Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

Bild:
<< vorherige Seite
Solches thut D. Lutherus wie obstehet.

Ist demnach vnwiedersprechlich war / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnd Erbsünde 9. Beweiss.gesetzet vnd gehalten habe.

D. Lutherus nennet in gleichnuß die Erbsünde eine qualitet / das ist / eine böse seuche / ein bösen schaden / vnart der menschlichen natur. Tom. 4. latin: fol. 5 34. Psal. 90. Siue peccatum originis qualitatem siue morbum vocauerimus, profecto extremum malum est, Das ist / wir nennen die Erbsünde eine qualitet oder böse kranckheit / so ist sie gewißlich ein greuliches erschreckliches vbel oder ein greulicher erschrecklicher schade.

Nu sind aber qualitet oder böse kranckheiten vnnd gebrechen / vnnd die natur selbst nicht einerley / sondern wie alle vorstendige Christen wissen / vnterschieden.

Ist derwegen vnleugbar war / das D. Lutherus klaren vnterscheid zwischen der Erbsünde / als einer seuche oder kranckheit vnnd zwischen der verderbten natur / welche ein selbstendiges erschaffenes wesen ist / gehalten habe. Wer dieses vorleugnen will / der möcht auch wol leugnen / das eine Sonne am Himel were.

10. Beweis

Genes. Cap. 38. nennet D. Lutherus die Erbsünde vnd den Todt mala separabilia / sprechend / peccatum & mors sunt mala separabilia, die sünde vnd der Todt sind solche scheden gebrechen oder vbel / so von der natur können gescheiden werden.

Wer aber schreibt / das die Erbsünde ein solches vbel sey / so von der natur kan gescheiden werden / der machet einen klaren vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde.

Solches thut D. Lutherus wie obstehet.

Ist demnach vnwiedersprechlich war / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnd Erbsünde 9. Beweiss.gesetzet vnd gehalten habe.

D. Lutherus nennet in gleichnuß die Erbsünde eine qualitet / das ist / eine böse seuche / ein bösen schaden / vnart der menschlichen natur. Tom. 4. latin: fol. 5 34. Psal. 90. Siue peccatum originis qualitatem siue morbum vocauerimus, profectò extremum malum est, Das ist / wir nennen die Erbsünde eine qualitet oder böse kranckheit / so ist sie gewißlich ein greuliches erschreckliches vbel oder ein greulicher erschrecklicher schade.

Nu sind aber qualitet oder böse kranckheiten vnnd gebrechen / vnnd die natur selbst nicht einerley / sondern wie alle vorstendige Christen wissen / vnterschieden.

Ist derwegen vnleugbar war / das D. Lutherus klaren vnterscheid zwischen der Erbsünde / als einer seuche oder kranckheit vnnd zwischen der verderbten natur / welche ein selbstendiges erschaffenes wesen ist / gehalten habe. Wer dieses vorleugnen will / der möcht auch wol leugnen / das eine Sonne am Himel were.

10. Beweis

Genes. Cap. 38. nennet D. Lutherus die Erbsünde vñ den Todt mala separabilia / sprechend / peccatum & mors sunt mala separabilia, die sünde vnd der Todt sind solche scheden gebrechen oder vbel / so von der natur können gescheiden werden.

Wer aber schreibt / das die Erbsünde ein solches vbel sey / so von der natur kan gescheiden werden / der machet einen klaren vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0062"/>
      </div>
      <div>
        <head>Solches thut D. Lutherus wie obstehet.</head><lb/>
        <p>Ist demnach vnwiedersprechlich war / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur       selbst vnd Erbsünde <note place="left">9. Beweiss.</note>gesetzet vnd gehalten habe.</p>
        <p>D. Lutherus nennet in gleichnuß die Erbsünde eine qualitet / das ist / eine böse seuche / ein       bösen schaden / vnart der menschlichen natur. Tom. 4. latin: fol. 5 34. Psal. 90. Siue peccatum       originis qualitatem siue morbum vocauerimus, profectò extremum malum est, Das ist / wir nennen       die Erbsünde eine qualitet oder böse kranckheit / so ist sie gewißlich ein greuliches       erschreckliches vbel oder ein greulicher erschrecklicher schade.</p>
        <p>Nu sind aber qualitet oder böse kranckheiten vnnd gebrechen / vnnd die natur selbst nicht       einerley / sondern wie alle vorstendige Christen wissen / vnterschieden.</p>
        <p>Ist derwegen vnleugbar war / das D. Lutherus klaren vnterscheid zwischen der Erbsünde / als       einer seuche oder kranckheit vnnd zwischen der verderbten natur / welche ein selbstendiges       erschaffenes wesen ist / gehalten habe. Wer dieses vorleugnen will / der möcht auch wol leugnen       / das eine Sonne am Himel were.</p>
        <note place="left">10. Beweis</note>
        <p>Genes. Cap. 38. nennet D. Lutherus die Erbsünde vn&#x0303; den Todt mala separabilia /       sprechend / peccatum &amp; mors sunt mala separabilia, die sünde vnd der Todt sind solche       scheden gebrechen oder vbel / so von der natur können gescheiden werden.</p>
        <p>Wer aber schreibt / das die Erbsünde ein solches vbel sey / so von der natur kan gescheiden       werden / der machet einen klaren vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen       der Erbsünde.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0062] Solches thut D. Lutherus wie obstehet. Ist demnach vnwiedersprechlich war / das er einen vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnd Erbsünde gesetzet vnd gehalten habe. 9. Beweiss. D. Lutherus nennet in gleichnuß die Erbsünde eine qualitet / das ist / eine böse seuche / ein bösen schaden / vnart der menschlichen natur. Tom. 4. latin: fol. 5 34. Psal. 90. Siue peccatum originis qualitatem siue morbum vocauerimus, profectò extremum malum est, Das ist / wir nennen die Erbsünde eine qualitet oder böse kranckheit / so ist sie gewißlich ein greuliches erschreckliches vbel oder ein greulicher erschrecklicher schade. Nu sind aber qualitet oder böse kranckheiten vnnd gebrechen / vnnd die natur selbst nicht einerley / sondern wie alle vorstendige Christen wissen / vnterschieden. Ist derwegen vnleugbar war / das D. Lutherus klaren vnterscheid zwischen der Erbsünde / als einer seuche oder kranckheit vnnd zwischen der verderbten natur / welche ein selbstendiges erschaffenes wesen ist / gehalten habe. Wer dieses vorleugnen will / der möcht auch wol leugnen / das eine Sonne am Himel were. Genes. Cap. 38. nennet D. Lutherus die Erbsünde vñ den Todt mala separabilia / sprechend / peccatum & mors sunt mala separabilia, die sünde vnd der Todt sind solche scheden gebrechen oder vbel / so von der natur können gescheiden werden. Wer aber schreibt / das die Erbsünde ein solches vbel sey / so von der natur kan gescheiden werden / der machet einen klaren vnterscheid zwischen der verderbten natur selbst vnnd zwischen der Erbsünde.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/62
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/62>, abgerufen am 22.12.2024.