Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Philippus Melanthon Martino BuceroAnno 1530. vnd seinen mitverwandten. BRentius hat mir den innhalt ewerer mit jm gehabtenPhilippus erkleretsich / das ersmit den Zwinglianern nicht halte / noch sich mit jnen in ein gesprech einlassen könne. vnterredung / angezeiget / ich hette auch keine beschwerung mit euch gegenwertig zureden / wenn ich jetzung nicht durch andere gescheffte gehindert würde. Denn jhr solts gewißlich dafür halten / so ich etwa ewer lehr nicht allerding für recht halte / das ich gleichwol ohne alle verbitterung / vnd ohne haß / anderer meinung bin. Mich düncket / es sey weder dem gemeinem besten zutreglich / noch meinem gewissen zurhaten / das ich vnsere Fürsten mit ewerer verhasseten lehr beladen solte / die ich weder mir selbst noch andern für recht vnd warhafftig darthun kan / als die wieder der gantzen Kirchen zeugnis ist. So fern jhr aber schrifftlich mit mir conferiren wollet / so solt jhr gewißlich wissen / das ich ewere brieffe also verwaren wil / das euch keine gefahr daraus entstehen sol. ZWinglius hat ein bekentnis hergesand / darinn er warlich nichtZwingel hat kein Christlichen geist. wil dafür angesehen sein / das er allein mit worten anders lehre denn wir. So rumoret er ohne noth / auch in andern Artickeln. Es scheinet das mehr ein Schweitzerischer / denn ein Christlicher gejst sey / der jhn eine solche trotzige bekentnis zuschreiben angetrieben hat. Ich wolte gantz gerne / das der streit von deß HErren Abendmal / köndte beygeleget vnd gestillet werden. Vnd wil / so jhr hieuon mir etwas schreiben wollet / gern antworten. Datum den 23. Julij. ALs aber vnter den vnsern in rhat gestellet / ob sie mündlich in weniger Person bey sein / mit dem andern theil von der gantzen sachen vergleichung handeln solten / oder ob es füglicher durch schrifftliche erklerung / die man behalten vnd darauff fussen köndte / geschehen möchte: Haben sie bedencken gehabt / in solche mündliche vnterredung zu willigen. Vnd dieweil Bucer bey dem Churfürstlichen Sächsischen Cantzler D. Brücken / bey Ehrn Johan Brentzen vnd andern fürgeben / wie es allein ein wortgezenck zwischen jhnen vnd den Lutherischen were / so sie doch sonst der Heuptsachen einig: Ist für rhatsam angesehen / das dem Bucer der Heuptstreit / oder die Heuptpunct / darinn der gantze streit beruhet / auff das aller kürtzest / schrifftlich solten zugeschicket werden. Damit / wo er sich drauff richtig erklerete / weiter / was der sachen notturfft erfordert / darinn fürgenommen / vnd auff eine gründliche einigkeit gehandelt möchte werden / Solche Artickel sind durch Philippum Melanthonem Lateinisch gestellet / vnd durch den Cantzler D. Brücken dem Bucer zugesand. Philippus Melanthon Martino BuceroAnno 1530. vnd seinen mitverwandten. BRentius hat mir den innhalt ewerer mit jm gehabtenPhilippus erkleretsich / das ersmit den Zwinglianern nicht halte / noch sich mit jnen in ein gesprech einlassen könne. vnterredung / angezeiget / ich hette auch keine beschwerung mit euch gegenwertig zureden / wenn ich jetzung nicht durch andere gescheffte gehindert würde. Denn jhr solts gewißlich dafür halten / so ich etwa ewer lehr nicht allerding für recht halte / das ich gleichwol ohne alle verbitterung / vnd ohne haß / anderer meinung bin. Mich düncket / es sey weder dem gemeinem besten zutreglich / noch meinem gewissen zurhaten / das ich vnsere Fürsten mit ewerer verhasseten lehr beladen solte / die ich weder mir selbst noch andern für recht vnd warhafftig darthun kan / als die wieder der gantzen Kirchen zeugnis ist. So fern jhr aber schrifftlich mit mir conferiren wollet / so solt jhr gewißlich wissen / das ich ewere brieffe also verwaren wil / das euch keine gefahr daraus entstehen sol. ZWinglius hat ein bekentnis hergesand / darinn er warlich nichtZwingel hat kein Christlichẽ geist. wil dafür angesehen sein / das er allein mit worten anders lehre denn wir. So rumoret er ohne noth / auch in andern Artickeln. Es scheinet das mehr ein Schweitzerischer / denn ein Christlicher gejst sey / der jhn eine solche trotzige bekentnis zuschreiben angetrieben hat. Ich wolte gantz gerne / das der streit von deß HErren Abendmal / köndte beygeleget vnd gestillet werden. Vnd wil / so jhr hieuon mir etwas schreiben wollet / gern antworten. Datum den 23. Julij. ALs aber vnter den vnsern in rhat gestellet / ob sie mündlich in weniger Person bey sein / mit dem andern theil von der gantzen sachen vergleichung handeln solten / oder ob es füglicher durch schrifftliche erklerung / die man behalten vnd darauff fussen köndte / geschehen möchte: Haben sie bedencken gehabt / in solche mündliche vnterredung zu willigen. Vnd dieweil Bucer bey dem Churfürstlichen Sächsischen Cantzler D. Brücken / bey Ehrn Johan Brentzen vnd andern fürgeben / wie es allein ein wortgezenck zwischen jhnen vnd den Lutherischen were / so sie doch sonst der Heuptsachen einig: Ist für rhatsam angesehen / das dem Bucer der Heuptstreit / oder die Heuptpunct / darinn der gantze streit beruhet / auff das aller kürtzest / schrifftlich solten zugeschicket werden. Damit / wo er sich drauff richtig erklerete / weiter / was der sachen notturfft erfordert / darinn fürgenommen / vnd auff eine gründliche einigkeit gehandelt möchte werden / Solche Artickel sind durch Philippum Melanthonem Lateinisch gestellet / vnd durch den Cantzler D. Brücken dem Bucer zugesand. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0151" n="135"/> </div> <div> <head>Philippus Melanthon Martino Bucero<note place="right">Anno 1530.</note> vnd seinen mitverwandten.</head> <p>BRentius hat mir den innhalt ewerer mit jm gehabten<note place="right">Philippus erkleretsich / das ersmit den Zwinglianern nicht halte / noch sich mit jnen in ein gesprech einlassen könne.</note> vnterredung / angezeiget / ich hette auch keine beschwerung mit euch gegenwertig zureden / wenn ich jetzung nicht durch andere gescheffte gehindert würde. Denn jhr solts gewißlich dafür halten / so ich etwa ewer lehr nicht allerding für recht halte / das ich gleichwol ohne alle verbitterung / vnd ohne haß / anderer meinung bin. Mich düncket / es sey weder dem gemeinem besten zutreglich / noch meinem gewissen zurhaten / das ich vnsere Fürsten mit ewerer verhasseten lehr beladen solte / die ich weder mir selbst noch andern für recht vnd warhafftig darthun kan / als die wieder der gantzen Kirchen zeugnis ist. So fern jhr aber schrifftlich mit mir conferiren wollet / so solt jhr gewißlich wissen / das ich ewere brieffe also verwaren wil / das euch keine gefahr daraus entstehen sol.</p> <p>ZWinglius hat ein bekentnis hergesand / darinn er warlich nicht<note place="right">Zwingel hat kein Christlichẽ geist.</note> wil dafür angesehen sein / das er allein mit worten anders lehre denn wir. So rumoret er ohne noth / auch in andern Artickeln. Es scheinet das mehr ein Schweitzerischer / denn ein Christlicher gejst sey / der jhn eine solche trotzige bekentnis zuschreiben angetrieben hat. Ich wolte gantz gerne / das der streit von deß HErren Abendmal / köndte beygeleget vnd gestillet werden. Vnd wil / so jhr hieuon mir etwas schreiben wollet / gern antworten. Datum den 23. Julij.</p> <p>ALs aber vnter den vnsern in rhat gestellet / ob sie mündlich in weniger Person bey sein / mit dem andern theil von der gantzen sachen vergleichung handeln solten / oder ob es füglicher durch schrifftliche erklerung / die man behalten vnd darauff fussen köndte / geschehen möchte: Haben sie bedencken gehabt / in solche mündliche vnterredung zu willigen. Vnd dieweil Bucer bey dem Churfürstlichen Sächsischen Cantzler D. Brücken / bey Ehrn Johan Brentzen vnd andern fürgeben / wie es allein ein wortgezenck zwischen jhnen vnd den Lutherischen were / so sie doch sonst der Heuptsachen einig: Ist für rhatsam angesehen / das dem Bucer der Heuptstreit / oder die Heuptpunct / darinn der gantze streit beruhet / auff das aller kürtzest / schrifftlich solten zugeschicket werden. Damit / wo er sich drauff richtig erklerete / weiter / was der sachen notturfft erfordert / darinn fürgenommen / vnd auff eine gründliche einigkeit gehandelt möchte werden / Solche Artickel sind durch Philippum Melanthonem Lateinisch gestellet / vnd durch den Cantzler D. Brücken dem Bucer zugesand.</p> </div> </body> </text> </TEI> [135/0151]
Philippus Melanthon Martino Bucero vnd seinen mitverwandten. BRentius hat mir den innhalt ewerer mit jm gehabten vnterredung / angezeiget / ich hette auch keine beschwerung mit euch gegenwertig zureden / wenn ich jetzung nicht durch andere gescheffte gehindert würde. Denn jhr solts gewißlich dafür halten / so ich etwa ewer lehr nicht allerding für recht halte / das ich gleichwol ohne alle verbitterung / vnd ohne haß / anderer meinung bin. Mich düncket / es sey weder dem gemeinem besten zutreglich / noch meinem gewissen zurhaten / das ich vnsere Fürsten mit ewerer verhasseten lehr beladen solte / die ich weder mir selbst noch andern für recht vnd warhafftig darthun kan / als die wieder der gantzen Kirchen zeugnis ist. So fern jhr aber schrifftlich mit mir conferiren wollet / so solt jhr gewißlich wissen / das ich ewere brieffe also verwaren wil / das euch keine gefahr daraus entstehen sol.
Philippus erkleretsich / das ersmit den Zwinglianern nicht halte / noch sich mit jnen in ein gesprech einlassen könne. ZWinglius hat ein bekentnis hergesand / darinn er warlich nicht wil dafür angesehen sein / das er allein mit worten anders lehre denn wir. So rumoret er ohne noth / auch in andern Artickeln. Es scheinet das mehr ein Schweitzerischer / denn ein Christlicher gejst sey / der jhn eine solche trotzige bekentnis zuschreiben angetrieben hat. Ich wolte gantz gerne / das der streit von deß HErren Abendmal / köndte beygeleget vnd gestillet werden. Vnd wil / so jhr hieuon mir etwas schreiben wollet / gern antworten. Datum den 23. Julij.
Zwingel hat kein Christlichẽ geist. ALs aber vnter den vnsern in rhat gestellet / ob sie mündlich in weniger Person bey sein / mit dem andern theil von der gantzen sachen vergleichung handeln solten / oder ob es füglicher durch schrifftliche erklerung / die man behalten vnd darauff fussen köndte / geschehen möchte: Haben sie bedencken gehabt / in solche mündliche vnterredung zu willigen. Vnd dieweil Bucer bey dem Churfürstlichen Sächsischen Cantzler D. Brücken / bey Ehrn Johan Brentzen vnd andern fürgeben / wie es allein ein wortgezenck zwischen jhnen vnd den Lutherischen were / so sie doch sonst der Heuptsachen einig: Ist für rhatsam angesehen / das dem Bucer der Heuptstreit / oder die Heuptpunct / darinn der gantze streit beruhet / auff das aller kürtzest / schrifftlich solten zugeschicket werden. Damit / wo er sich drauff richtig erklerete / weiter / was der sachen notturfft erfordert / darinn fürgenommen / vnd auff eine gründliche einigkeit gehandelt möchte werden / Solche Artickel sind durch Philippum Melanthonem Lateinisch gestellet / vnd durch den Cantzler D. Brücken dem Bucer zugesand.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/151>, abgerufen am 22.07.2024. |