Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach dasAnno 1559. praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt. Anno 1559. Anno 1559. Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdereConfutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacrament zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vnd bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewren Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt. Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vnd öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach dasAnno 1559. praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt. Anno 1559. Anno 1559. Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdereConfutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacramẽt zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vñ bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewrẽ Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt. Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vñ öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0601" n="585"/> Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach das<note place="right">Anno 1559.</note> praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt.</p> </div> <div> <head>Anno 1559.<lb/></head> <note place="right">Anno 1559.</note> <p>Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere<note place="right">Confutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc.</note> (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacramẽt zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vñ bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewrẽ Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt.</p> <p>Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vñ öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den </p> </div> </body> </text> </TEI> [585/0601]
Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach das praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt.
Anno 1559. Anno 1559.
Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacramẽt zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vñ bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewrẽ Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt.
Confutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vñ öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |