Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.Also wenn dieses bestritten wird / das zwischen der Erbsünde vnnd vnser verderbten natur kein vnterscheid sey. Vnd aber gewißlich wahr ist / das der Sathan ein anfenger der sünde ist / Joh. 8. Müste abermals vnwiedersprechlich folgen / das der Sathan ein vrsach schöpffer vnd stifter vnserer natur oder Leibs vnd Seelen were. Wil aber das Gegentheil dieses nicht zugeben / so kan es nicht furüber / es muß den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten menschlichen Natur bleiben lassen. Das Gegentheil vermanet wol / es wolle sich solcher folgen erwehren / aber es ist in diesem grunde vorstrickt vnnd gefangen / kan sich auch daraus nimmermehr loß wircken / es sey denn / das es den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten Natur zulasse / seinen Irrthumb wegwerffe vnnd mit vns aussetze vnnd verdamme. 3. Grund aus dem Artickel von der erlösung.Dieser folgende Grund stehet auch feste vnd vnbeweglich. Wenn das wesen vnserer natur / das ist / vnser Leib vnd Seel eigentlich zu reden nichts anderst weren / als die sünde selbst / also das vberall kein vnterscheid were zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / so würde abermals vnwiedersprechlich folgen / das entweder der Sohn Gottes vnser natur nicht angenommen hette / dieweil er die sünde selbst nicht angenommen / oder da er menschliche natur angenommen / so der vnsern dem wesen nach gleich / würde folgen / das er die Erbsünde selbst angenommen hette. Aber dieses keins kan mit grunde der warheit bestehen. Derwegen bleibt für vnnd fürwar vnnd gewiß / das ein vnterscheid sey zwischen des menschen natur vnnd wesen / welchem nach er vns gleich worden ist / Hebr: 2. vnd zwischen der Erbsünde / welcher nach er vns nicht gleich worden ist. Carne nobis similis, peccato sed dissimilis / Dem fleisch nach Also wenn dieses bestritten wird / das zwischen der Erbsünde vnnd vnser verderbten natur kein vnterscheid sey. Vnd aber gewißlich wahr ist / das der Sathan ein anfenger der sünde ist / Joh. 8. Müste abermals vnwiedersprechlich folgen / das der Sathan ein vrsach schöpffer vnd stifter vnserer natur oder Leibs vnd Seelen were. Wil aber das Gegentheil dieses nicht zugeben / so kan es nicht furüber / es muß den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten menschlichen Natur bleiben lassen. Das Gegentheil vermanet wol / es wolle sich solcher folgen erwehren / aber es ist in diesem grunde vorstrickt vnnd gefangen / kan sich auch daraus nimmermehr loß wircken / es sey denn / das es den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten Natur zulasse / seinen Irrthumb wegwerffe vnnd mit vns aussetze vnnd verdamme. 3. Grund aus dem Artickel von der erlösung.Dieser folgende Grund stehet auch feste vnd vnbeweglich. Wenn das wesen vnserer natur / das ist / vnser Leib vnd Seel eigentlich zu reden nichts anderst weren / als die sünde selbst / also das vberall kein vnterscheid were zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / so würde abermals vnwiedersprechlich folgen / das entweder der Sohn Gottes vnser natur nicht angenommen hette / dieweil er die sünde selbst nicht angenommen / oder da er menschliche natur angenommen / so der vnsern dem wesen nach gleich / würde folgen / das er die Erbsünde selbst angenommen hette. Aber dieses keins kan mit grunde der warheit bestehen. Derwegen bleibt für vnnd fürwar vnnd gewiß / das ein vnterscheid sey zwischen des menschen natur vnnd wesen / welchem nach er vns gleich wordẽ ist / Hebr: 2. vnd zwischẽ der Erbsünde / welcher nach er vns nicht gleich worden ist. Carne nobis similis, peccato sed dissimilis / Dem fleisch nach <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0048"/> <p>Also wenn dieses bestritten wird / das zwischen der Erbsünde vnnd vnser verderbten natur kein vnterscheid sey. Vnd aber gewißlich wahr ist / das der Sathan ein anfenger der sünde ist / Joh. 8. Müste abermals vnwiedersprechlich folgen / das der Sathan ein vrsach schöpffer vnd stifter vnserer natur oder Leibs vnd Seelen were.</p> <p>Wil aber das Gegentheil dieses nicht zugeben / so kan es nicht furüber / es muß den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten menschlichen Natur bleiben lassen. Das Gegentheil vermanet wol / es wolle sich solcher folgen erwehren / aber es ist in diesem grunde vorstrickt vnnd gefangen / kan sich auch daraus nimmermehr loß wircken / es sey denn / das es den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten Natur zulasse / seinen Irrthumb wegwerffe vnnd mit vns aussetze vnnd verdamme.</p> <note place="left">3. Grund aus dem Artickel von der erlösung.</note> </div> <div> <head>Dieser folgende Grund stehet auch feste vnd vnbeweglich.</head><lb/> <p>Wenn das wesen vnserer natur / das ist / vnser Leib vnd Seel eigentlich zu reden nichts anderst weren / als die sünde selbst / also das vberall kein vnterscheid were zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / so würde abermals vnwiedersprechlich folgen / das entweder der Sohn Gottes vnser natur nicht angenommen hette / dieweil er die sünde selbst nicht angenommen / oder da er menschliche natur angenommen / so der vnsern dem wesen nach gleich / würde folgen / das er die Erbsünde selbst angenommen hette.</p> </div> <div> <head>Aber dieses keins kan mit grunde der warheit bestehen.</head><lb/> <p>Derwegen bleibt für vnnd fürwar vnnd gewiß / das ein vnterscheid sey zwischen des menschen natur vnnd wesen / welchem nach er vns gleich wordẽ ist / Hebr: 2. vnd zwischẽ der Erbsünde / welcher nach er vns nicht gleich worden ist. Carne nobis similis, peccato sed dissimilis / Dem fleisch nach </p> </div> </body> </text> </TEI> [0048]
Also wenn dieses bestritten wird / das zwischen der Erbsünde vnnd vnser verderbten natur kein vnterscheid sey. Vnd aber gewißlich wahr ist / das der Sathan ein anfenger der sünde ist / Joh. 8. Müste abermals vnwiedersprechlich folgen / das der Sathan ein vrsach schöpffer vnd stifter vnserer natur oder Leibs vnd Seelen were.
Wil aber das Gegentheil dieses nicht zugeben / so kan es nicht furüber / es muß den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten menschlichen Natur bleiben lassen. Das Gegentheil vermanet wol / es wolle sich solcher folgen erwehren / aber es ist in diesem grunde vorstrickt vnnd gefangen / kan sich auch daraus nimmermehr loß wircken / es sey denn / das es den vnterscheid zwischen der Erbsünde vnnd verderbten Natur zulasse / seinen Irrthumb wegwerffe vnnd mit vns aussetze vnnd verdamme.
Dieser folgende Grund stehet auch feste vnd vnbeweglich.
Wenn das wesen vnserer natur / das ist / vnser Leib vnd Seel eigentlich zu reden nichts anderst weren / als die sünde selbst / also das vberall kein vnterscheid were zwischen der verderbten natur vnd zwischen der Erbsünde / so würde abermals vnwiedersprechlich folgen / das entweder der Sohn Gottes vnser natur nicht angenommen hette / dieweil er die sünde selbst nicht angenommen / oder da er menschliche natur angenommen / so der vnsern dem wesen nach gleich / würde folgen / das er die Erbsünde selbst angenommen hette.
Aber dieses keins kan mit grunde der warheit bestehen.
Derwegen bleibt für vnnd fürwar vnnd gewiß / das ein vnterscheid sey zwischen des menschen natur vnnd wesen / welchem nach er vns gleich wordẽ ist / Hebr: 2. vnd zwischẽ der Erbsünde / welcher nach er vns nicht gleich worden ist. Carne nobis similis, peccato sed dissimilis / Dem fleisch nach
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/48 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/48>, abgerufen am 22.02.2025. |