Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite

Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach dasAnno 1559. praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt.

Anno 1559.
Anno 1559.

Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdereConfutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacrament zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vnd bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewren Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt.

Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vnd öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den

Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach dasAnno 1559. praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt.

Anno 1559.
Anno 1559.

Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdereConfutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacramẽt zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vñ bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewrẽ Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt.

Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vñ öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0601" n="585"/>
Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang                      hernach das<note place="right">Anno 1559.</note> praeiudicium Philippi de                      Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung                      der Historien folgen wirt.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Anno 1559.<lb/></head>
        <note place="right">Anno 1559.</note>
        <p>Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere<note place="right">Confutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der                          dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc.</note> (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena                      / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar                      von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben                      zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen                      Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen                      gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd                      bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom                      hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht                      Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre                      falsche jrrige Lehr vom Sacrame&#x0303;t zuvertheidigen sich vnterstehen                      / gantz gründlich vn&#x0303; bestendig widerleget / haben wir dem                      Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben                      wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta,                      wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten                      werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewre&#x0303; Wolffs                      vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den                      Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet                      wirt.</p>
        <p>Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre                      vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie                      einfeltig / wol vn&#x0303; öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen                      Confession / Apologia vnd den
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[585/0601] Franckfurtischen abschied vntersteckt / da nicht lang hernach das praeiudicium Philippi de Coena Domini ad Palatinum geschrieben / vnd herfür kommen / wie in der ordnung der Historien folgen wirt. Anno 1559. Anno 1559. Anno 1559. haben die drey Hertzogen zu Sachsen gebrüdere (vnnd nicht die Flaccianer zu Jena / wie der vnverschämpte Wolff treuget fol. 240.) ein Confutationbuch zu Weymar von den Controuersien oder Religionsstreiten in vnsern Kirchen / so zur selben zeit bey den vnsern noch nicht verglichen vnnd beygelegt waren / in offenen Truck lassen außgehen / zu welchem werck auch etliche Nidersächsische Theologen gezogen / vnd gleicher gestalt auch etlicher Oberländischen Theologen raht vnd bedencken darinnen ist erfordert worden / vnd weil darinnen auch die Lehr vom hochwirdigen heiligen Abendmal / auß gutem grunde Göttliches Worts recht Lutherisch erkläret / vnd der Sacramentirer ströerne gründe / damit sie jre falsche jrrige Lehr vom Sacramẽt zuvertheidigen sich vnterstehen / gantz gründlich vñ bestendig widerleget / haben wir dem Christlichen Leser zum besten denselben Tractat in diese Historiam einverleiben wöllen / damit fromme Christen durch solche vnd dergleichen kurtze scripta, wider das Caluinische Gifft verwaret / vnd bey der einfeltigen warheit behalten werden mögen / sonderlich die weil auß deß vngehewrẽ Wolffs vngegründter narration so viel zusehen ist / daß solche Confutatio den Caluinisten sehr wehe gethan hat / vnd von jnen noch heutiges Tags angefeindet wirt. Confutationbuch zu Jena getruckt / auß befehl der dreyen Hertzogen zu Sachsen / etc. Vnd wirt nun erstlich in demselben Confutationbuch die Thesis oder rechte Lehre vom Sacrament also gesetzet: Kürtzlich ist das die summa vnserer Lehre / wie sie einfeltig / wol vñ öffentlich begriffen ist in der Augspurgischen Confession / Apologia vnd den

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/601
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 585. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/601>, abgerufen am 21.11.2024.