Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnd da sie vom wesen deß Sacraments handeln / wiederholen sie dieAnno 1532. definition aus Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament deß Altars / sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnter dem brod vnd wein / etc. Vnd da solchs jemand wolle mit den Sacramentirern disputiren / wie es sein könne / geben sie im ersten stück zur antwort / Man solle auff den stiffter dieses Sacraments sehen / von welchem der Vater gesagt habe / den solt jhr hören. Daß stück von der vnwirdigen niessung / welchs sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentirer / haben sie auch fein ausdruckt mit diesen worten / Ob da heimlich ein Judas vnd vngleubiger zukeme / das bricht dem befehl Christi nicht abe / etc. Diesem bekentnis hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnd zwentzig Predigern vnterschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg gedruckte Bekentnis in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnd sind das seine wort:

Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch etliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnd Gemein / forderten von jhren Predicanten jhre schrifftliche bekentnis deß Sacraments halben / die ist also gedruckt ausgangen / das ich Christum dafür preise vnd lobe in ewigkeit / Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc.

WOllen nun im namen Gottes das zwey vnnd dreyssigste jhare hiemit enden / vnd Gott dancken / das er so gnediglich sein warheit bey vnd vnter vns erhalten / vnd so gewaltiglich alle krumme / listige tücke vnd anschlege der Sacramenti er verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weis gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit.

Anno 1533.

IN diesem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D.Der Waldenser inn Böhemen Büchlein. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des glaubens / der Dienste / vnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnd Mehren) welche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genant werden. Welches büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Her-

Vnd da sie vom wesen deß Sacraments handeln / wiederholen sie dieAnno 1532. definition aus Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament deß Altars / sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnter dem brod vnd wein / etc. Vnd da solchs jemand wolle mit den Sacramentirern disputiren / wie es sein könne / geben sie im ersten stück zur antwort / Man solle auff den stiffter dieses Sacraments sehen / von welchem der Vater gesagt habe / den solt jhr hören. Daß stück von der vnwirdigen niessung / welchs sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentirer / haben sie auch fein ausdruckt mit diesen worten / Ob da heimlich ein Judas vnd vngleubiger zukeme / das bricht dem befehl Christi nicht abe / etc. Diesem bekentnis hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnd zwentzig Predigern vnterschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg gedruckte Bekentnis in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnd sind das seine wort:

Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch etliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnd Gemein / forderten von jhren Prędicanten jhre schrifftliche bekentnis deß Sacraments halben / die ist also gedruckt ausgangen / das ich Christum dafür preise vnd lobe in ewigkeit / Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc.

WOllen nun im namen Gottes das zwey vnnd dreyssigste jhare hiemit enden / vnd Gott dancken / das er so gnediglich sein warheit bey vnd vnter vns erhalten / vnd so gewaltiglich alle krumme / listige tücke vnd anschlege der Sacramenti er verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weis gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit.

Anno 1533.

IN diesem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D.Der Waldenser inn Böhemen Büchlein. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des glaubens / der Dienste / vnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnd Mehren) welche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genant werdẽ. Welches büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Her-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0189" n="173"/>
Vnd da sie vom wesen deß                      Sacraments handeln / wiederholen sie die<note place="right">Anno                          1532.</note> definition aus Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament deß                      Altars / sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnter dem brod vnd wein /                      etc. Vnd da solchs jemand wolle mit den Sacramentirern disputiren / wie es sein                      könne / geben sie im ersten stück zur antwort / Man solle auff den stiffter                      dieses Sacraments sehen / von welchem der Vater gesagt habe / den solt jhr                      hören. Daß stück von der vnwirdigen niessung / welchs sonderlich eine rechte                      Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentirer / haben sie auch fein                      ausdruckt mit diesen worten / Ob da heimlich ein Judas vnd vngleubiger zukeme /                      das bricht dem befehl Christi nicht abe / etc. Diesem bekentnis hat M. Martinus                      Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnd                      zwentzig Predigern vnterschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu                      Lübeck in anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg gedruckte                      Bekentnis in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnd sind das seine                      wort:</p>
        <p>Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der                      Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch etliche Prediger berichtiget                      wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnd Gemein /                      forderten von jhren Pr&#x0119;dicanten jhre schrifftliche bekentnis deß Sacraments                      halben / die ist also gedruckt ausgangen / das ich Christum dafür preise vnd                      lobe in ewigkeit / Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer                      zeitung / etc.</p>
        <p>WOllen nun im namen Gottes das zwey vnnd dreyssigste jhare hiemit enden / vnd                      Gott dancken / das er so gnediglich sein warheit bey vnd vnter vns erhalten /                      vnd so gewaltiglich alle krumme / listige tücke vnd anschlege der Sacramenti er                      verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es                      in nachfolgenden jharen gleicher weis gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen                      Allmacht vnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Anno 1533.</head>
        <p>IN diesem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D.<note place="right">Der Waldenser inn Böhemen Büchlein.</note> Luthero ein                      Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des glaubens / der Dienste /                      vnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnd Mehren) welche von etlichen Pickarder                      / vnd von etlichen Waldenser genant werde&#x0303;. Welches büchlein sie                      zuuor / auff gnedigs begeren Her-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[173/0189] Vnd da sie vom wesen deß Sacraments handeln / wiederholen sie die definition aus Lutheri kleinem Catechismo / das Sacrament deß Altars / sey der ware leib vnd das ware blut Christi / vnter dem brod vnd wein / etc. Vnd da solchs jemand wolle mit den Sacramentirern disputiren / wie es sein könne / geben sie im ersten stück zur antwort / Man solle auff den stiffter dieses Sacraments sehen / von welchem der Vater gesagt habe / den solt jhr hören. Daß stück von der vnwirdigen niessung / welchs sonderlich eine rechte Proba ist der heimlichen / meuchlischen Sacramentirer / haben sie auch fein ausdruckt mit diesen worten / Ob da heimlich ein Judas vnd vngleubiger zukeme / das bricht dem befehl Christi nicht abe / etc. Diesem bekentnis hat M. Martinus Gorolitius Superintendens, sampt seinem Coadiutore M. Heinrico Vuinckelio, vnd zwentzig Predigern vnterschrieben. Es hat auch D. Johann Pommer / da er zu Lübeck in anrichtung der Kirchen gewesen / diese zu Wittenberg gedruckte Bekentnis in einem Briefflein an die zu Münster gerhümet / vnd sind das seine wort: Anno 1532. Etliche Landleuffer suchten die frommen Christen zu Braunschweig mit der Sacramentschenderey jrre zumachen / damit auch etliche Prediger berichtiget wurden. Aber daselbs ein Erbar Rath / verordente Bürger / Gilde vnd Gemein / forderten von jhren Prędicanten jhre schrifftliche bekentnis deß Sacraments halben / die ist also gedruckt ausgangen / das ich Christum dafür preise vnd lobe in ewigkeit / Das sage ich E. Ehrw. vnd allen Christen zu guter newer zeitung / etc. WOllen nun im namen Gottes das zwey vnnd dreyssigste jhare hiemit enden / vnd Gott dancken / das er so gnediglich sein warheit bey vnd vnter vns erhalten / vnd so gewaltiglich alle krumme / listige tücke vnd anschlege der Sacramenti er verhindert vnd zu schanden gemacht hat. Wollen nunmehr ferner sehen / wie er es in nachfolgenden jharen gleicher weis gethan hat / dafür wir seiner Göttlichen Allmacht vnd Barmhertzigkeit / auch dancken wollen hie vnd in Ewigkeit. Anno 1533. IN diesem jhar haben die Brüder in Behmen vnd Mehren / D. Luthero ein Büchlein geschickt / mit dem Tittel: (Rechenschafft des glaubens / der Dienste / vnd Ceremonien / der Brüder in Behmen vnd Mehren) welche von etlichen Pickarder / vnd von etlichen Waldenser genant werdẽ. Welches büchlein sie zuuor / auff gnedigs begeren Her- Der Waldenser inn Böhemen Büchlein.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/189
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/189>, abgerufen am 22.12.2024.