen ansehen / die die geistliche niessung / welche er sonst auch bekennet / vnd also / die ware einleibung in Christum nicht haben / da doch keine schrifft da ist / die dargebe / wie die Christum im Sacrament warlich empfahen vnd niessen / die an jhn nicht warhafftig gleuben.

Vergleichung deß andern Stücks.

NVn aber / als wirs achten / kan in diesem auch wol ein vergleichung troffen werden / D. Luther bekennet mit vns / das die Sacramentliche niessung Christi vmb der geistlichen niessung willen sey. So hat er zu Marpurg Christlichen frieden deren halben / nicht wollen abschlagen / das wir aus oberzelten grund nicht köndten zugeben / das jemand Christum vnsern HErrn / die speiß deß ewigen lebens / warlich vnd an jhm selbst empfahe / oder niesse one glauben. So haben wir / wie vor gesagt / mit denen / die die Geistliche niessung nicht haben / vberall nichts zu thun / in diesen Sacramenten / sintemal wir denn / die ware gegenwertigkeit vnd niessung Christi bey den gleubigen / (welchen doch dieses Sacrament vom HErrn verordnet ist) als satt vnd vollkommen glauben / vnd bekennen / als D. Luther / vnd jemand anders / vnd solcher warhafften satten gegenwertigkeit vnnd niessung vnsere vorgesetzte erklerung gar nichts abbricht / hette je D. Luther wol vrsach / das er vns solche erklerung zu gut hielte / wie er sie doch den heiligen Vätern zu gut helt / welche alle solche erklerung fürgeben / Denn freylich benimmet solche erklerung der waren gegenwertigkeit vnd niessung nichts / so sie die Veter dargeben / darumb kan sie jhr auch nichts benemen / so wir sie dargeben. So lest sich D. Luther offtmals vornemen / es sey jhm darumb zuthun / das man im Abendmal / nicht wolle eitel brod vnd wein halten / sondern das auch da sey vnnd genossen werde der ware leib vnnd das ware blut deß HErrn.

ZVm dritten / so seind wir auch in diesem nicht eins / das D. Luther vnd die seinen / jmmer schlecht / ohne erklerung sagen wollen / vnd von andern gesagt haben / man habe / esse vnd trincke / den leib vnd das blut deß HErrn leiblich vnd mündlich / welches wir schlecht hin / ohn erklerung nicht wissen zusagen / dieweil doch weder die heilige

Anno 1533.stünde vnd erkennet werden solle / nemlich / in der warhafften mittheilung der art vnd natur vnsers HErrn Ihesu Christi / das er jetzt in vns natürlich (wie Hilarius schreibet) vnd leiblich (wie Cyrillus saget) lebe vnd wohne. Vnd weil solches D. Luther nicht erkleren wil / ist etwas mißhelligung zwischen vns vnd im entstanden / sonderlich aus dem vorigen / das D. Luther denen auch die ware gegenwertigkeit vnd niessung Christi zugibt / als sich seine wort hieuon lassen ansehen / die die geistliche niessung / welche er sonst auch bekennet / vnd also / die ware einleibung in Christum nicht haben / da doch keine schrifft da ist / die dargebe / wie die Christum im Sacrament warlich empfahen vnd niessen / die an jhn nicht warhafftig gleuben.

Vergleichung deß andern Stücks.

NVn aber / als wirs achten / kan in diesem auch wol ein vergleichung troffen werden / D. Luther bekennet mit vns / das die Sacramentliche niessung Christi vmb der geistlichen niessung willen sey. So hat er zu Marpurg Christlichẽ frieden deren halben / nicht wollen abschlagen / das wir aus oberzelten grund nicht köndten zugeben / das jemand Christum vnsern HErrn / die speiß deß ewigen lebens / warlich vñ an jhm selbst empfahe / oder niesse one glauben. So haben wir / wie vor gesagt / mit denen / die die Geistliche niessung nicht haben / vberall nichts zu thun / in diesen Sacramenten / sintemal wir denn / die ware gegenwertigkeit vnd niessung Christi bey den gleubigen / (welchen doch dieses Sacrament vom HErrn verordnet ist) als satt vnd vollkommen glauben / vnd bekennen / als D. Luther / vnd jemand anders / vnd solcher warhafften satten gegenwertigkeit vnnd niessung vnsere vorgesetzte erklerung gar nichts abbricht / hette je D. Luther wol vrsach / das er vns solche erklerung zu gut hielte / wie er sie doch den heiligen Vätern zu gut helt / welche alle solche erklerung fürgeben / Denn freylich benimmet solche erklerung der waren gegenwertigkeit vnd niessung nichts / so sie die Veter dargeben / darumb kan sie jhr auch nichts benemen / so wir sie dargeben. So lest sich D. Luther offtmals vornemen / es sey jhm darumb zuthun / das man im Abendmal / nicht wolle eitel brod vnd wein halten / sondern das auch da sey vnnd genossen werde der ware leib vnnd das ware blut deß HErrn.

ZVm dritten / so seind wir auch in diesem nicht eins / das D. Luther vnd die seinen / jmmer schlecht / ohne erklerung sagen wollen / vnd von andern gesagt haben / man habe / esse vnd trincke / den leib vnd das blut deß HErrn leiblich vnd mündlich / welches wir schlecht hin / ohn erklerung nicht wissen zusagen / dieweil doch weder die heilige

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[188/0204] stünde vnd erkennet werden solle / nemlich / in der warhafften mittheilung der art vnd natur vnsers HErrn Ihesu Christi / das er jetzt in vns natürlich (wie Hilarius schreibet) vnd leiblich (wie Cyrillus saget) lebe vnd wohne. Vnd weil solches D. Luther nicht erkleren wil / ist etwas mißhelligung zwischen vns vnd im entstanden / sonderlich aus dem vorigen / das D. Luther denen auch die ware gegenwertigkeit vnd niessung Christi zugibt / als sich seine wort hieuon lassen ansehen / die die geistliche niessung / welche er sonst auch bekennet / vnd also / die ware einleibung in Christum nicht haben / da doch keine schrifft da ist / die dargebe / wie die Christum im Sacrament warlich empfahen vnd niessen / die an jhn nicht warhafftig gleuben. Anno 1533. Vergleichung deß andern Stücks. NVn aber / als wirs achten / kan in diesem auch wol ein vergleichung troffen werden / D. Luther bekennet mit vns / das die Sacramentliche niessung Christi vmb der geistlichen niessung willen sey. So hat er zu Marpurg Christlichẽ frieden deren halben / nicht wollen abschlagen / das wir aus oberzelten grund nicht köndten zugeben / das jemand Christum vnsern HErrn / die speiß deß ewigen lebens / warlich vñ an jhm selbst empfahe / oder niesse one glauben. So haben wir / wie vor gesagt / mit denen / die die Geistliche niessung nicht haben / vberall nichts zu thun / in diesen Sacramenten / sintemal wir denn / die ware gegenwertigkeit vnd niessung Christi bey den gleubigen / (welchen doch dieses Sacrament vom HErrn verordnet ist) als satt vnd vollkommen glauben / vnd bekennen / als D. Luther / vnd jemand anders / vnd solcher warhafften satten gegenwertigkeit vnnd niessung vnsere vorgesetzte erklerung gar nichts abbricht / hette je D. Luther wol vrsach / das er vns solche erklerung zu gut hielte / wie er sie doch den heiligen Vätern zu gut helt / welche alle solche erklerung fürgeben / Denn freylich benimmet solche erklerung der waren gegenwertigkeit vnd niessung nichts / so sie die Veter dargeben / darumb kan sie jhr auch nichts benemen / so wir sie dargeben. So lest sich D. Luther offtmals vornemen / es sey jhm darumb zuthun / das man im Abendmal / nicht wolle eitel brod vnd wein halten / sondern das auch da sey vnnd genossen werde der ware leib vnnd das ware blut deß HErrn. ZVm dritten / so seind wir auch in diesem nicht eins / das D. Luther vnd die seinen / jmmer schlecht / ohne erklerung sagen wollen / vnd von andern gesagt haben / man habe / esse vnd trincke / den leib vnd das blut deß HErrn leiblich vnd mündlich / welches wir schlecht hin / ohn erklerung nicht wissen zusagen / dieweil doch weder die heilige

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/204>, abgerufen am 21.11.2024.