Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591.

Bild:
<< vorherige Seite
Anno 1529.

Es ist allhie vermög der Wort der Einsetzung der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / dauon der Glaub eines Christen nicht zweiffeln kan. Wie aber Christi Leib allhie seye / achte ich daß niemandt wissen könne / vnnd daß auch niemandt solchs zu wissen sich bemühen solle / sintemal solchs auß Christi Worten nicht verstanden / vnd vns auch zuuerstehen / nicht befohlen wird / wir sollen allein gleuben / was hie Christus sagt / vnd thun was er gebeut / vnd also ist auß vnnd durch Christi Einsetzung gnugsam geantwortet.

Der diß Sacrament befohlen vnd eingesetzt / wirdt sich seiner Einsetzung nicht begeben / wenn wir nur allhie gleuben / daß er sagt / nemlich / daß das Brot sein Leib seye / vnnd thun was er gebeut / nemlich / daß wir essen vnd trincken zu seinem gedechtnüs / etc.

Ich streite nicht vom Wörtlein der Consecration oder Segens / weiß wol / daß es besser vnd eigentlicher Christi Einsetzung / als vnser Segen genennet wirdt. Jedoch streite ich nicht / wenn das Brot auß vnnd durch Christi Einsetzung der Leib Christi wirdt / das ist ein Segen Gottes / es ist ein Segen deß heiligen Geistes / es ist ein Segen Christi / etc.

Anno 1529.
Anno 1529.
Reichßtag zu Speyr.

Anno 1529. ist zu Speyr ein Reichßtag gehalten worden / vnd weil in demselbigen Abschied / allerley / auch in Religions sachen / so eines beschwerlichen vnnd bedencklichen ansehens mit versteckt / haben die Stende / welche in jhren Landen vnd Gebieten / Reformation in Religions sachen / Lehr vnnd Ceremonien belangend / angestalt vnd fürgenommen / offentlich dawider Protestieret / vnd eine Form jhrer Appellation / von dem decreto & mandato desselben Reichßtags / an den Keiser / zu einem allgemeinen / oder Teutscher Nation ordentlichen Concilio / außgehen lassen / vnd dieselbige Protestation ist am 19. Tage Apri-

Anno 1529.

Es ist allhie vermög der Wort der Einsetzung der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / dauon der Glaub eines Christen nicht zweiffeln kan. Wie aber Christi Leib allhie seye / achte ich daß niemandt wissen könne / vnnd daß auch niemandt solchs zu wissen sich bemühen solle / sintemal solchs auß Christi Worten nicht verstanden / vnd vns auch zuuerstehen / nicht befohlen wird / wir sollen allein gleuben / was hie Christus sagt / vnd thun was er gebeut / vnd also ist auß vnnd durch Christi Einsetzung gnugsam geantwortet.

Der diß Sacrament befohlen vnd eingesetzt / wirdt sich seiner Einsetzung nicht begeben / wenn wir nur allhie gleuben / daß er sagt / nemlich / daß das Brot sein Leib seye / vnnd thun was er gebeut / nemlich / daß wir essen vnd trincken zu seinem gedechtnüs / etc.

Ich streite nicht vom Wörtlein der Consecration oder Segens / weiß wol / daß es besser vñ eigentlicher Christi Einsetzung / als vnser Segen genennet wirdt. Jedoch streite ich nicht / wenn das Brot auß vnnd durch Christi Einsetzung der Leib Christi wirdt / das ist ein Segen Gottes / es ist ein Segen deß heiligen Geistes / es ist ein Segen Christi / etc.

Anno 1529.
Anno 1529.
Reichßtag zu Speyr.

Anno 1529. ist zu Speyr ein Reichßtag gehalten worden / vnd weil in demselbigen Abschied / allerley / auch in Religions sachen / so eines beschwerlichen vnnd bedencklichen ansehens mit versteckt / haben die Stende / welche in jhren Landen vnd Gebieten / Reformation in Religions sachen / Lehr vnnd Ceremonien belangend / angestalt vnd fürgenommen / offentlich dawider Protestieret / vnd eine Form jhrer Appellation / von dem decreto & mandato desselben Reichßtags / an den Keiser / zu einem allgemeinen / oder Teutscher Nation ordentlichen Concilio / außgehen lassen / vnd dieselbige Protestation ist am 19. Tage Apri-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0150" n="134"/>
        <note place="left">Anno 1529.</note>
        <p>Es ist allhie vermög der Wort der Einsetzung der ware Leib vnnd das ware Blut                      Christi / dauon der Glaub eines Christen nicht zweiffeln kan. Wie aber Christi                      Leib allhie seye / achte ich daß niemandt wissen könne / vnnd daß auch niemandt                      solchs zu wissen sich bemühen solle / sintemal solchs auß Christi Worten nicht                      verstanden / vnd vns auch zuuerstehen / nicht befohlen wird / wir sollen allein                      gleuben / was hie Christus sagt / vnd thun was er gebeut / vnd also ist auß vnnd                      durch Christi Einsetzung gnugsam geantwortet.</p>
        <p>Der diß Sacrament befohlen vnd eingesetzt / wirdt sich seiner Einsetzung nicht                      begeben / wenn wir nur allhie gleuben / daß er sagt / nemlich / daß das Brot                      sein Leib seye / vnnd thun was er gebeut / nemlich / daß wir essen vnd trincken                      zu seinem gedechtnüs / etc.</p>
        <p>Ich streite nicht vom Wörtlein der Consecration oder Segens / weiß wol / daß es                      besser vn&#x0303; eigentlicher Christi Einsetzung / als vnser Segen                      genennet wirdt. Jedoch streite ich nicht / wenn das Brot auß vnnd durch Christi                      Einsetzung der Leib Christi wirdt / das ist ein Segen Gottes / es ist ein Segen                      deß heiligen Geistes / es ist ein Segen Christi / etc.</p>
        <note place="left">Anno 1529.</note>
      </div>
      <div>
        <head>Anno 1529.<lb/></head>
        <note place="left">Reichßtag zu Speyr.</note>
        <p>Anno 1529. ist zu Speyr ein Reichßtag gehalten worden / vnd weil in demselbigen                      Abschied / allerley / auch in Religions sachen / so eines beschwerlichen vnnd                      bedencklichen ansehens mit versteckt / haben die Stende / welche in jhren Landen                      vnd Gebieten / Reformation in Religions sachen / Lehr vnnd Ceremonien belangend                      / angestalt vnd fürgenommen / offentlich dawider Protestieret / vnd eine Form                      jhrer Appellation / von dem decreto &amp; mandato desselben Reichßtags / an den                      Keiser / zu einem allgemeinen / oder Teutscher Nation ordentlichen Concilio /                      außgehen lassen / vnd dieselbige Protestation ist am 19. Tage Apri-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[134/0150] Es ist allhie vermög der Wort der Einsetzung der ware Leib vnnd das ware Blut Christi / dauon der Glaub eines Christen nicht zweiffeln kan. Wie aber Christi Leib allhie seye / achte ich daß niemandt wissen könne / vnnd daß auch niemandt solchs zu wissen sich bemühen solle / sintemal solchs auß Christi Worten nicht verstanden / vnd vns auch zuuerstehen / nicht befohlen wird / wir sollen allein gleuben / was hie Christus sagt / vnd thun was er gebeut / vnd also ist auß vnnd durch Christi Einsetzung gnugsam geantwortet. Der diß Sacrament befohlen vnd eingesetzt / wirdt sich seiner Einsetzung nicht begeben / wenn wir nur allhie gleuben / daß er sagt / nemlich / daß das Brot sein Leib seye / vnnd thun was er gebeut / nemlich / daß wir essen vnd trincken zu seinem gedechtnüs / etc. Ich streite nicht vom Wörtlein der Consecration oder Segens / weiß wol / daß es besser vñ eigentlicher Christi Einsetzung / als vnser Segen genennet wirdt. Jedoch streite ich nicht / wenn das Brot auß vnnd durch Christi Einsetzung der Leib Christi wirdt / das ist ein Segen Gottes / es ist ein Segen deß heiligen Geistes / es ist ein Segen Christi / etc. Anno 1529. Anno 1529. ist zu Speyr ein Reichßtag gehalten worden / vnd weil in demselbigen Abschied / allerley / auch in Religions sachen / so eines beschwerlichen vnnd bedencklichen ansehens mit versteckt / haben die Stende / welche in jhren Landen vnd Gebieten / Reformation in Religions sachen / Lehr vnnd Ceremonien belangend / angestalt vnd fürgenommen / offentlich dawider Protestieret / vnd eine Form jhrer Appellation / von dem decreto & mandato desselben Reichßtags / an den Keiser / zu einem allgemeinen / oder Teutscher Nation ordentlichen Concilio / außgehen lassen / vnd dieselbige Protestation ist am 19. Tage Apri-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/150
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Histori deß Sacramentstreits. [s. l.], 1591, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_histori_1591/150>, abgerufen am 21.11.2024.