Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.Also wenn dieses bestritten wird / das zwischen der Erbsünde vnnd vnser verderbten natur kein vnterscheid sey. Vnd aber gewißlich wahr ist / das der Sathan ein anfenger der sünde ist / Joh. 8. Müste abermals vnwiedersprechlich folgen / das der Sathan ein vrsach schöpffer vnd stifter vnserer natur oder Leibs vnd Seelen were. Wil aber das Gegentheil dieses nicht zugeben / so kan es nicht furüber / es muß den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten menschlichen Natur bleiben lassen. Das Gegentheil vermanet wol / es wolle sich solcher folgen erwehren / aber es ist in diesem grunde vorstrickt vnnd gefangen / kan sich auch daraus nimmermehr loß wircken / es sey denn / das es den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten Natur zulasse / seinen Irrthumb wegwerffe vnnd mit vns aussetze vnnd verdamme. 3. Grund aus dem Artickel von der erlösung.Dieser folgende Grund stehet auch feste vnd vnbeweglich. Wenn das wesen vnserer natur / das ist / vnser Leib vnd Seel eigentlich zu reden nichts anderst weren / als die sünde selbst / also das vberall kein vnterscheid were zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / so würde abermals vnwiedersprechlich folgen / das entweder der Sohn Gottes vnser natur nicht angenommen hette / dieweil er die sünde selbst nicht angenommen / oder da er menschliche natur angenommen / so der vnsern dem wesen nach gleich / würde folgen / das er die Erbsünde selbst angenommen hette. Aber dieses keins kan mit grunde der warheit bestehen. Derwegen bleibt für vnnd fürwar vnnd gewiß / das ein vnterscheid sey zwischen des menschen natur vnnd wesen / welchem nach er vns gleich worden ist / Hebr: 2. vnd zwischen der Erbsünde / welcher nach er vns nicht gleich worden ist. Carne nobis similis, peccato sed dissimilis / Dem fleisch nach Also wenn dieses bestritten wird / das zwischen der Erbsünde vnnd vnser verderbten natur kein vnterscheid sey. Vnd aber gewißlich wahr ist / das der Sathan ein anfenger der sünde ist / Joh. 8. Müste abermals vnwiedersprechlich folgen / das der Sathan ein vrsach schöpffer vnd stifter vnserer natur oder Leibs vnd Seelen were. Wil aber das Gegentheil dieses nicht zugeben / so kan es nicht furüber / es muß den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten menschlichen Natur bleiben lassen. Das Gegentheil vermanet wol / es wolle sich solcher folgen erwehren / aber es ist in diesem grunde vorstrickt vnnd gefangen / kan sich auch daraus nimmermehr loß wircken / es sey denn / das es den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten Natur zulasse / seinen Irrthumb wegwerffe vnnd mit vns aussetze vnnd verdamme. 3. Grund aus dem Artickel von der erlösung.Dieser folgende Grund stehet auch feste vnd vnbeweglich. Wenn das wesen vnserer natur / das ist / vnser Leib vnd Seel eigentlich zu reden nichts anderst weren / als die sünde selbst / also das vberall kein vnterscheid were zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / so würde abermals vnwiedersprechlich folgen / das entweder der Sohn Gottes vnser natur nicht angenommen hette / dieweil er die sünde selbst nicht angenommen / oder da er menschliche natur angenommen / so der vnsern dem wesen nach gleich / würde folgen / das er die Erbsünde selbst angenommen hette. Aber dieses keins kan mit grunde der warheit bestehen. Derwegen bleibt für vnnd fürwar vnnd gewiß / das ein vnterscheid sey zwischen des menschen natur vnnd wesen / welchem nach er vns gleich wordẽ ist / Hebr: 2. vnd zwischẽ der Erbsünde / welcher nach er vns nicht gleich worden ist. 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Also wenn dieses bestritten wird / das zwischen der Erbsünde vnnd vnser verderbten natur kein vnterscheid sey. Vnd aber gewißlich wahr ist / das der Sathan ein anfenger der sünde ist / Joh. 8. Müste abermals vnwiedersprechlich folgen / das der Sathan ein vrsach schöpffer vnd stifter vnserer natur oder Leibs vnd Seelen were.
Wil aber das Gegentheil dieses nicht zugeben / so kan es nicht furüber / es muß den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten menschlichen Natur bleiben lassen. Das Gegentheil vermanet wol / es wolle sich solcher folgen erwehren / aber es ist in diesem grunde vorstrickt vnnd gefangen / kan sich auch daraus nimmermehr loß wircken / es sey denn / das es den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten Natur zulasse / seinen Irrthumb wegwerffe vnnd mit vns aussetze vnnd verdamme.
Dieser folgende Grund stehet auch feste vnd vnbeweglich.
Wenn das wesen vnserer natur / das ist / vnser Leib vnd Seel eigentlich zu reden nichts anderst weren / als die sünde selbst / also das vberall kein vnterscheid were zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / so würde abermals vnwiedersprechlich folgen / das entweder der Sohn Gottes vnser natur nicht angenommen hette / dieweil er die sünde selbst nicht angenommen / oder da er menschliche natur angenommen / so der vnsern dem wesen nach gleich / würde folgen / das er die Erbsünde selbst angenommen hette.
Aber dieses keins kan mit grunde der warheit bestehen.
Derwegen bleibt für vnnd fürwar vnnd gewiß / das ein vnterscheid sey zwischen des menschen natur vnnd wesen / welchem nach er vns gleich wordẽ ist / Hebr: 2. vnd zwischẽ der Erbsünde / welcher nach er vns nicht gleich worden ist. Carne nobis similis, peccato sed dissimilis / Dem fleisch nach
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